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Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?

Begonnen von 03Pq12L, 21. April 2024, 19:14:33

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Harald53

Ich würde erstmal hingehen zum Vorstellungsgespräch und schauen was passiert. Wenn die dich unbedingt einstellen wollen obwohl die ja mitbekommen haben sollten, dass du im Prinzip keine Lust auf den Job hast dann sind sie selber Schuld.
Sollte dir trotz dessen ein Arbeitspapier vorgelegt werden dann dieses erstmal einpacken und zum Prüfen mitnehmen.
(Man wird ja wohl noch Verträge vor Abschluss von entsprechenden Stellen prüfen lassen dürfen)

Wenn man dich dann unbedingt immer noch haben will dann unterschreibe den Vertrag und hol dir direkt einen Krankenschein. Und wenn man dich dann trotz Krankschreibung immer noch behalten möchte dann weiß ich auch nicht mehr was diese Firma überhaupt bezweckt  :grins:
(Zuverlässige) Arbeitskräfte scheint sie dann jedenfalls nicht zu suchen.

03Pq12L

Zitat von: Harald53 am 22. April 2024, 13:38:34Sollte dir trotz dessen ein Arbeitspapier vorgelegt werden dann dieses erstmal einpacken und zum Prüfen mitnehmen.

Aber damit ist doch der "Tatbestand" laut gesetzlicher Regelung schon erfüllt. Mir wurde ein Arbeitsvertrag vorgelegt, die Bereitschaft vom Arbeitgeber ist da. Das reicht laut meinem Rechtsverständnis aus.

Ob ich den dann mitnehme, vor Ort zerreiße oder Papierflieger daraus baue, ist ja unerheblich.

Im wahrsten Sinne des Wortes hat der Arbeitgeber seine Karten / Papier auf den Tisch gelegt. Et voilà: Willkommen in der "100 Prozent-Arena".

Yasha

Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 14:08:03Das reicht laut meinem Rechtsverständnis aus.

Ob ich den dann mitnehme, vor Ort zerreiße oder Papierflieger daraus baue, ist ja unerheblich.


Es geht um klare gesetzliche Regelungen und nicht um Dein Rechtsverständnis. Wieso liest Du die Regelungen nicht? Oder hast Du schon wieder vergessen oder nicht verstanden, was Du eben in # 29 zitierst hast.?


Oder gelten jetzt nur Deine eigenen Gesetze?


Die Vorlage reicht nicht. Sondern die klare Ablehnung der Arbeitsaufnahme und die Verweigerung der Unterachrift unter den Arbeitsvertrag Deinerseits.

Also- die klare Willensbekundung der Ablehnung insgesamt.


Das Prüfen wollen des Vertrages allein nicht, wenn die Zeit angemessen dazu
vom AG gewährtt wird. Also von ihm und/ oder ggf. Dem SB. Das ist so - bei Stellen via VV mit RFB.

Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 14:08:03Ob ich den dann mitnehme, vor Ort zerreiße oder Papierflieger daraus baue, ist ja unerheblich.

Allerdings nicht- wenn Du den Vertrag beim AG nachweislich so behandelst, dann kann das ersatzweise auch als Ablehnung gewertet werden.

Was soll also jetzt diese vollkommen absurde Rechtseinordnung Deinerseits?

Was nicht der gesetzlichen Regelung und der Weisung der BA entspricht.

Insofern eine unpassende Ausrede.

Reines Roulette ist es tatsächlich bislang für die User hier,. Da eine Prognose abgeben zu wollen bzw. zu sollen was die Fakten anbelangt, die nur der AG und SB in Gänze kennen können.


03Pq12L

Zitat von: Yasha am 22. April 2024, 11:30:08Ich empfehle Dir dazu das Lesen der neuen Weisung zu Paragraph 31 SGB II vom 28.03.2024. Ab Seite 17. Inkl. dem Prozedere und den generellen rechtlichen Voraussetzungen für eine 100 Prozent Regelsatz Minderung.


Mir kam gerade ein Gedanke:

Aus dem Gesetzestext geht nicht hervor, wie es sich verhält, wenn man bereits einen Nebenjob hat, beispielsweise hat man einen Mini-Job oder ist selbständig (mit EKS) und soll jetzt auf Vollzeitjob "hochschalten".

Dann geht man ja schon einer zumutbaren Arbeit nach. Aber ich denke, die 100 Prozent-Geschichte bezieht sich einzig auf die NEUE Arbeitsgelegenheit mit Vertrag und Zumutbarket, etc. unabhängig davon, was man bis zu dem Zeitpunkt schon als zumutbar hat "laufen lassen".

