Bürgergeld wurde nicht genehmigt (telefonische Absage) - Berechtigt?

Begonnen von Benutzer50, 22. April 2024, 16:23:50

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Benutzer50

Bis Ende August 2023 habe ichin meinem Beruf gearbeitet, dann ALG 1 beantragt und bis Anfang Januar 2024 erhalten, also 4,5 Monate knapp. Dann in einer anderen Branche gearbeitet, auf Mindestlohnbasis. Schließlich habe ich dort nach 2,5 Monaten Ende März wieder eigenständig & vermutlich unberechtigt gekündigt, weil ich zu so vielen Vorstellungsgesprächen meines eigentlichen Beruf eingeladen wurde für diesen Monat April, dass ich das neben dem Vollzeitjob nicht hätte schaffen können. Und unter diesen ganzen Gesprächen habe ich diesen Monat eine Stelle gefunden, ab 1. Mai.

Das heißt, ich war/bin jetzt nur diesen April wieder arbeitslos gewesen. Hatte beim Jobcenter angerufen und gefragt, ob ich auch ALG 1 beantragen müsste, vorher. Die sagten "Nein", nur wenn man mindestens 1 Jahr gearbeitet hat.

Nun bekam ich aber einen Anruf heute und es wurde mir gesagt, dass mein letztes Gehalt, was der letzte Arbeitgeber mir erst im April für März überwiesen hat, (ich weiß nicht den genauen Wortlaut) "mit dem Bürgergeld für den Monat April verrechnet werden würde". Stimmt das?

Und zweitens müsste geprüft werden, ob mir Bürgergeld zusteht, weil es keinen Grund für meine letzte Kündigung gab. Das ich viele Vorstellungsgespräche hatte und ich mich einen Monat auf diese fokuszieren wollte, wäre nicht ausreichend. Dass soetwas bei ALG 1 nicht zählt, ist mir bewusst. Aber bei Bürgergeld?

Was soll ich jetzt machen? Irgendwelche Tipps oder Textvorlagen?


Zusatzinfo: Für diesen Monat, wo ich Bürgergeld wollte, wohne ich noch in dem entsprechenden Landkreis. Ab nächsten Monat wohne ich außerhalb davon wegen dem neuen Job, aber dann brauche ich kein Bürgergeld mehr.

Fettnäpfchen

Zitat von: Benutzer50 am 22. April 2024, 16:23:50Nun bekam ich aber einen Anruf heute und es wurde mir gesagt, dass mein letztes Gehalt, was der letzte Arbeitgeber mir erst im April für März überwiesen hat, (ich weiß nicht den genauen Wortlaut) "mit dem Bürgergeld für den Monat April verrechnet werden würde". Stimmt das?
Ja das nennt sich Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn)

Zitat von: Benutzer50 am 22. April 2024, 16:23:50Was soll ich jetzt machen? Irgendwelche Tipps oder Textvorlagen?
Du kannst BG beantragen wenn dir etwas zusteht das kommt auf die Lohnhöhe an und was du als ALG 2 bekommen würdest
und was die Kürzung durch deine Kündigung ausmacht.
Wie hoch die ausfällt wüsste ich jetzt nicht auswendig und die Berechnung mit dem Zufluß ist auch nicht meins.

Vllt meldet sich da ja ein anderer User dazu.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Benutzer50

Das Gehalt für März war höher als Bürgergeld. Dann hat sich das wohl echt erledigt. Die Frage ist dann nur noch, wenn das Gehalt für März stattdessen für den ersten und einzigen Monat der Arbeitslosigkeit April sein soll, in dem ich Bürgergeld empfangen habe, was steht mir dann für Mai zu? Denn das erste Gehalt bekomme ich dann wohl auch erst Anfang Juni.

Fettnäpfchen

Benutzer50

Zitat von: Benutzer50 am 22. April 2024, 16:23:50Für diesen Monat, wo ich Bürgergeld wollte, wohne ich noch in dem entsprechenden Landkreis. Ab nächsten Monat wohne ich außerhalb davon wegen dem neuen Job, aber dann brauche ich kein Bürgergeld mehr.
Zitat von: Benutzer50 am 22. April 2024, 16:46:44Das Gehalt für März war höher als Bürgergeld. Dann hat sich das wohl echt erledigt.
Kommt darauf an um wieviel zu hoch. Es gibt ja Freibeträge und die Berechnung selber kannst du da Ratgeber Einkommensanrechnung nachrechnen.
Und wenn du im Juni schon woanders wohnst müsstest du dort einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen. Dann zeigt sich ob bzw. wieviel Anspruch besteht.
Und ob es eine Sanktion wegen der Kündigung gibt.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Benutzer50 am 22. April 2024, 16:46:44was steht mir dann für Mai zu? Denn das erste Gehalt bekomme ich dann wohl auch erst Anfang Juni.

