Besteht ein KG Anspruch?

Begonnen von TG, 03. Mai 2024, 06:24:12

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TG

Eine 21jährige junge, mehrfach behinderte Frau befindet sich z.Zt. im Integrationskurs. Sie lebt allein. Die Behinderungen sind lebenslang. Hat sie einen Anspruch auf Kindergeld?

TripleH

Anspruch auf Kindergeld hat immer ein Elternteil, es sei denn, man ist Vollwaise. Du musst etwas mehr ausführen.

Sheherazade

Hier und Hier gibt es ausführliche Informationen zum Thema.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Da das Kind in einem Integrationskurs ist, ist es aber nicht mit den Links getan. Es dürfte sich um eine Ausländerin handeln, so dass der Aufenthalt der Eltern erstmal wichtiger ist als Alter und Behinderung.

Sheherazade

Das ist mir soweit klar, der TE fragt schon seit Monaten für eine bestimmte Familie mit Migrationshintergrund, in letzter Zeit verstärkt für deren 21-jährige behinderte Tochter. Die Links sollten ihm erstmal die Grundlagen nahe bringen, damit er seine Fragen mal präziser stellen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Zitat von: Sheherazade am 03. Mai 2024, 10:13:37Hier und Hier gibt es ausführliche Informationen zum Thema.

Danke, das hatte ich bereits alles gelesen, bevor ich geschrieben habe. Die Frau ist ohne Eltern in Deutschland. Diese befinden sich außerhalb EU. Da diese Frau wirklich besonders viele Probleme hat und offensichtlich sich kaum jemand damit auskennt, tauchen auch besondere Fragen auf.

Sheherazade

Zitat von: TG am 03. Mai 2024, 18:23:14tauchen auch besondere Fragen auf.

Dann solltest du aber wissen, dass Antworten auf besondere Fragen auch mehr Input (= Hintergrundinfos) erfordern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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TG

Zitat von: Sheherazade am 04. Mai 2024, 09:05:34
Zitat von: TG am 03. Mai 2024, 18:23:14tauchen auch besondere Fragen auf.

Dann solltest du aber wissen, dass Antworten auf besondere Fragen auch mehr Input (= Hintergrundinfos) erfordern.

Was an mehr Hintergrundinfos wird benötigt? Frau ist 21, lebt in eigener Whg., Eltern außerhalb EU, BG Empfängerin, Integrationskurs noch nicht beendet, multiple Behinderungen, keine ges. Betreuung. Berufsausbildung ist angestrebt. (Ob möglich, kann z.Zt. nicht gesagt werden.)

Ich weiß, dass andere erwachsene Kinder im Integrationskurs KG erhalten. Da lebt aber auch 1 Elternteil mit im Haushalt. Aber wie ist das bei behinderten erwachsenen Kindern OHNE Elternteil?

Sheherazade

Es ist keine Grundvoraussetzung für die Kindergeldberechtigung, dass das volljährige behinderte Kind im Haushalt der Eltern wohnt. Allerdings müssen die Eltern das Kindergeld beantragen. Für Kinder ohne Eltern (= verstorben) gibt es die Waisenrente.

ZitatKindergeld und Elterngeld

Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch noch nach dem 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Das Kindergeld wird im Regelfall an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt und bemisst sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder.

Der Antrag auf Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. Das Kindergeld kann auch rückwirkend gezahlt werden.

Neben dem Kindergeld, gibt es noch den Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen. Dieser ist ebenfalls bei der Familienkasse zu beantragen.

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen möchten, indem er ihr Einkommen zu einem Teil ersetzt. Das Elterngeld bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des Einkommens der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Hat der betreuende Elternteil nur sehr wenig verdient oder war erwerbslos, erhält er einen Mindestbeitrag von 300 €.

Ob eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland Kinder- oder Elterngeld erhält, hängt im Wesentlichen von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Asylsuchende während des Asylverfahrens sowie geduldete Personen erhalten in der Regel weder Kinder- noch Elterngeld. Etwas Anderes kann sich allerdings aus zwischenstaatlichen Abkommen ergeben. Unionsbürger*innen haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Kinder- oder Elterngeld, beispielsweise wenn sie erwerbstätig sind oder ein Daueraufenthaltsrecht haben. Leben die Familienmitglieder in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten, wird nach bestimmten Regeln festgelegt, welcher Staat für die Zahlung von Kindergeld und Elterngeld zuständig ist.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete können für sich selbst Kindergeld beantragen, wenn die Eltern verstorben sind oder wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist. Daneben erhalten unbegleitete Minderjährige Leistungen der Jugendhilfe.
Quelle

Grundsätzlich ist das Kindergeld (auch für behinderte volljährige Kinder) ein Anspruch der Eltern, nicht des Kindes. Von daher würde ich behaupten, dass die hier in D ohne Eltern lebende 21-Jährige keinen Anspruch auf Kindergeld haben kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"