Naja, hier muss wohl dann doch mal ein Anwalt ran, das ganze Spekulieren bringt nicht viel.

Yasha

Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 15:33:37wie es sich verhält, wenn man bereits einen Nebenjob hat, beispielsweise hat man einen Mini-Job oder ist selbständig (mit EKS)

Das steht auch woanders. Beispielsweise in Paragraph 10 SGB II, analog

Zitat. Aufstocker müssen die Stelle wechseln
Arbeiten Sie in Teilzeit oder auf Minijob-Basis und erhalten aufstockend Bürgergeld-Leistungen, müssen Sie die Arbeitsstelle wechseln.. 

Und weiter...

Zitat.Erhalten Sie das Angebot einer Vollzeitstelle oder einer Stelle mit deutlich besseren finanziellen Leistungen, kann das Jobcenter verlangen, dass Sie kündigen und die neue Stelle annehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsbedingungen schlechter sind oder der Arbeitsweg weiter 

Quelle:https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/beruf/zumutbarkeit/#welche_arbeit_ist_zumutbar

Wenn es für den AG machbar ist- geht auch eine SV- pflichtige Arbeitsstelle von 20 - 30 Stunden inkl. Minijob.

Oder neuer SV - Job ab 25 Stunden und Wohngeld..

Wenn der Verdienst zusammen über dem Regelsatz läge. Das kann mit nicht zu hoher Miete - als Single- klappen. Kommt drauf an, wo man wohnt.

Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 15:33:37Aber ich denke, die 100 Prozent-Geschichte bezieht sich einzig auf die NEUE Arbeitsgelegenheit

Was für eine Arbeitsgelegenheit? Kandidaten für AGH bekommen gar keine Vermittlungsvorschläge für den ersten Arbeitmarkt!, Was Stellen über ZAF eindeutig sind. ZAF bieten auch keine geförderte 16i oder 16e an. Zudem sind bei 100 Prozent Minderung nicht jene gwfördetenn Stellen gemeint.

Nein- die 100 Prozent sind bei jenen Stellen zu prüfen, wo eine schnelle Unabhängigkeit oder starke Verringerung der Hilfebedürftigkeit  mittels Aufnahme der Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt angeboten wird. Mittels Arbeitsvertrag.

Kopfbahnhof

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:49:44Vermittlungsvorschlag mit RFB war als Tankstellenwart bei einem privaten Arbeitsvermittler
Über eine ZAF?? Dann dürfte hier schon mal was faul sein an dem Angebot.
Sollst du nun zu der Leihbude zur Vorstellung kommen oder dem priv. AV?

Wenn die Leihbude dich zu einem priv. AV schickt, ist hier was oberfaul!

Wenn dann bei der Vorstellung NUR auf das konkrete Stellenangebot einlassen.
Es gibt keinerlei Verpflichtung darüber hinaus, mit der Leihbude oder dem AV weiter zusammenzuarbeiten.
Bedeutet KEINE Daten hinterlassen bzw. so ominöse Personalfragebögen auszufüllen!

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 20:51:45Ob Leute generell in Tankstellen überhaupt arbeiten dürfen, die kein PKW/LKW fahren können?
Natürlich geht das, wenn die Tankstelle mit dem ÖPNV erreichbar ist.

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 22:01:56Das war wohl mein Fehler: Ich hätte "unzumutbar" ankreuzen müssen
So einfach ist es nicht
Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 15:33:37wenn man bereits einen Nebenjob hat
Dann geht der Vollzeitjob vor.

Fettnäpfchen

03Pq12L

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Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:47:47Also, es stehen jetzt die Optionen im Raum: a) sich krank melden b) die Nummer mit "Brief zur Einladung kam gar nicht an"
....
..
Der Gipfel wäre natürlich, wenn man trotz dessen einen Vertrag per Post zugeschickt bekommt, nach dem Motto: Wir hätten Sie so oder so genommen, deshalb einfach der Vertrag schon mal per Post. - ohne Vorstellungsgespräch. - Schwurbelei ENDE. ;-)
Geschwurbel passt da wirklich was für eine Fantasie deinerseits. Das schmerzt ja schon beim lesen :nea:

Zitat erweitern drücken
Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:15:19
Zitat von: Zitat von: Zatoo am Heute um 10:16:49Die eigentliche Frage ist, bekommt er 100 Prozent Sanktion oder nicht
Genau darum geht es. Würde ich die nicht bekommen, wäre das hier alles gar kein Thema. Ich würde hingehen und fertig.
Dann geh hin dann gibt es zu 100% keine Sanktion
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

03Pq12L

So, ich bin jetzt krank geschrieben.

