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Anhörung zur Überzahlung - alles falsch!

Begonnen von Susanne vom See, 28. April 2024, 11:00:40

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Susanne vom See

Hej Folks,

gestern kam der "Anhörungsbogen" wg. Überzahlung aus selbständiger Tätigkeit für den Zeitraum 11/23 - 03/24.

Bei genauer Durchsicht ist so ziemlich alles am abschließenden EKS falsch dargelegt oder interpretiert.

Z. B. hatte ich angegeben, als "Virtuelle Assisstenz" mit Schwerpunkt Grafik, Podcast und Videobearbeitung neu zu starten. Daraus wurde plump "Grafikerin".
Tatsächlich habe ich für ein Projekt des Katapult-Magazins (gGmbH) 3 Ideenvorschläge für Karten eingereicht. Diese Ideen wurden angenommen und ich konnte sie umsetzen, was mit € 200,- pro Karte honoriert wurde (insg. € 600,-). Da Katapult eine gemeinnützige GmbH ist, habe ich hier angegeben, dass hier der Abzug aus Gemeinützigkeit anzuwenden ist. Dies wurde abgelehnt, weil "keine ehrenamtliche Tätigkeit" bei Katapult vorliegen würde.
Auch hier wurde von der SB einfach eine Tatsache (Gemeinnützigkeit vs Ehrenamt) verwischt.

Dann habe ich mir von den Einnahmen eine Businesscoach für € 150,- geleistet, die mir punktgenau eine Zielgruppenanalyse erstellt hat. Wurde abgelehnt, weil angeblich kein Nachweis, obwohl ich die Rechnung eingereicht hatte.

Erstaunlicherweise wurden meine Telefon- und Internetkosten (Vodafone 50% wie sonst auch immer) überhaupt nicht berücksichtig, ohne Kommentar die Zellen leer gelassen....

Im November hatte ich mich noch spaßeshalber auf zwei Beraterplattformen angemeldet und erziele dort insgesamt ca. € 100,- im Monat.

Muss ich wirklich jede einzelne Einnahmenform (Beratungsplattformen, Onlinekurseinnahmen, künstlerische Tätigkeit usw) in einer extra EKS angeben? Wie soll ich denn da die Betriebsausgaben aufteilen, wenn ich alles mehr oder weniger gleichzeitig und nebeneinander mache? Telefon und Internet brauche ich für alle meine Tätigkeiten.

Und warum wird für den Bewilligunszeitraum für jeden Monat (außer März) eine einheitliche Aufhebungssumme veranschlagt?

Anlagen  anbei.

Danke für euer Feedback,

Susanne vom See

OLD-MAN

Was bitte schön soll eine "virtuelle Assistenz" sein, wenn nicht eine Grafikerin oder Designerin?

Wenn du für Entwürfe Honorar kassierst, ist es doch egal, ob die auftraggebende Firme gemeinnützig ist oder nicht? Honorar ist Einkommen.

Ansonsten sind mir deine Beiträge eine zu schwere Kost um weiter darauf einzugehen! Entweder man ist Aufstocker oder nicht, die Regeln für Einkommensanrechnungen sind recht eindeutig. Außerdem meine ich irgendwann gelesen zu haben, dass du nicht mehr im Leistungsbezug bist. Alles ziemlich wirr!

Nur an Rande:  Deine "virtuelle Assisstenz" schreibt man in der Mitte nur mit einem "s"!

Susanne vom See

Zitat von: OLD-MAN am 28. April 2024, 14:05:35Was bitte schön soll eine "virtuelle Assistenz" sein, wenn nicht eine Grafikerin oder Designerin?

Wenn du für Entwürfe Honorar kassierst, ist es doch egal, ob die auftraggebende Firme gemeinnützig ist oder nicht? Honorar ist Einkommen.

Ansonsten sind mir deine Beiträge eine zu schwere Kost um weiter darauf einzugehen! Entweder man ist Aufstocker oder nicht, die Regeln für Einkommensanrechnungen sind recht eindeutig. Außerdem meine ich irgendwann gelesen zu haben, dass du nicht mehr im Leistungsbezug bist. Alles ziemlich wirr!

Nur an Rande:  Deine "virtuelle Assisstenz" schreibt man in der Mitte nur mit einem "s"!

Tippfehler darfst du behalten  :blum:

Das ist noch aus der Zeit des Bezugs. Wenn man fertich ist und Leistungen bezogen hat, muss man eine abschließende EKS einreichen, die dann überprüft wird. Zuviel geleistete Zahlungen müssen natürlich zurück erstattet werden. Damit habe ich grundsätzlich kein Problem, wenn die Abrechnungen korrekt und nicht iwi total verschwurbelt, unlogisch und fehlerhaft sind.

Mir ging es hier um Rat und Hilfe bei dieser "Anhörung", die du ja offensichtlich nicht bieten kannst, da du wohl eher einfach gestrickt bist. Dann einfach lesen und/oder ignorieren.

Eine "virtuelle Assistenz" ist jemand, der ausschließlich online seine Tätigkeiten anbietet. Das muss ein Grafiker nicht, der oder die kann auch ein Büro in einem Gebäude haben, in das die Kunden kommen können.
Oft bieten VAs Backoffice-Arbeiten an, das kann von der Buchhaltung bis zur Kundenaquise, von der Webseitengestaltung bis zum Social-Media-Kontent gehen und grundsätzlich alles enthalten, solange keine anfassbaren Dinge produziert werden.

Arbeiten/Aufträge von gemeinnützigen Organisationen (wie Volkshochschulen oder caritativen Einrichtungen) sind bis zu einem Einkommen von € 3.000,- steuer- und abzugsfrei. Daher sind diese € 600,- nicht als Einkommen im Sinne des Steuer- und Sozialgesetzes zu betrachten.
ZitatNicht als Einkommen zu berücksichtigen sind:
...
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12, 26, 26a EStG) in Höhe von 3.000 Euro im Kalenderjahr,
....
Fundort hier im Ratgeber.

Sheherazade

Dann hast du doch bestimmt auch eine entsprechende Bescheinigung von dem gemeinnützigen Verein über deine Aufwandsentschädigung erhalten, oder nicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Susanne vom See

Zitat von: Sheherazade am 28. April 2024, 16:11:28Dann hast du doch bestimmt auch eine entsprechende Bescheinigung von dem gemeinnützigen Verein über deine Aufwandsentschädigung erhalten, oder nicht?
Nein, ich habe eine Rechnung gestellt.

Sheherazade

Dann ist es auch keine steuer- und anrechnungsfreie Aufwandsentschädigung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Eine Rechnung ist immer Einkommen.
Auch gemeinnützige Vereine zahlen Rechnungen.

TripleH

Bei der Caritas ist das Klo kaputt und der Handwerker darf keine Rechnung stellen, weil das ja ein gemeinnütziger Verein ist oder wie....? Wie kommt man auf so eine Idee, dass Aufträge eines gemeinnützigen Vereins immer eine Ehrenamtstätigkeit darstellen?!

180

Hallo,
da solltest du deutlich widersprechen (nicht den Angörungsbogen verwenden):
- 50% des Internet und Telefon Anschlusses fehlen
- 150€ Businescoach sind Betriebsausgaben.
- Hast du 1 Gewerbe angemeldet oder zwei verschiedene? Wenn alles über ein Gewerbe läuft, dann kann der SB nicht verlängern dass du daraus zwei verschiedene machst.

Nur das mit der Gemeinnützigkeit wird leider nicht funktionieren.....

Susanne vom See

Zitat von: lappa am 29. April 2024, 06:06:35Hallo,
da solltest du deutlich widersprechen (nicht den Angörungsbogen verwenden):
- 50% des Internet und Telefon Anschlusses fehlen
- 150€ Businescoach sind Betriebsausgaben.
- Hast du 1 Gewerbe angemeldet oder zwei verschiedene? Wenn alles über ein Gewerbe läuft, dann kann der SB nicht verlängern dass du daraus zwei verschiedene machst.

