Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Frage zu Aufstocken als Freiberufler mit Umsatzsteuer

Begonnen von Eljay, 25. März 2024, 13:07:21

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Eljay

Hallo.

Ich habe mal eine Frage zu was als Verdienst gilt. Ich habe einen Verdienst von 1000 Euro pro Monat als Freiberufler beim JC angegeben. Auf diese 1000 Euro kommen 19% Umsatzsteuer, was ich ja dem Finanzamt zurückzahlen muss. Die Umsatzsteuer ist ja kein Verdienst.

Allerdings berechnet das JC jetzt meinen Verdienst als 1190 Euro, da sie die Umsatzsteuer einfach als Verdienst betrachten. Wenn ich also meine Miete abziehe, bleibt mit 550 Euro übrig, also so viel wie jemand, der 100% Leistungen vom JC erhält.

Das heißt die sogenannten Freibeträge gibt es nicht wirklich, weil ich sie ans Finanzamt zahlen muss.

Ist das immer so? Kann mir das jemand erklären, da ich das nicht wirklich verstehe? Normal würde ja niemand Umsatzsteuer alos Verdienst betrachten.

Vielen Dank

Sheherazade

Steuern, die du zu zahlen hast, zählen erst im Monat der Zahlung an das Finanzamt als Ausgabe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Eljay

Mit anderen Worten, wenn ich die 19% ans Finanzamt überweise, gebe ich das aus Ausgabe im abschließenden EKS an?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jimmy Neutron

Du gibst die zu zahlende Umsatzsteuer auch in der vorläufige EKS an.
Du solltest min. einmal im Bewilligungszeitraum eine Zahlung an das FA einplanen.
Die vereinahmte Umsatzsteuer gilt als Einnahme,
Die gezahlte Umsatzsteuer an das FA als Ausgabe
Die gezahlte Umsatzsteuer (Büromaterial etc.) wird als Vorsteuer von der zu zahlenden Umsatzsteuer an FA abgezogen.

Faktisch ist die Umsatzsteuer also keine wirkliche Einnahme, zumindest wenn min. einmal im Bewilligungszeitraum eine Zahlung an das FA erfolgt.