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Wohngeldantrag Wartezeit!

Begonnen von nabil, 09. Dezember 2023, 01:51:53

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Ottokar

Schr. Mahnung mit 14 Tage Fristsetzung, konkretes Datum angeben, und Untätigkeitsklage nach Fristablauf androhen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


nabil

Es hat sich ENDLICH was getan.

Es wurde eine Probe Berechnung gemacht und es kam eine Summe in Höhe von 847 Euro raus was uns zusteht, dies wird jetzt dem jobcenter und mir postalisch zugesendet damit auch das jobcenter eine gegenrechnung machen kann, da wir vom jobcenter ca. 150 Euro noch monatlich erhalten haben bleibt also etwas übrig.

Jetzt noch abwarten bis das jobcenter der wohngeldstelle mitteilt was sie einbehalten dürfen und dann wird der Rest von der wohngeldstelle endlich überwiesen. Das wird bestimmt wieder nen Monat dauern.

Unwissender

 :hae: Was hat Wohngeld mit Jobcenter zu tun?  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Man muss kein Bürgergeld beziehen, man kann stattdessen auch Wohngeld beziehen. Aber nur, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
Da die Leistungen bislang aufeinander abgestimmt waren, war das i.d.R. nicht möglich.
Seit der Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2023 jedoch schon.
Zudem wurde hier bereits Kinderzuschlag bewilligt, was voraussetzt, dass mit Kinderzuschlag + Wohngeld Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
Die Bewilligung von Wohngeld ist hier also nur noch eine Formsache.
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nabil

Wirklich, ich glaube ich spinne...

Ich hab von der wohngeldstelle eine probeberechnung bekommen. Es steht ausserdem drinne das ich keinen Antrag gestellt habe. Das jobcenter hat auch die wohngeldzentrale angefragt und die haben dem jobcenter mitgeteilt das ich keinen wohngeldantrag gestellt habe. Was schlicht falsch ist. Ich habe am 02.07.2023 den Antrag gestellt der ist bei den am 03.07.2023 eingegangen und am 06.11.2023 wollten sie noch den aktuellen burgergeldbescheid der ist bei den am 08.11.2023 eingegangen. Dies wurde sogar mir telefonisch von einem Mitarbeiter der wohngeldstelle bestätigt.

Jetzt kommt hinzu das das jobcenter für mich einfach ab dem 26.02.2024 einen wohngeldantrag gestellt hat. Ich hab der Beraterin der wohngeldstelle eine Email geschrieben das sie diesen Antrag nicht berücksichtigen soll sondern den vom 02.07.2023 da ich Anspruch ab diesem Zeitpunkt habe.

Dem jobcenter habe ich gleichzeitig online geschrieben das der Antrag gestellt wurde bereits. Ich habe dem jobcenter und der Beraterin einen Beweis gesendet das ich bereits am 2.07.23 online alles überwiesen habe

Edit: den wohngeldantrag habe ich auf www.gemeinsamonline.de gestellt. Ich habe auch eine Bestätigung von der Seite bekommen das es übermittelt wurde, wie gesagt selbst ein Mitarbeiter der wohngeldstelle hat mor sogar heute mitgeteilt das doch ein Antrag am 03.07.2023 eingegangen sei und was das jetzt soll.


Ottokar

Das Problem ist, dass du nachweisen musst, das du Antrag auf Wohngeld gestellt hast und nicht nur eine Probeberechnung haben willst.
Allerdings muss die Wohngeldstelle den Antrag auf Probeberechnung hier wegen dem bereits bewilligten Kinderzuschlag so auslegen, dass, wenn sich ein Wohngeldanspruch ergibt, dieser auch beansprucht wird. D.h. es muss hier aufgrund des gesamtgesetzlichen Zusammenhanges in § 6a BKGG nach dem Meistbegünstigungsprinzip den Antrag auf Probeberechnung als Antrag auf Wohngeld auslegen.
Damit ist die als Proberechnung ergangene Entscheidung rechtlich so zu bewerten, dass sie einem Ablehnungsbescheid gleichsteht.
D.h. hier sollte unter Bezug auf § 6a BKGG und das Meistbegünstigungsprinzip Widerspruch gegen die als Proberechnung ergangene Entscheidung eingelegt werden mit der Begründung, dass eine Wohngeldzahlung beantragt wurde.
Sollte der abgelehnt werden, muss man das eben vor Gericht einklagen.
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nabil


Das habe ich den jobcenter online bewiesen das ich den erstantrag gestellt habe. Alle Berater der wohngeldzentrale sagen mir immer wieder das ich den Antrag am 02.07.2023 gestellt habe das der Antrag eingegangen ist und die weitere Forderung des burgergeld auch bereits eingegangen ist am 08.11.2023.

Ich habe der wohngeldzentrale und dem jobcenter nochmals Beweise als Foto gesendet.

Hier auch nochmal für euch