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Besteuerung der Rente

Begonnen von Rotti, 22. Februar 2024, 17:53:14

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Rotti

Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mit Hilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente.
Das Finanzamt erhält alle relevanten Daten automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Sie selbst müssen keine Daten zu Ihrer gesetzlichen Rente in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben In der Anlage R sind die Einkünfte aus Renten sowie Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen zu erklären. Jeder Ehegatte muss seine Angaben in einer eigenen Anlage R machen.

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