Cdu plant Bürgergeld abzuschaffen

Begonnen von Bimimaus5421, 11. Februar 2024, 18:44:51

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Ottokar

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 15:24:50Eine Sanktion oder Einstellung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung - hier permanente Weigerung jegliche Arbeit anzunehmen ist keine Strafe.
Was dann?
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Milla

selbiger schreibt doch immer von Zwangsarbeit und stellt das Einstellen der Leistungen als eine Arte Strafe dar.
Wenn man Leistungen bekommt hat man auch Pflichten. Und wenn man sich bockig stellt und nichts arbeiten will, verliert man auch den Anspruch auf staatliche Unterstützung. Das ist eine Pflichtverletzung dar und keine Strafe.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

red1765

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Februar 2024, 18:21:49kann man sein Kreuz genauso bei der AfD machen.

Jo immer mach mal. Du weißt aber schon dass das Bürgergeld dann Geschichte ist, dann gibt es richtige Zwangsarbeit.
Aber die AfD ist ja bei einer Minderheit der Glücksbringer.
Gute Nacht Deutschland.

Ottokar

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 15:51:43Das ist eine Pflichtverletzung dar und keine Strafe.
Die Pflichtverletzung begeht Leistungsbezieher, die Einstellung der Leistung nimmt das JC vor.
Die Einstellung der Leistung durch das JC ist also was genau? Die Reaktion auf das Fehlverhalten eines Leistungsbeziehers mit dem Ziel, dass dieser das Verhalten ändert (vgl. § 67 SGB I). Das bezeichnet man als Strafe oder Disziplinierung mittels eines Zwangsmittels, durch das rechtsnormwidriges oder verhaltensnormwidriges Handeln dem so Handelnden Nachteile bringen soll, um ihn zur Einhaltung dieser Normen zu bewegen.
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Rotti

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 15:24:50Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Das heißt wenn du im Knast landest kannst du gezwungen werden zu arbeiten
da gilt das SGB I §1 dann nicht mehr.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Milla

#20
Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 15:51:43Das ist eine Pflichtverletzung dar und keine Strafe.
Die Pflichtverletzung begeht Leistungsbezieher, die Einstellung der Leistung nimmt das JC vor.
Die Einstellung der Leistung durch das JC ist also was genau? Die Reaktion auf das Fehlverhalten eines Leistungsbeziehers mit dem Ziel, dass dieser das Verhalten ändert (vgl. § 67 SGB I). Das bezeichnet man als Strafe oder Disziplinierung mittels eines Zwangsmittels, durch das rechtsnormwidriges oder verhaltensnormwidriges Handeln dem so Handelnden Nachteile bringen soll, um ihn zur Einhaltung dieser Normen zu bewegen.
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Ich weiß auf was du hinaus willst, darum habe ich mal die Definition gegoogelt.
Sanktionen sind sogenannte Druckmittel, die das Jobcenter verhängt, wenn Bürgergeld-Leistungsbeziehende angebliche Pflichtverstöße begehen. Seit Einführung des Bürgergeldes werden Sanktionen seitens der Jobcenter "Leistungsminderungen" genannt.

Kann da immer noch nichts von Strafe lesen.  :grins:

Nachtrag: Strafen können nur Gerichte verhängen aber nicht das JC. Die werden in Haupt und Nebenstrafen unterteilt.  Hauptstrafen sind Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafen sind Fahrverbote.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

selbiger

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 16:37:18Sanktionen sind sogenannte Druckmittel, die das Jobcenter verhängt, wenn Bürgergeld-Leistungsbeziehende angebliche Pflichtverstöße begehen. Seit Einführung des Bürgergeldes werden Sanktionen seitens der Jobcenter "Leistungsminderungen" genannt.


leistungsminderung ist nur die verniedlichung von strafe..zu deutsch..den unliebsamen gefügig machen..eine form der erziehung..sowas ist anmassent..und unsozial..sowie menschenverachtent..

das jc nimmt dir deine existens..in form von entzüge der lebensnotwenigen leistungen..ein richter kann dir ebendso durch strafzahlungen von hohen geldsummen deine exitens nehmen..welchen unterschied macht das denn schon gross..??beide können dadurch in bedrolie geraten..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 16:37:18Kann da immer noch nichts von Strafe lesen. :grins: Nachtrag: Strafen können nur Gerichte verhängen aber nicht das JC. Die werden in Haupt und Nebenstrafen unterteilt. Hauptstrafen sind Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafen sind Fahrverbote.

