Nachweise ueber an meine Mutter gezahlte Unterkunftskosten

Begonnen von drpelz, 22. März 2024, 17:34:27

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

drpelz

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung vom Jobcenter erhalten, in dem u.a. steht, dass ich "Nachweise ueber die im Jahr 2023 an Ihre Mutter gezahlten Unterkunftskosten" zur Verfügung stellen soll.

Meine Situation ist folgende: Aus gesundheitlichen Gründen lebe ich zur Zeit bei meiner Mutter (Rentnerin) und beziehe seit diesem Jahr monatlich den normalen Regelsatz in Höhe von 563 Euro.

Letztes Jahr war der Betrag allerdings höher (zwischen 700 und 800 Euro).

Ich hatte vor ein paar Tagen ein Telefonat mit einer Sachbearbeiterin vom Jobcenter. Sie wollte wissen, wie ich 2023 die Unterkunftskosten an meine Mutter zahlte. Ich erwiderte daraufhin, dass ich es in bar zahle (weniger als 400 Euro im Monat). Mit meiner Mutter ist das so vereinbart, dass sie das Geld in bar erhält und ich etwas von der Leistung auch behalten kann (also so was wie ein Taschengeld).

Die Sachbearbeiterin will nun wissen, wie hoch der Betrag ist den ich monatlich im Jahr 2023 in bar meiner Mutter gab. Das Jobcenter ist der Auffassung, dass ich zu viel Geld bekommen hätte, da ich nur um die 400 Euro meiner Mutter als Bezahlung fuer die Unterkunftskosten gab.

Das Jobcenter will nun "Nachweise ueber die im Jahr 2023 an meine Mutter gezahlten Unterkunftskosten". Diese Nachweise kann ich nicht liefern, da ich ja immer einen Pauschalbetrag an meine Mutter in bar zahlte.

Meine Fragen sind nun:

1. Ist eine mündliche Aussage am Telefon bzgl. der Höhe der Summe rechtlich bindend?
2. Kann ich schriftlich eine andere Summe festlegen (z. Bsp. 500 Euro statt 400)? Könnte es da zu Problemen kommen mit meiner mündlichen Aussage am Telefon?
3. Kann das Jobcenter rückwirkend Geld zurückfordern, wenn sie der Meinung sind sie haben zu viel überwiesen?
4. Kann man gegen eine Entscheidung vom Jobcenter juristisch vorgehen und falls ja, was kostet ein Anwalt im Sozialrecht?
5. Da ich keine Nachweise liefern kann ausser der schriftlichen Bestätigung meiner Mutter, dass sie einen bestimmten Betrag (z. Bsp. 400 Euro) von mir in bar erhält, welche Auswirkungen hätte das bei den monatlichen Leistungen vom Jobcenter?
6. Wie setzen sich Unterkunftskosten eigentlich genau zusammen?

Vielen Dank schon mal fuer die Zeit die ihr nehmt, um meine Fragen zu beantworten! :smile:

Gruss,

drpelz

Fettnäpfchen

drpelz

Stelle doch mal das Schreiben vom JC in anonymisierter Form hier ein, das Datum aber stehen lassen.

Zitat von: drpelz am 22. März 2024, 17:34:27Aus gesundheitlichen Gründen lebe ich zur Zeit bei meiner Mutter (Rentnerin) und beziehe seit diesem Jahr monatlich den normalen Regelsatz in Höhe von 563 Euro.
Wieso so wenig was ist mit der Mietzahlung?

Hast du noch eine eigene Whg.?
Zitat von: drpelz am 22. März 2024, 17:34:27Letztes Jahr war der Betrag allerdings höher (zwischen 700 und 800 Euro).
oder warum ist es jetzt nur noch der RL?

Zitat von: drpelz am 22. März 2024, 17:34:271. Ist eine mündliche Aussage am Telefon bzgl. der Höhe der Summe rechtlich bindend?
Telefon ist Schall und Rauch. Nur schriftliches zählt!

Zitat von: drpelz am 22. März 2024, 17:34:272. Kann ich schriftlich eine andere Summe festlegen (z. Bsp. 500 Euro statt 400)? Könnte es da zu Problemen kommen mit meiner mündlichen Aussage am Telefon?
ja das kann je nach gesamter Miethöhe ein Problem sein/werden.

zu den anderen Fragen dann je nach dem was in dem Schreiben vom JC steht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bimimaus5421

Zitat von: drpelz am 22. März 2024, 17:34:27Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung vom Jobcenter erhalten, in dem u.a. steht, dass ich "Nachweise ueber die im Jahr 2023 an Ihre Mutter gezahlten Unterkunftskosten" zur Verfügung stellen soll.

