Nebenkostenguthaben

Begonnen von sunshine1, 08. April 2024, 20:48:58

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sunshine1

Hallo,

beziehe seit 01.04.2024 aufstockendens Bürgergeld
heute bekam ist die Mitteilung des Guthabens wie sol ich jetzt weiterverfahren
und wird das angerechnet  erhalte 206euro Aufstockung

cioa und Danke

Rotti

Zitat von: sunshine1 am 08. April 2024, 20:48:58beziehe seit 01.04.2024 aufstockendens Bürgergeld heute bekam ist die Mitteilung des Guthabens wie sol ich jetzt weiterverfahren und wird das angerechnet erhalte 206euro Aufstockung

Du musst immer vom Gesamtbedarf ausgehen der steht in dem Bescheid vom JC, bist du mit den Nebenkosten darüber wird es voll angerechnet, was du nicht aus dem Regelsatz zugezahlt hast bei Arbeitseinkommen gibt es Freibeträge.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Ottokar

Nebenkostenguthaben mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Gutschrift (§ 22 Abs. 3 SGB II).
Teile dem JC das Guthaben unter Übersendung einer Kopie der Nebenkostenabrechnung mit.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


sunshine1

bereits online übermittelt

danke euch beiden