Besteuerung der Rente

Begonnen von Rotti, 22. Februar 2024, 17:53:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Rotti

Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mit Hilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente.
Das Finanzamt erhält alle relevanten Daten automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Sie selbst müssen keine Daten zu Ihrer gesetzlichen Rente in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben In der Anlage R sind die Einkünfte aus Renten sowie Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen zu erklären. Jeder Ehegatte muss seine Angaben in einer eigenen Anlage R machen.

Finanzamt
WISO Steuer
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.