Ich rief gerade mit unterdrückter Nummer bei dem Arbeitsvermittler an um für Freitag abzusagen. Der fragte mich dann, ob wir einen neuen Termin ausmachen wollen. Ich meinte daraufhin, dass ich mich dann melde, wenn ich Genaueres weiß. Daraufhin war Ruhe, ich hörte noch Hintergrundgeräusche aber niemanden mehr sprechen. Ich rief mehrmals "Hallo" - nichts. Ich legte dann nach 5 Sekunden auf. 5 Minuten später rief ich noch einmal an, unterdrückt, aber da hob niemand mehr ab.

Dem Jobcenter habe ich jetzt die AUB gefaxt.

Mal gucken, was dann danach wird. Zum Glück wurde mir ja schon von Euch bescheinigt, dass die Möglichkeit, einen Vertrag per Post zu bekommen oder dass mir das JC einen überreicht (meine neue Idee) als blühnende und schmerzende Fantasie verkauft wurde. Zum Glück. ;-)


ijctsh

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 14:30:46So, ich bin jetzt krank geschrieben.
Das verzögert das Drama doch nur.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sache damit erledigt ist.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 14:30:46oder dass mir das JC einen überreicht
so gaaanz unwahrscheinlich ist sowas nicht. Vor allem, wenn das Jobcenter gewisse Arbeitgeber bei sich im Gebäude stationiert hat.

03Pq12L

Zitat von: ijctsh am 24. April 2024, 14:38:38Das verzögert das Drama doch nur.


Es verzögert vielleicht die "normale" Sanktion, nicht aber die Gefahr, sich 100 Prozent einzufangen (Bauchgefühl).

Ich sagte dem Arbeitsvermittler, dass ich mich melden werde. Wenn der mir jetzt einen neuen Termin per Post schickt, dann ist das sein Ding. Den ignoriere ich dann und kassiere halt die 10 Prozent.

Wenn ich jetzt aber kneife, obwohl ich mich ja kurz bevor bewarb bzw. wenn ich jetzt hingehe, dann sagt mir mein Bauchgefühl, dass das "teurer" wird.

Aber das schrieb ich schon.

Wie schon von einigen geschrieben: Wir können nicht in die Köpfe von JC und dem Arbeitsvermittler hinein schauen, was sie aushecken, wie sehr sie zusammenarbeiten, ob sie "Fallen" stellen, wie jemand schrieb oder nicht.

Eine Glaskugel habe ich auch nicht.

Jedenfalls bestätigt mir diese "telefonische Merkwürdigkeit", dass da was faul ist/war.


Zitat von: ijctsh am 24. April 2024, 14:38:38wenn das Jobcenter gewisse Arbeitgeber bei sich im Gebäude stationiert hat


Nee, sitzen woanders.

Kopfbahnhof

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33ich erhielt Anfang April beim Beratungsgespräch zur beruflichen Situation einen Vermittlungsvorschlag mit RFB für einen Job als Tankstellenwart über eine Zeitarbeitsfirma.

Was nun Leihbude oder priv. AV?

Bei letzteren kann es gar keine Sanktion geben bei Nichtbewerbung.
Erstens braucht es dafür einen Gutschein vom JC und zweitens, muss man keine Verträge mit Dritten machen.
So ein Vermittler arbeitet nicht ohne Vertrag.
Konkrete Stellenangebote rückt der auch nicht vorher raus, weil Angst um Provision.

Irgendwas kann hier nicht stimmen, oder?

03Pq12L

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. April 2024, 17:10:24Was nun Leihbude oder priv. AV?

Es ist eine GmbH, die sich mit Personalservice schmückt.

Es gab ein Stellenangebot, allerdings ohne Nennung von genauem Arbeitsort bzw. genauem Namen der Tankstelle. Das Stellenangebot war mit Rechtsfolgebelehrung (Vermittlungsvorschlag). Und auch nur dieses eine Angebot wurde mir beim letzten Termin vor Ort im Jobcenter ausgehändigt, und das sehr fröhlich und strahlend.....

Vollloser

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 18:52:52im Jobcenter ausgehändigt, und das sehr fröhlich und strahlend.....

Die Folterinstrumente (Rechtsfolgenbelehrung) fröhlich strahlend ausgehändigt !?!? 🤢
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

03Pq12L

Zitat von: Vollloser am 24. April 2024, 19:09:39Die Folterinstrumente (Rechtsfolgenbelehrung) fröhlich strahlend ausgehändigt !?!? 🤢


Mehr noch, man sagte mir beim Überreichen des VV, man werde den Arbeitgeber informieren, dass eine Bewerbung von mir eintreffen würde.