Meine Situation ist folgende: Aus gesundheitlichen Gründen lebe ich zur Zeit bei meiner Mutter (Rentnerin) und beziehe seit diesem Jahr monatlich den normalen Regelsatz in Höhe von 563 Euro.

Letztes Jahr war der Betrag allerdings höher (zwischen 700 und 800 Euro).

Ich hatte vor ein paar Tagen ein Telefonat mit einer Sachbearbeiterin vom Jobcenter. Sie wollte wissen, wie ich 2023 die Unterkunftskosten an meine Mutter zahlte. Ich erwiderte daraufhin, dass ich es in bar zahle (weniger als 400 Euro im Monat). Mit meiner Mutter ist das so vereinbart, dass sie das Geld in bar erhält und ich etwas von der Leistung auch behalten kann (also so was wie ein Taschengeld).

Hast du darüber schriftlich Vereinbarung ?

Die Sachbearbeiterin will nun wissen, wie hoch der Betrag ist den ich monatlich im Jahr 2023 in bar meiner Mutter gab. Das Jobcenter ist der Auffassung, dass ich zu viel Geld bekommen hätte, da ich nur um die 400 Euro meiner Mutter als Bezahlung fuer die Unterkunftskosten gab.
Das ist natürlich ein Problem ,wenn man das Bar gibt und nicht überweißt
Auch keine Quittung über die Zahlung der Miete?
Ohne Nachweis machst du dich unglaubwürdig

Das Jobcenter will nun "Nachweise ueber die im Jahr 2023 an meine Mutter gezahlten Unterkunftskoten". Diese Nachweise kann ich nicht liefern, da ich ja immer einen Pauschalbetrag an meine Mutter in bar zahlte.

Meine Fragen sind nun:

1. Ist eine mündliche Aussage am Telefon bzgl. der Höhe der Summe rechtlich bindend?
Nein
2. Kann ich schriftlich eine andere Summe festlegen (z. Bsp. 500 Euro statt 400)? Könnte es da zu Problemen kommen mit meiner mündlichen Aussage am Telefon? Warum telefonierst du mit einen Sb ? Keinen Nachweis über gesprochenes Wort.
Man muss nur schriftlich auf dem Postweg erreichbar sein
3. Kann das Jobcenter rückwirkend Geld zurückfordern, wenn sie der Meinung sind sie haben zu viel überwiesen? Ja ,die können alles wenn sie wollen .
Die Frage ist dann wie du dann bereit bist sich dagegen juristisch zu wehren ?
4. Kann man gegen eine Entscheidung vom Jobcenter juristisch vorgehen und falls ja, was kostet ein Anwalt im Sozialrecht? Natürlich kann man immer .
Klagen und Widersprüche kann man auch ohne Anwalt einreichen , wenn man darin fit ist ,wenn nicht braucht man einen Anwalt .Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast und die den Fall nicht übernehmen will ,gibt es die Prozesskostenhilfe wenn dies das Gericht bejaht oder in deiner Stadt wenn es so über Beratungshilfe abgedenkt ist mit Beratungshilfe oder ein Anwalt macht es über Honorar.Der Anwalt entscheidet dann nach dem Gebührenverordnung was es kostet
5. Da ich keine Nachweise liefern kann ausser der schriftlichen Bestätigung meiner Mutter, dass sie einen bestimmten Betrag (z. Bsp. 400 Euro) von mir in bar erhält, welche Auswirkungen hätte das bei den monatlichen Leistungen vom Jobcenter?
6. Wie setzen sich Unterkunftskosten eigentlich genau zusammen?
Das müsstest du eigentlich wissen .🙈Betriebskosten und Heizkosten.
Zeigt deine Mutter dir nocht die Betriebskostenabrechnung?
Klingt nicht gut und da würdest du auch beim Gericht nicht glaubwürdig sein ohne Nachweis



Vielen Dank schon mal fuer die Zeit die ihr nehmt, um meine Fragen zu beantworten! :smile:

Gruss,

drpelz