Das wirst du herausfinden, wenn du im neuen Lankreis nach dem Umzug Bürgergeld beantragst.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Benutzer50 am 22. April 2024, 16:23:50Und zweitens müsste geprüft werden, ob mir Bürgergeld zusteht, weil es keinen Grund für meine letzte Kündigung gab.
Diese Aussage ist generell Unsinn.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach Bürgergeld vom Kündigungsgrund abhängig gemacht werden kann, und das wissen die im JC auch.
Selbst jemand der die Kündigung vorsätzlich selbst herbeigeführt hat in der Absicht, stattdessen Bürgergeld zu beziehen, hat Anspruch auf Bürgergeld. Das JC kann in einem solchen speziellen Fall lediglich einen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II geltend machen.

Zitat von: Benutzer50 am 22. April 2024, 16:46:44was steht mir dann für Mai zu? Denn das erste Gehalt bekomme ich dann wohl auch erst Anfang Juni.
Dann steht dir für Mai Bürgergeld zu.
Wenn du ab Mai wo anders wohnst und dort ein anderes JC zuständig ist, musst du dort einen Antrag auf Bürgergeld stellen.
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Benutzer50

Zitat von: Ottokar am 22. April 2024, 18:14:27Dann steht dir für Mai Bürgergeld zu.
Wenn du ab Mai wo anders wohnst und dort ein anderes JC zuständig ist, musst du dort einen Antrag auf Bürgergeld stellen.

Danke für eure Antworten!


Ich muss mich korrigieren. Ich habe ab Mai gar keine Wohnung. Mein Mietvertrag läuft diesen Monat aus und ich werde nächsten Monat vorrübergehend in einer Pension leben, wo man sich nicht anmelden kann, die aber außerhalb der aktuellen Gemeinde ist. Heißt, ich werde die alte Gemeinde auf dem Personalausweis lassen, auch wegen der Identitätsbestätigung beim nächsten Vermieter. Aber Jobcenter weiß, dass ich die aktuelle Gemeinde trotzdem physisch verlasse.

Ändert sich dahingehend etwas an deinem Rat?

Ottokar

Wenn du Ende April ausziehst, und dann vorübergehend ohne festen Wohnsitz bist, musst du das der Meldebehörde mitteilen, ansonsten machst du dich strafbar (Ordnungswidrigkeit). Dein derzeitiger Vermieter muss der Meldebehörde deinen Auszug ohnehin mitteilen.

Ich nehme an, dass die neue Wohnung erst ab Juni verfügbar ist, oder du noch keine hast?
Dann muss das JC die Übernachtungskosten der Pension bis zur Höhe einer angemessen Monatsmiete als Kosten für Unterkunft und Heizung anerkennen.
Die Regelleistung steht dir ohnehin zu.
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Benutzer50

Für den Monat, wo ich Bürgergeld wollte, hab ich sowieso noch in der Wohnung gelebt. Die haben mir heute einen Brief geschickt mit ca. 20 Unterlagen, die ich noch einreichen soll.

Ottokar

Wenn dir für April wegen Einkommen kein Bürgergeld zusteht und ab Mai ein anderes JC zuständig wäre, dann zieh doch den Antrag einfach zurück.
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Benutzer50

Nun wohne ich in einer Gaststätte für diesen Monat. Da kann ich mich nicht melden, also mit Personalausweis, Wohnungsgeberbestätigung, kein Mietvertrag usw. Ist jetzt trotzdem das Jobcenter der neuen Ortschaft zuständig, wo ich nicht gemeldet bin?

Habe ganz vergessen, dass ich diesen Monat April nicht krankenversichert war und als weiter zu Ärzten bin!!! Und jetzt kein Geld habe. Ich habe nur noch heute Zeit, bei einem anderen Jobcenter den Antrag zu stellen, weil morgen ein anderer Monat ist!


Steht mit jetzt Bürgergeld für Mai zu, obwohl ich da arbeite, aber das Gehalt erst Ende des Monats bekomme?

Ottokar

Es ist das Jobcenter zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Unterkunft liegt.
Du giltst dann solange als ohne festen Wohnsitz.

Zitat von: Benutzer50 am 30. April 2024, 17:51:12Habe ganz vergessen, dass ich diesen Monat April nicht krankenversichert war
Du warst/bist krankenversichert. Es gilt die einmonatige Nachversicherungszeit.

Zitat von: Benutzer50 am 30. April 2024, 17:51:12Steht mit jetzt Bürgergeld für Mai zu, obwohl ich da arbeite, aber das Gehalt erst Ende des Monats bekomme?
Ja, aber nur als Darlehen.
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