 :ironie:
nicht jeder ist Rechtsanwalt um ein so ausgeklügeltes SGB zu verstehen früher im Mittelalter sprachen die gelehrten Latein so das der Bürger auch nichts verstanden hat.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Milla

Um nicht in die Bredouille, in Verlegenheit / in Bedrängnis / in Schwierigkeiten zu geraten gibt es eine ganz einfache Lösung.

zu1. einfach das zu machen was das JC von einem will, sich Arbeit zu suchen und die auch annehmen. Es muss ja nicht unbedingt Vollzeit sein. Ich arbeite auch nicht in Vollzeit.

zu2. Nicht straffällig werden, keine Straftaten begehen. Dann muss der Richter auch keine Geldstrafe oder Haftstrafe verhängen.

In jedem Fall ist der Betroffene selbst der Schmied seines Glücks.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Kopfbahnhof

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 17:43:34einfach das zu machen was das JC von einem will
Klar doch, auch wenn man seinen Rest Gesundheit noch ruiniert.

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 17:43:34Nicht straffällig werden, keine Straftaten begehen
Klappt auch nicht immer.

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 17:43:34In jedem Fall ist der Betroffene selbst der Schmied seines Glücks
Nicht immer.

Man kann nun mal nicht alle, in denselben Topf werfen.

Bundspecht

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 15:24:50Eine Sanktion oder Einstellung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung - hier permanente Weigerung jegliche Arbeit anzunehmen ist keine Strafe.


Was dann !?

Für mich... Du willst nicht Arbeiten, dann kein Geld = Strafe .....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

selbiger

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 17:43:34zu1. einfach das zu machen was das JC von einem will

ja genau..wir geben die mündigkeit ans jc ab..darf ich raus zum spielen..??darf ich urlaub haben..??warum überlasen wirs denn nicht einfach komplett dem jc..ja und wenn das jc sagt spring aus dem fenster..du bist zu teuer..den machste es auch..gelle..ich hatte nen bekannten vor garnicht altsolanger zeit gesagt..das die und die firma leute sucht..da sagte dieser zu mir doch glat..ich kann das nicht alleine entscheiden..ich muss meinen sb mal fragen..ich muss sehen was der davon hält..soweit kommt es noch..der hat seine entscheidungsgewalt dem sb überlassen.. :wand:
also einfach schöön das machen was das jc..bzw der sb von einem will..ja ne ist klar..da habe ich noch andere fälle gehört..wahnnsinn..wie weit es schon gekommen ist hierzulande..

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 17:43:34In jedem Fall ist der Betroffene selbst der Schmied seines Glücks.

oder seine ,ihre ersatz familie das jc..gelle.. :lachen:

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 17:43:34Nicht straffällig werden, keine Straftaten begehen. Dann muss der Richter auch keine Geldstrafe oder Haftstrafe verhängen.

was passiert wenn man einen hund in die enge treibt..??wer nochmal ist denn schuld..??..etwa die jenigen die einen provozieren bis aufs blut..und dann so tuhen als währen sie unschuldig..??alllder nee..was geht aaap.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

Nö keine Strafe sondern Leistungsminderung. Was ist wenn du deine Stromrechnung nicht bezahlst und die drehen dir den Strom ab, ist das dann auch Strafe? Oder du zahlst keine Miete und fliegst aus der Wohnung, ist wohl auch Strafe.

Eine Strafe bekommt man nur wenn man entgegen einem Gesetz etwas Verbotenes tut. Nicht arbeiten ist aber laut Gesetz nicht verboten, nur muss man dann mit Kürzung seiner Leistungen leben. Also keine Strafe.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

selbiger

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 20:41:59Nö keine Strafe sondern Leistungsminderung. Was ist wenn du deine Stromrechnung nicht bezahlst und die drehen dir den Strom ab, ist das dann auch Strafe? Oder du zahlst keine Miete und fliegst aus der Wohnung, ist wohl auch Strafe.

es geht um existensminimum..dieses ist per gesetz einzuhalten..eine sanktion..untergräbt das ganze..weil sobald sanktioniert wird..ist das esxistensminimum unterschritten..dafür gibt es klarre urteile..deshalb sind sanktionen menschenverachtent..und wenn du alles das machst was das jc von dir will..den biste schonmal hörig und gefügig..das ist armselig..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Bundspecht

Zitat von: Milla am 17. Februar 2024, 20:41:59Nicht arbeiten ist aber laut Gesetz nicht verboten


Dann darf DIES aber auch nicht mit der Einstellung der Leistung "bestraft" werden !

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, wenn DU nicht machst, was das JC von DIR verlangt, bestraft es Dich damit , dass es Dir deine Leistung teilweise oder ganz versagt .....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !