Kompliziere Fallsituation Heizkostennachzahlung in WG-Konstellation

Begonnen von NRWMaster, 25. April 2024, 21:21:39

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

NRWMaster

Komplizierer Fallsituation
Heizkostennachzahlung beim Hauptmieter (Nicht im Leistungsbezug) über 1100 EUR
Ich bin zu 1/3 an den Heizkosten beteiligt (Jobcenter). Bislanf war immer Guthaben was nicht angerechnet werden konnte da kein Zufluß bei mir. bzw keine Weiterleitung an mich erfolgte. Soweit so gut. Jetzt haben wir den umgekehrten Fall mit der hohen Nachzahlung. Ich hab die Abrechnung heute eingereicht.

Wie ich jetzt aber ermitteln konnte kam es beim Hauptmieter 6 Monte zu keiner Abbuchung der Abschläge (2 Jahres Vertrag) was erklärt das in der Abrechnung der Heizkosten wenig eingezahlte Beträge auftauchen. Die hohe Nachzahlung wäre durch regelmäßige 12 Montate Abschläge natürlich nicht in der Form entstanden.  Das Jobcenter weiss das noch nicht. Ich konnte es auch nicht wissen. Der Schock war heute schon schlimm genug.

Bin gespannt was das Jobcenter draus macht. Ich hab mitgeteilt das der Hauptmieter (Vertragsinhaber) von mir anteilige Beteiligung möchte.


OLD-MAN

... und so etwas fällt einem nicht auf? Ich (nur Beispiel) kontrolliere meine Kontobewegungen mehrmals mtl.

Was sagt denn dein Hauptmieter dazu?

Ich würde jedenfalls die HK-Abrechnung selber so umrechnen, als ob die Abbuchen erfolgt wären, denn du hast ja deinen Anteil regelmäßig (?) bezahlt, und dann dem JC diese - von dir erstellte Korrektur - mitteilen.

Sheherazade

Zitat von: NRWMaster am 25. April 2024, 21:21:39Bin gespannt was das Jobcenter draus macht.

Ich auch, insbesondere im Hinblick auf den Verweis von @ Ottokar auf die 10-Jahresfrist in deinem letzten Thread zu dem Thema.

Ich denke nicht, dass sich das Jobcenter dieses Hü und Hott (Gutschriften können nicht angerechnet werden, Nachzahlungen sollen aber übernommen werden) gefallen lässt. Und das mit den fehlenden Heizkostenabschlagszahlungen des Hauptmieters werden die sehr schnell merken. Das Problem mit den nicht abgebuchten Abschlägen haben hier in der Region viele Kunden des örtlichen Energieversorgers im letzten Jahr gehabt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

NRWMaster

Die Ü80 (Eltern) ich hatte deren Kontoauszüge nicht kontrolliert. Da wird jetzt im Mai die 1100 abgebucht. Deckung ist wohl vorhanden.
.

Genau ich bzw. das Jobcenter hat 12 Monate die anteiligen Heizkostenabschläge gezahlt. In der Endabrechnung steht halt das eingezahlte Geld in den Energieversorgervertrag. Es gibt zwar einen mehrverbrauch aber das meiste ist halt hier die 6 Monate fehlende Lastschriften. Das muss ja beim JC gesehen werden oder gegengerechnet werden.

Ich hab erstmal nur die Endabrechnung von Hauptmieter und mitgeteilt das dieser Beteiligung möchte. Mehr noch nicht.

Das Problem war folgendes: 2 Jahres Vertrag
Erstes Jahr März 2022 Bis März 2023 wurde erst im August 2023 die Abrechnung durchgeführt. Nicht nach 1 Jahr. Ergebnis: 6 Moante mal keine Abbuchungen.




Sensoriker

Eigentlich überhaupt nicht kompliziert.
Du nimmst den Nachforderungsbetrag, ziehst davon 6 Monatsabschläge ab und teilst den Rest durch 3. Übrig bleibt dann deine Nachzahlung/Guthaben.

Warum das JC die Nachforderung übernehmen soll, eine Guthabenanrechnung aber immer umgangen wird entschließt sich mir allerdings nicht.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

NRWMaster

Der Nachforderungsbebetrag ist die Abrechnung durch 3 (das ist de Anteil dem das JC zahlt)

Ich warte jetzt erstmal die Antwort des JC ab
Der Eingezahlte Betrag (also weniger) muss ja in der Heizkostenabrechnung auffallen. Mehr kann ich auch nicht tun als einreichen. Zur Einreichung wurde ich ja angeschrieben den bin ich nachgekommen. Natürlich erst nach Erstellung/Zugang möglich.

Das Abschläge beim Hauptmieter fehlen kann ICH auch erstmal nicht adhoc wissen.


Zitat von: Sensoriker am 26. April 2024, 10:39:03Das JS muss ja selber jetzt gegenüberstellen. Da mal abwarten

Warum das JC die Nachforderung übernehmen soll, eine Guthabenanrechnung aber immer umgangen wird entschließt sich mir allerdings nicht.

Dann hätten wir aber mal den umgekehrten Fall also schriftlich sprich eine Positionierung des JC. Bisdato hat bei Guthaben das JC dann immer den kürzeren gezogen im Widerspruchsverfahren haben sie es dann gelassen.


Sensoriker

Zitat von: NRWMaster am 26. April 2024, 10:51:50Der Eingezahlte Betrag (also weniger) muss ja in der Heizkostenabrechnung auffallen.
Zitat von: NRWMaster am 26. April 2024, 10:51:50Das Abschläge beim Hauptmieter fehlen kann ICH auch erstmal nicht adhoc wissen.

Widerspricht sich.
Und es ist auch in erster Linie deine Aufgabe die NK-Abrechnung zu überprüfen. Wenn also ersichtlich ist, dass der Hauptmieter zu wenig gezahlt hat, lege ich erstmal bei ihm/ihr Widerspruch gegen die Forderung ein.

Aber wenn ich dich richtig verstehe.
Du gehst also gegen die Anrechnung von Guthaben notfalls per Widerspruch gegen das JC vor. Sollst du aber nachzahlen, soll das JC das übernehmen?!

Zitat von: NRWMaster am 25. April 2024, 21:21:39Bin gespannt was das Jobcenter draus macht.
Ich hoffe das richtige.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.