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HI :) FRAGE VORAUSZAHLUNG MÖGLICH JEMAND ERFAHRUNG ?

Begonnen von Baby, 22. April 2024, 21:09:26

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Baby

Hallo guten Abend,

eine Frage zu der Regelung zum Bürgergeld.

Weiß jemand ob es möglich ist , das Bürgergeld für den Rest des Jahren (Also sozusagen im voraus für das ganze Jahr) ausbezahlt zu bekommen , wenn man einen aktuellen Bescheid hat der 1 Jahr gültig ist ?

Jemand schonmal sowas versucht zu beantragen .

Der Hintergrund ist der , das ich mir mit einen kleinen Kapital selber etwas aufbauen will. In nachhinein dann auf das Bürgergeld verzichte.

Ich meine sowas mal in den Zeiten von Hartz4 gehört zu haben .


Es gibt einen Selbstständigen Gründerzuschuss. Davon sehe ich allerdings ab , weil ich unabhängig die Sachen angehen will und nicht jeden Monat Rechenschaft über Finanzen einreichen möchte.

Weiss jemand (bevor ich es beantragen kann) ob es überhaupt Sinn macht einen Antrag zu stellen , die Leistungen zum Bürgergeld komplett im voraus für den Bewilligungszeitraum zu bekommen ?

Wenn man Unterschreibt und versichert das man nach so einer Zahlung keine Ansprüche mehr stellt.

Danke für die Antworten.

Rotti

Zitat von: Baby am 22. April 2024, 21:09:26Weiß jemand ob es möglich ist , das Bürgergeld für den Rest des Jahren (Also sozusagen im voraus für das ganze Jahr) ausbezahlt zu bekommen , wenn man einen aktuellen Bescheid hat der 1 Jahr gültig ist ?
so was ist im Bürgergeld nicht vorgesehen, wäre ja auch zu schön, um wahr zu sein.

Sheherazade

Zitat von: Baby am 22. April 2024, 21:09:26Weiß jemand ob es möglich ist , das Bürgergeld für den Rest des Jahren (Also sozusagen im voraus für das ganze Jahr) ausbezahlt zu bekommen , wenn man einen aktuellen Bescheid hat der 1 Jahr gültig ist ?

Das ist nicht möglich. Mehr als monatlich im voraus (und u. U. 100€ Vorschuss) ist nicht drin.
Zitat§ 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen
(1) Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden.
(2) Auf Antrag der leistungsberechtigten Person können durch Bewilligungsbescheid festgesetzte, zum nächsten Zahlungszeitpunkt fällige Leistungsansprüche vorzeitig erbracht werden. Die Höhe der vorzeitigen Leistung ist auf 100 Euro begrenzt. Der Auszahlungsanspruch im Folgemonat verringert sich entsprechend. Soweit eine Verringerung des Auszahlungsanspruchs im Folgemonat nicht möglich ist, verringert sich der Auszahlungsanspruch für den zweiten auf die Bewilligung der vorzeitigen Leistung folgenden Monat. Die vorzeitige Leistung ist ausgeschlossen,

1.
    wenn im laufenden Monat oder im Monat der Verringerung des Leistungsanspruches eine Aufrechnung zu erwarten ist,
2.
    wenn der Leistungsanspruch im Folgemonat durch eine Sanktion gemindert ist oder
3.
    wenn sie bereits in einem der vorangegangenen zwei Kalendermonate in Anspruch genommen wurde.

(3) (weggefallen)
(4) Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Die Abtretung und Übertragung nach § 53 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Rotti am 23. April 2024, 07:45:12wäre ja auch zu schön, um wahr zu sein.

Dann denke mal ein bisschen weiter.
Was passiert bei den LE die es jetzt schon nicht schaffen mit dem Geld auszukommen?
Die haben spätestens Ende Oktober kein Geld mehr. Und dann?

:ironie:
Aber ok. So schafft man auch freien Wohnraum.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

hotwert

Zitat von: Sensoriker am 23. April 2024, 11:15:11spätestens Ende Oktober kein Geld mehr
Wohl eher Ende nächster Woche kein Geld mehr. Es gibt Leute die haben einfach immer kein Geld, egal wie viel monatlich rein kommt.