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Hürden für die Streichung der Bezüge sind irre hoch

Begonnen von amare, 07. April 2024, 20:59:32

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amare

Bürgergeld-Hammer wird zur Luftnummer

Sie müssen sich dann zusätzlich ohne wichtigen Grund ,,willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen". Das wäre z.B. der Fall, wenn sie die Unterschrift unter einem ,,konkreten Arbeitsvertrag" ablehnen. Dabei muss es sich ,,um ein konkretes Arbeitsangebot handeln". Ein Ausbildungsplatz oder eine geförderte Arbeit gehören NICHT dazu. Es reicht auch nicht aus, wenn sich der Bürgergeldempfänger weigert, ein Vorstellungsgespräch wahrzunehmen oder eine Bewerbung zu schreiben.

Quelle:https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/huerden-fuer-die-streichung-der-bezuege-sind-irre-hoch-buergergeld-hammer-wird-z-87789178.bild.html


Zatoo

Hürden für die Streichung der Bezüge sind irre hoch
Bürgergeld-Hammer wird zur Luftnummer
Die von Ampel-Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) groß angekündigte härtere Gangart gegen arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger entpuppt sich als Rohrkrepierer!
Notorisch Faulen kann zwar ab sofort die Stütze für zwei Monate komplett gestrichen werden. Aber: Eine BILD vorliegende neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nennt dafür nun so hohe bürokratische Hürden, dass Jobcenter das praktisch kaum werden umsetzen können.
Grundsätzlich soll den Betroffenen nur der Regelsatz (zzt.: 563 Euro/Monat für einen Single) gestrichen werden können, nicht aber die Kosten für Wohnung und Heizung
Die Streichung kommt laut dem BILD vorliegenden brisanten Dokument aber überhaupt nur bei Personen infrage, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate bereits EINE Pflichtverletzung (z.B. grundlose Beendigung eines Jobs) begangen haben und ihnen die Stütze deshalb gekürzt wurde.
Sie müssen sich dann zusätzlich ohne wichtigen Grund ,,willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen". Das wäre z.B. der Fall, wenn sie die Unterschrift unter einem ,,konkreten Arbeitsvertrag" ablehnen. Dabei muss es sich ,,um ein konkretes Arbeitsangebot handeln". Ein Ausbildungsplatz oder eine geförderte Arbeit gehören NICHT dazu. Es reicht auch nicht aus, wenn sich der Bürgergeldempfänger weigert, ein Vorstellungsgespräch wahrzunehmen oder eine Bewerbung zu schreiben.
Das Jobcenter muss den Betroffenen zudem die Möglichkeit geben, ,,etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten".
Damit nicht genug: Die Bürgergeldempfänger müssen über die Rechtsfolgen - also die drohende Streichung der Stütze - belehrt werden. Wenn sie nicht im Jobcenter erscheinen, sollen die Mitarbeiter sie notfalls PERSÖNLICH zu Hause aufsuchen und beraten.
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/huerden-fuer-die-streichung-der-bezuege-sind-irre-hoch-buergergeld-hammer-wird-z-87789178.bild.html