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Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?

Begonnen von 03Pq12L, 21. April 2024, 19:14:33

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Yasha

Zitat von: lappa am 25. April 2024, 06:14:33Es ist vollkommen legitim lieber eine Sanktion zu riskieren als sich zwanghaft dem SB/JC/SGB zu unterwerfen. Das ist die freie Entscheidung des JC Kunden.

Im Grund unterwirft man sich mit einer Sanktion dem dann unwägbarem Verhalten der SB. Denn die schalten ab da auf " Intensivbetreuung"um den unwilligen Kunden auf "Linie" zu bringen.

Und das kann sehr stressig sein oder dann werden. Denn es läuft auf einen Machtkampf hinaus.

Ich bekomme mit meinem Verhalten auch keine Urkunde.Jedoch biete ich damit dem SB keinerlei Angriffsfläche und das ist ungeheuer vorteilhaft. Beim Meldetermin und auch ansonsten kann ich vollkommen entspannt sein. Denn es gibt keinerlei " Handlungsbedarf" den der SB mir andrehen kõnnte oder aus Sicht des Jobcenters andrehen müsste.

Zitat von: hotwert am 25. April 2024, 07:11:05ich hab's irgendwie geschafft in 2 Jahren

Nur Deine Vorgehensweise ist meilenweit vom dem geschidertem Verhalten des Falles hier entfernt.

Zudem agiert jedes Jobcenter anders, analog zu dessen Handlungsstrategie. Da ist verqueres oder grenzwertiges Verhalten dann immer ein Risiko. Nicht mehr- aber auch nicht weniger.

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 08:43:27Yasha macht mir keine Angst. Er hat seine Ansicht, seinen "Auftrag".

Wenn schon, dann bitte- SIE hat ihre Ansicht...welche die Erfahrung aus vorbildlichem Verhalten gegenüber dem Jobcenter ist.

Ohne den " Auftrag" dazu. Ich folge einfach nur den gesetzlichen Regeln des SGB II. Denn so kann ich ganz klar Risiken der Minderung nahezu auf Null reduzieren.

Warum soll ich mit sinnloser Renitenz meinen Regelsatz plündern lassen. Das ist oder wäre es mir nicht wert.

Machtkämpfe mit dem SB bringen generell wenig. Klare Ansagen sind meinerseits trotzdem möglich,wenn es denn mal notwendig ist., Was selten vorkommt.

Das ist ein klares Statement.


Vollloser

Tja, das Schlimme ist, dass das Arbeitsministerium unter Herr Heil hier so ein rechtswidriges Gespenst (diese komische Vollsanktion des Regelsatzes) nun in die Arbeitsvermittlung gestellt hat...  :teuflisch:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Yasha

Zitat von: Vollloser am 25. April 2024, 11:26:14so ein rechtswidriges Gespenst

Inwiefern das rechtswidrig ist und auf welche Bürgergeldbezieher das gemünzt ist- das ist bislang überhaupt noch nicht geklärt.

Vieles deutet auf eine vorrangige Ergänzung und Absicherung des Job Turbo hin. Ist ja ein Prestigeprojekt von Herrn Heil.

Insofern sehe ich das als genehme Drohkulisse für Flüchtlinge und zugleich als Abschreckung gegen reine Armutsflüchtlinge.

Auffällig ist, dass das Ende dessen mithin auch gleich in das Gesetz geschrieben wurde. Das bedeutet- dafür wird das Computersystem der BA nicht aufgerüstet. Es bleibt also ein temporäres Experiment.

Die Bezahlkarte wurde ja auch gleichzeitig angeleiert.

Um diese Klientel zu reglementieren.

Das bedeutet aber nicht- dass ein verärgerter SB nicht mal die Probe auf Exempel probieren könnte.

Wenn man  sich als naiv eingeschätzter Kunde dazu geradezu anbietet.oder/ und zusätzlich provoziert.

Das ist kein unvermeidbares Schicksal oder Bedrohung, die dann aus heiterem Himmel geschieht.




Harald53

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 18:52:52Es gab ein Stellenangebot, allerdings ohne Nennung von genauem Arbeitsort bzw. genauem Namen der Tankstelle.
Damit dürfte dieser Vermittlungsvorschlag rechtswidrig sein.
Denn ohne Angabe des konkreten Arbeitsort kann man nicht prüfen ob das Arbeitsangebot überhaupt zumutbar ist.

Das kannst du dir ja noch aufsparen, falls sie tatsächlich versuchen sollten eine Sanktion zu kreieren.

03Pq12L

Zitat von: Harald53 am 25. April 2024, 13:14:14Das kannst du dir ja noch aufsparen, falls sie tatsächlich versuchen sollten eine Sanktion zu kreieren.

Das ist vorbei. Ich hatte mich ja schon beworben. Man bewirbt sich, wird eingeladen und liest erst dann aufmerksam den Vermittlungsvorschlag und merkt, das passt gar nicht.

Hihi, DAS wäre dann erst eine Farce meinerseits. ;-)


Leeres Portemonnaie

Zitat von: Harald53 am 25. April 2024, 13:14:14Damit dürfte dieser Vermittlungsvorschlag rechtswidrig sein.
Denn ohne Angabe des konkreten Arbeitsort kann man nicht prüfen ob das Arbeitsangebot überhaupt zumutbar ist.