Nur das mit der Gemeinnützigkeit wird leider nicht funktionieren.....


Danke für deine erklärende Antwort.

Ich habe kein Gewerbe angemeldet, weil alles was ich tue unter Freiberufe fällt. JC wollte zwar, dass ich ein Gewerbe anmelde, hab das aber mit dieser Begründung zweimal abgelehnt.
Und ja, das JC will für JEDE meiner Tätigkeiten einzelne EKS haben!

Katapult kann ich nochmal fragen, wg der Rechnung. Ich habe früher bei der VHS als freie Dozentin gearbeitet, da habe ich eine "normale" Abrechnung von denen bekommen. War damals aber auch nicht im Bezug. Bei der Steuererklärung hab ich immer die (damals noch üblichen) € 2.500,- abgezogen.

 :bye:

180

Ich würde einfach nur eine EKS einreichen und darauf bestehen, dass der SB den exakten Paragraphen im SGB nennt, nach dem zwei EKS einzureichen sind, wenn er das anders sieht.


Bei zwei Tätigkeiten müssen natürlich 2 Büros eingerichtet werden und es fallen doppelte Internet/Telefon Kosten an.

TripleH

Zitat von: lappa am 29. April 2024, 11:55:19Ich würde einfach nur eine EKS einreichen und darauf bestehen, dass der SB den exakten Paragraphen im SGB nennt, nach dem zwei EKS einzureichen sind, wenn er das anders sieht.


Bei zwei Tätigkeiten müssen natürlich 2 Büros eingerichtet werden und es fallen doppelte Internet/Telefon Kosten an.

Das ist Quatsch. Aber du kannst dich gern ernsthaft mit der Rechtsprechung zum horizontalen Verlustausgleich beschäftigen, wenn du was hilfreiches schreiben möchtest.

Z. B.: https://openjur.de/u/2225118.html

Susanne vom See

Update!

Da ich auf den o. eingefügten Bescheid Widerspruch eingereicht hatte, bzw. auf den Anhörungsbogen, kam jetzt eine Ablehnung des Widerspruchs.

Wahrscheinlich war es der "Formfehler", dass ich im Betreff des Widerpruchs "Anhörung zur Überzahlung" geschrieben hatte.

Es besteht für mich jetzt die Möglichkeit der Klage vorm SG.

Ist jetzt die Widerspruchsfrist für den abschließenden EKS abgelaufen, oder kann ich das mit der Klage beim SG nochmal geradebiegen?

Danke für sachdienliche Antworten,

SvS

peter_m

Vielleicht müsstest Du mal eine stärkere Einkommenserzielungsabsicht zeigen.
Aktuell würde Deine Tätigkeit vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft.

Bei 1300 € Umsatz in 6 Monaten ist weder ein Business Coach für eine 150€-Zielgruppenanalyse noch ein separates Büro notwendig.

Und solange Du immer möglichst so viel Geld ausgibst, dass Dir nur wenig als Einkommen angerechnet werden kann, wirst Du immer Schwierigkeiten bei der Anerkennung Deiner Kosten haben.

TripleH

Zitat von: Susanne vom See am 21. Juli 2024, 12:30:55Ist jetzt die Widerspruchsfrist für den abschließenden EKS abgelaufen, oder kann ich das mit der Klage beim SG nochmal geradebiegen?

Wenn du gegen die Anhörung in Widerspruch gegangen bist, hilft dir auch kein Gang zum SG. Ein Widerspruch gegen eine Anhörung ist nunmal unzulässig.

Ob du gegen die endgültige Festsetzung noch was machen kannst, kommt darauf an. Zuerst könntest du ja mal mitteilen, ob überhaupt zwischenzeitlich die endgültige Festsetzung erfolgt ist und wenn ja, wann.