Rückweisung Urteil Kosten aller Rechtszüge

Begonnen von Bimimaus5421, 06. Mai 2024, 22:04:30

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Bimimaus5421

@ alle hier wenn im urteil steht die Klägerin trägt die Kosten aller Rechtszüge
bedeutet dies was
wenn man beim Bsg Pkh für Nichtzulassungsbeschwerde und Revision beim BSG bekommen hat ?

Sheherazade

Ich habe keine Ahnung, was Rechtszüge sind, aber allgemein gilt:
ZitatWird Prozesskostenhilfe bewilligt, muss die Partei für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts je nach ihren finanziellen Verhältnissen gar keine Zahlungen oder nur gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden übernommen, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beiordnet, was besonders beantragt werden muss.
Wann man von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Anwalts völlig befreit ist, bzw. in welchen Fällen eine Ratenzahlungsverpflichtung besteht, wird in der Broschüre ,,Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe" näher erläutert.

Die Prozesskostenhilfe schließt außerdem nicht jedes Kostenrisiko aus. Insbesondere erstreckt sie sich nicht auf die Kosten, die die gegnerische Partei zum Beispiel für ihren Rechtsanwalt aufwendet. Verliert eine Partei das Gerichtsverfahren, so muss sie dem Gegner diese Kosten in aller Regel auch dann erstatten, wenn ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Eine Ausnahme gilt in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Hier muss man in der ersten Instanz die Kosten der gegnerischen Prozessvertretung auch dann nicht erstatten, wenn man unterliegt.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 07. Mai 2024, 09:32:23Ich habe keine Ahnung, was Rechtszüge sind, aber allgemein gilt:
ZitatWird Prozesskostenhilfe bewilligt, muss die Partei für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts je nach ihren finanziellen Verhältnissen gar keine Zahlungen oder nur gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden übernommen, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beiordnet, was besonders beantragt werden muss.
Wann man von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Anwalts völlig befreit ist, bzw. in welchen Fällen eine Ratenzahlungsverpflichtung besteht, wird in der Broschüre ,,Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe" näher erläutert.

Die Prozesskostenhilfe schließt außerdem nicht jedes Kostenrisiko aus. Insbesondere erstreckt sie sich nicht auf die Kosten, die die gegnerische Partei zum Beispiel für ihren Rechtsanwalt aufwendet. Verliert eine Partei das Gerichtsverfahren, so muss sie dem Gegner diese Kosten in aller Regel auch dann erstatten, wenn ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Eine Ausnahme gilt in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Hier muss man in der ersten Instanz die Kosten der gegnerischen Prozessvertretung auch dann nicht erstatten, wenn man unterliegt.
Quelle
Danke für den Link .
Ich habe für die Nzb und die Revision für Anwalt beim BSg Pkh erhalten und nun macht man mich fertig indem man ins Urteil schreibt die Klägerin trägt die Kosten aller Rechtszüge ..
Ich kann das nicht bezahlen
Bsg wusste das ich Bürgerged bekomme

TripleH

Deswegen hast du ja PKH bewilligt bekommen. Damit muss jetzt die Staatskasse deine Kosten bezahlen. Im Normalfall sollte nichts auf dich zukommen, da Sozialamt oder Jobcenter keine Kosten geltend machen können. Eine Kostenentscheidung muss ein Gericht treffen, das ist nunmal so. Wieso fragst du nicht einfach deinen Anwalt? Geht ja um sein Geld.

Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 07. Mai 2024, 09:32:23Ich habe keine Ahnung, was Rechtszüge sind
1. Rechtszug: Sozialgericht
2. Rechtszug: Landessozialgericht
3. Rechtszug: Bundessozialgericht
Gebräuchlicher ist der Begriff "Instanz".

Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Mai 2024, 11:26:09nun macht man mich fertig indem man ins Urteil schreibt die Klägerin trägt die Kosten aller Rechtszüge .. Ich kann das nicht bezahlen
Musst du auch nicht, zahlt der Staat über PKH.
Der wird 4 Jahre lang prüfen, ob sich deine Einkommens- oder Vermögenssituation so verbessert hat, dass du zumindest einen Teil der Kosten in Raten zurückzahlen kannst. Mit Ablauf des 4. Jahres erlischt die Pflicht zur Rückzahlung der PKH.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 07. Mai 2024, 12:49:27
Zitat von: Sheherazade am 07. Mai 2024, 09:32:23Ich habe keine Ahnung, was Rechtszüge sind
1. Rechtszug: Sozialgericht
2. Rechtszug: Landessozialgericht
3. Rechtszug: Bundessozialgericht
Gebräuchlicher ist der Begriff "Instanz".

Danke. Da bin ich alt wie eine Kuh und lerne noch dazu, kannte ich echt nicht den Begriff.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Da ist jetzt speziell fürs Sozialrecht. Im Zivil- oder Strafrecht wären das
1. Instanz: Amtsgericht (AG)
2. Instanz: Landgericht (LG)
3. Instanz: Oberlandesgericht (OLG)
4. Instanz: Bundesgerichtshof (BGH)
Es gibt aber auch Rechtssachen, wo erstinstanzlich das Landgericht zuständig ist und nicht das Amtsgericht.
Zudem kann als letzte Instanz noch das BVerfG dazu kommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Bimimaus5421

@ Ottokar ,danke für die Erläuterungen.
Es waren Sozialgericht und auch LSG da hatte ich keinen Anwalt .
Es geht hier um die Datenschutzklage wo alle drei Behörden dran beteiligt waren meine Daten verletzt wurden und BSG dies gilt für alle nun meint das jeder Bürger wissen müsste wer Zuständig wäre sprich die Behörden wären nicht verpflichtet an den richtigen zuständigen Träger weiterzureichen
Pech gehabt für den Bürger wenn er dies nicht weiß und die Behörden müssen auch keine Auskunft darüber geben

5000 euro streitwert wie viel Kosten würden jetzt auf mich zukommen und ja auch wenn andere meinen dies ist nicht so es ist eine Willkür Entscheidung denn das Bsg hat die Rechtsfrage angenommen und mir für die NZB ubd die Revision Pkh bewilligt

Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Mai 2024, 13:57:105000 euro streitwert wie viel Kosten würden jetzt auf mich zukommen
Das musst du deinen Anwalt fragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.