Wohngeld abgelehnt, brauche Hilfe beim Verstehen der Begründung

Begonnen von BlackCat, 17. April 2024, 16:14:48

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BlackCat

Hallo, mein Mann und ich arbeiten seit letzten Sommer beide in Teilzeit und stoken noch zusätzlich mit Bürgergeld auf. Im November bekamen wir vom JC die Aufforderung, unseren Anspruch auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag zu prüfen und einen Antrag zu stellen. Sämtliche Rechner im Internet zeigten auch einen Anspruch auf beides an, wenn auch in unterschiedlicher Höhe.
Also stellten wir den Antrag und heute kam der Bescheid. Der Antrag wurde abgelehnt, weil nach § 21 Wohngeldgesetz kein Anspruch besteht, wenn alle Haushaltsmitglieder nach § 7 und 8 vom Wohngeld ausgeschlossen sind.
Ich habe die Paragraphen nachgelesen und natürlich weiß ich, daß man nicht Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig beziehen kann. Jedoch ging es hierbei um einen Wechsel von Bürgergeld auf Wohngeld plus Lohn plus Kindergeldzuschlag. Habe ich da was falsch verstanden? So ein Wechsel von Bürgergeld auf Wohngeld ist doch die übliche Vorgehensweise, sobald man Einkommen hat oder nicht?

Sheherazade

Habt ihr im Wohngeldantrag angekreuzt, dass derzeit Bürgergeld bezogen wird?

Dein Mann und du seid erwerbstätig, die Kinder alle minderjährig und in Kita oder Regelschule?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BlackCat

Zitat von: Sheherazade am 17. April 2024, 17:57:55Habt ihr im Wohngeldantrag angekreuzt, dass derzeit Bürgergeld bezogen wird?

Dein Mann und du seid erwerbstätig, die Kinder alle minderjährig und in Kita oder Regelschule?

Ja natürlich, das müssen wir ja angeben. Die Kinder sind in der Schule bzw. in der Berufsvorbereitung (volljähriges Kind mit Schwerbehinderung). Aufstockend erhalten wir noch ca. 700 Euro vom Jobcenter dazu. Ich nehme an, daß abgelehnt wurde, weil das Wohngeld niedriger ist? Allerdings wurde zeitgleich ein Antrag auf Kindergeldzuschlag gestellt. Das würde nicht berücksichtigt, da ich von der Kindergeldkasse gar nichts mehr höre.

Sheherazade

Zitat von: BlackCat am 17. April 2024, 22:43:47Aufstockend erhalten wir noch ca. 700 Euro vom Jobcenter dazu.

Das ist natürlich ein recht hoher Betrag. Bist du dir einigermaßen sicher, dass Wohngeld plus Kizu da dran kommen würde?

Die Familienkasse wird wohl erst reagieren, wenn der rechnerische Anspruch auf Wohngeld feststeht. Da die Wohngeldstelle gleich abgelehnt hat wegen zu geringer Einkünfte, wird auch die Familienkasse mit der gleichen Begründung ablehnen.

Versucht es einfach noch mal, wenn ihr höhere Einkünfte habt.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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BlackCat

Laut diversen Rechnern liegt unser Wohngeldanspruch zwischen 400-600 Euro. Mit KiZu kamen wir also locker über das, was wir derzeit vom Amt kriegen.

Sheherazade

Dann würde ich der Ablehnung mit genau der Begründung widersprechen, vorausgesetzt, ihr wollt wirklich unbedingt aus dem Bürgergeldbezug raus. Ich persönlich würde bei der Höhe des Leistungsanspruchs mehr Nachteile im Wohngeld/Kizu-Bezug sehen und den Bürgergeldbezug vorziehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Kopfbahnhof

Zitat von: BlackCat am 17. April 2024, 16:14:48So ein Wechsel von Bürgergeld auf Wohngeld ist doch die übliche Vorgehensweise, sobald man Einkommen hat oder nicht?

Nicht unbedingt, kommt auf die Höhe vom Einkommen an.

Zitat von: BlackCat am 18. April 2024, 09:41:08Mit KiZu kamen wir also locker über das, was wir derzeit vom Amt kriegen.
Machen was in Antwort 5 von @Sheherazade steht, auch um genau zu wissen, wie hoch euer Anspruch auf Wohngeld genau ist.

Dann ist es eure Entscheidung, ob ihr evtl. auch mit etwas weniger Geld leben möchtet.

Manche nehmen das lieber in Kauf, als weiter unter der Fuchtel vom JC stehen zu müssen.

Sheherazade

Man darf dabei allerdings nicht vergessen, dass im Wohngeldbezug dann auch die GEZ fällig wird und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht mehr völlig automatisch kommen, sondern jedes Mal beantragt werden müssen. Je nachdem von wievielen Kindern hier die Rede ist, kann das ziemlich nervend sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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BlackCat

Es ist ja nicht unsere freie Entscheidung, weil wir ja vom JC dazu aufgefordert wurden, die Anträge zu stellen. Denen muss ich die Ablehnung auch vorlegen, mal sehen, was die dazu sagen.

Sensoriker

Zitat von: BlackCat am 18. April 2024, 17:53:23Es ist ja nicht unsere freie Entscheidung

Jein.

Ist der WG Anspruch höher als BG ist WG vorrangig zu beantragen.
Ist der WG Anspruch allerdings niedriger als das BG ist es eure freie Entscheidung ob ihr auf BG verzichtet und nur WG beantragt. Falls ihr euch in dem Fall für WG entscheidet, beachtet was Sheherazade dazu schrieb.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: BlackCat am 18. April 2024, 17:53:23Es ist ja nicht unsere freie Entscheidung, weil wir ja vom JC dazu aufgefordert wurden, die Anträge zu stellen. Denen muss ich die Ablehnung auch vorlegen, mal sehen, was die dazu sagen.

Die vom Jobcenter können auch nur vermuten ob der Wohngeld- und Kizu-Anspruch hoch genug ist, deshalb hat man euch zur Antragstellung aufgefordert, was auch erfolgt ist. Ihr habt jetzt eine Ablehnung fürs Wohngeld, die werden sie hinnehmen müssen.
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