Damit wären doch aber alle Angebote über ZAF rechtswidrig.  :scratch:
Denn erst, wenn man dort vorstellig wird, lüften die das Geheimnis um den genauen Arbeitsort.
Soll ja irgendwie der Sinn dieser Firmen sein.  :sad: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Yasha

Zitat von: Harald53 am 25. April 2024, 13:14:14Denn ohne Angabe des konkreten Arbeitsort kann man nicht prüfen ob das Arbeitsangebot überhaupt zumutbar ist.

In den Inseraten und VV steht zumindest die Postleitzahl drin. Das reicht vollkommen aus, zumal die Zumutbarkeitsregeln rein auf Fahrzeit in Kombination mit den Arbeitsstunden  geregelt und ersichtlich sind.

Ein Anspruch auf Stellen im direkten Umkreis und mit mehr Passgenauigkeit gibt es nicht. Kann man aber beim SB anfragen. Der kann nämlich den Status der VV auf Best Match umstellen.

Machen die aber ungerne. Weil dann so die Chancen auf Sanktionen sinken.


Kopfbahnhof

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 18:52:52Es gab ein Stellenangebot, allerdings ohne Nennung von genauem Arbeitsort bzw. genauem Namen der Tankstelle

Noch mal, wenn es eine priv. Arbeitsvermittlung ist, kann sich das JC die RfB sonst wo hinschieben.
Bei Dritten muss ich keine privaten Daten hinterlassen, bzw. einen Vermittlungsvertrag machen.

Oder wie hier evtl. die nennen den AG nicht und senden deine Daten irgendwohin.
Auch so was muss man nicht mitmachen.

Bei einer Leihbude muss man sich dann nur auf das Stellenangebot berufen, welches vom JC kam.

Entweder es gibt ein konkretes Angebot mit Firmennennung und Bewerbungsmöglichkeit oder man lässt es dann, wenn der Job eh nichts ist.

03Pq12L

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2024, 15:37:05Noch mal, wenn es eine priv. Arbeitsvermittlung ist, kann sich das JC die RfB sonst wo hinschieben. Bei Dritten muss ich keine privaten Daten hinterlassen, bzw. einen Vermittlungsvertrag machen. Oder wie hier evtl. die nennen den AG nicht und senden deine Daten irgendwohin. Auch so was muss man nicht mitmachen.

Hallo,

könntest Du / jemand das etwas "unterfüttern"? Wie würdest Du einen Widerspruch formulieren, wenn deswegen eine Leistungsminderung kommt (die "normale" bis 30 Prozent) bzw. was würdest Du dem SB entgegnen, wenn der mich beim nächsten Mal bestimmt fragt, was aus dem "Tankstellenjob" geworden ist. Hier bräuchte ich bitte ein paar praktische (juristische) Sätze an die Hand, danke.

Yasha

Zitat von: 03Pq12L am 29. April 2024, 13:41:12wenn der mich beim nächsten Mal bestimmt fragt, was aus dem "Tankstellenjob" geworden ist.

Wenn der SB fragt, dann im Zusammenhang mit der Meldung des AG dazu.

Und was der Vermittler bzw. Der Arbeitgeber des Tankstellenjobs an das Jobcenter über Dein bisheriges Verhalten dem Jobcenter gemeldet hat, das weißt Du bislang doch gar nicht.

Wenn Dir eine Stelle rechtswidrig vorkommt,dann klärt man das unmittelbar nach Erhalt dessen.

Und wenn Du ein Gespräch zur Klärung der Einzelheiten nicht wahrnimmst, dann kann das eine Pflichtverletzung sein und Anlass für eine Minderung.

Und "normal" wäre eine Sanktion von 30 Prozent nicht mehr.

Weil jene vermeidbar gewesen wäre. Mit entsprechender Mitwirkung.

Solch teure Einschnitte wären mir zu kostspielig.

Übrigens kennt hier niemand alle bisherigen faktischen Details zu der Angelegenheit Stelle Tankwart.

Auch ein Anwalt wird die vorab wissen wollen, um Deine Chancen auszuloten.
Hol Dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht, wenn dazu eine Minderung eintreffen sollte . Und konsultiere dann einen Anwalt zu Deinen bisherigen Sanktionen insgesamt.

Zitat von: 03Pq12L am 29. April 2024, 13:41:12Hier bräuchte ich bitte ein paar praktische (juristische) Sätze an die Hand

Denn zu sowas gehört vorheriges und lückenloses Faktenwissen, was den bisherigen Hergang der Ereignisse betrifft.

Das ist meine Empfehlung.




Kopfbahnhof

Zitat von: Yasha am 29. April 2024, 15:10:52Denn zu sowas gehört vorheriges und lückenloses Faktenwissen, was den bisherigen Hergang der Ereignisse betrifft.
Korrekt!

Bisher ist immer noch völlig unklar, ob es hier nun um Leiharbeit oder einem priv. AV geht.
Ebenso ob es ein konkretes Jobangebot ist, oder nur so was zum Daten sammeln.

Unter dem Motto gehen sie erst mal hin gibt es den Job nicht, lassen sie uns ihre Daten schon mal da.
Für einen späteren Billigjob.

Zitat von: 03Pq12L am 29. April 2024, 13:41:12könntest Du / jemand das etwas "unterfüttern"?
Dafür gibt es von Dir viel zu wenig Informationen.
Angebot anonymisiert hier rein stellen könnte helfen.