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Bürgergeld gepfändet?

Begonnen von Anonymer Dude, 09. Mai 2024, 15:23:02

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Anonymer Dude

Hallo zusammen,

da ich seit längerem ein Problem mit der GEZ hatte, hat diese nun über die Stadt mein Konto gepfändet auf dem sich lediglich die 563€ bürgergeld für den nächsten Monat befanden. Ich dachte die Grundsicherung sei nicht pfändbar? Ich bin auf das Geld angewiesen, habe auch direkt eine Nachricht an die Stadt geschickt, bisher keine Antwort.

Wie würdet ihr da vorgehen?

Kopfbahnhof

Wenn es ein normales Konto ist, dann geht das.
Du brauchst dafür ein Pfändungsschutzkonto. (P-Konto)

Sheherazade

Zitat von: Anonymer Dude am 09. Mai 2024, 15:23:02Ich dachte die Grundsicherung sei nicht pfändbar?

Sozialleistungen sind nur beim Absender (in deinem Fall Jobcenter) nicht pfändbar, beim normalen Girokonto des Empfängers (in dem Fall du) dürfen Gläubiger pfänden. Deshalb empfiehlt es sich bei unbezahlten Schulden ein Pfändungsschutzkonto aus dem Girokonto zu machen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

#3
Zitat von: Anonymer Dude am 09. Mai 2024, 15:23:02Ich bin auf das Geld angewiesen, habe auch direkt eine Nachricht an die Stadt geschickt, bisher keine Antwort.
Gegen den Mahnbescheid hätte man schon in Widerspruch gehen müssen, zudem alle diese Leistungen unterliegen nach § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) I einem Pfändungsschutz, der 7 Tage nach Erhalt der Leistung gültig ist. Innerhalb dieser 7 Tage ist es möglich, dem Empfänger die Leistungen von seinem Konto auszuzahlen, wenn nötig in voller Höhe.
oh der § wurde gestrichen es heißt nun:
Mit Wirkung zum 1.1.2012 wurde § 55 SGB I außer Kraft gesetzt. Seit diesem Zeitpunkt entfällt damit der Pfändungsschutz nach den Bestimmungen des SGB I. Ein solcher ist dann ausschließlich über die Regelungen über das Pfändungsschutzkonto zu erreichen
https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/schwarzpahlkekess-ao-319-unpfaendbarkeit-von-forderungen-42-pfaendungen-nach-dem-sgb-54-55-sgbi_idesk_PI25844_HI1758710.html

jens123

"...über die Stadt mein Konto gepfändet..." Was ist darunter zu verstehen?

Eine Kontopfändung erfolgt bei der kontoführenden Bank. Die Leistung selbst ist beim "Absender", z. B. Jobcenter nicht pfändbar, allerdings klicken die Handschellen, sobald es auf dem (gepfändeten) Konto eingeht. In dem Fall solltest du dich schnellstmöglich an die betreffende Bank wenden, irgendwelche Nachfragerei bei Sonstigen bringt nichts.

"Sozialleistungen, die auf einem Girokonto eingehen, sind allerdings nicht automatisch vor einer Pfändung sicher. Dort wäre auch das Bürgergeld pfändbar.

Deshalb muss der Leistungsbezieher sein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Hierfür genügt ein einfacher Antrag bei der Bank – sie muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.

Auf diesem P-Konto ist das Bankguthaben bis zu einem bestimmten Freibetrag – aktuell bis zu 1.410 € pro Kalendermonat – geschützt..."
https://www.schuldnerberatung.de/buergergeld-pfaendbar/#achtung-ohne-p-konto-ist-buergergeld-doch-pfaendbar

Viel Glück. Also schnell aktiv werden!

Wolverine36

Wenn du Bürgergeld bekommst kannst du eine Befreiung von den GEZ Gebühren bekommen.Der Schein dafür ist immer bein den bescheid bei.Ich bekomme automatisch immer einen Brief wann ich das neu Beantragen muss bei mir ist die Befreiung 2 Jahre gültig.Und mit jeden neuen Bürgergeld bescheid ist auch automatisch so ein Zettel bei.
Wer Bürgergeld bekommt braucht keine GEZ zahlen.Man bekommt befreiung wenn man das hat.Versteh nicht wieso du da was Zahlen sollst. :lachen: 

TG

Du kannst die Befreiung auch rückwirkend bei der GEZ beantragen. Warum hast du keinen Schein vom Sozialamt zur Befreiung?

Milla

Ich dachte immer es gibt Pfändungsfreigrenzen, wo man nicht gepfändet werden kann, wenn man die nicht überscheitet. Oder gelten die nur wenn man ein P-Konto hat?
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Sheherazade

Zitat von: Milla am 18. Mai 2024, 06:45:51Ich dachte immer es gibt Pfändungsfreigrenzen, wo man nicht gepfändet werden kann, wenn man die nicht überscheitet.

Ja, gibt es immer noch z. B. bei Lohnpfändungen direkt beim Arbeitgeber. Bei möglichen Kontopfändungen hilft nur ein P-Konto.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Milla

Ahh ok Danke, wieder was gelernt.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Wolverine36

 :mail: Sollte der nicht auch wie bei den Bürgergeld beim bewilligungs Bescheid mit bei sein.Bei mir ist der immer mit dabei das letzte Blatt. :lachen:
Die Zettel von früher gibt es nicht mehr wo die Arge die ausfüllen musste für die GEZ.

Jo

Wolverine36 Was ist denn da für dich immer so überaus lustig?
Das Licht am Ende des Tunnels wurde aus Energiespargründen abgeschaltet.
-Ihre Bundesregierung -

Hamburger 171189

 :lol:
Pfandungsschutzkonto beantragen

 :no:
Das Jobcenter schickt dir einen Bescheid, das du von der GEZ Befreit bist


Du hast Möglichkeiten , nutze Sie  :teuflisch:

Wolverine36

Ganz einfach man bekommt rechtzeitig bescheid von der GEZ dort muss man ja alles angeben auch das man Bürgergeld bekommt.Und bei jeden Bewilligungs Bescheid ist ein Blatt dabei den man dann zusammen mit dem anderen von der GEZ dort hin zurück sendet.Und auf den Blatt was von der Arge ist steht doch drauf wofür das ist.Eigentlich sollte das doch jeder wissen.Das man bei Sozialhilfe und Bürgergeld befreiung bekommt von der GEZ sogar ich als aufstocker.Wusste ich sogar mit 15 Jahren als mein Vater damals Arbeitslosengeld bekam.
Mach den Antrag zur Befreiung und du brauchst nichts mehr zahlen wie TG schrieb geht sogar rückwirkend.
Mach das und du hast ruhe.Bekommst vielleicht das Geld wieder. :mocking:

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Wolverine36 am 14. Mai 2024, 01:50:31Versteh nicht wieso du da was Zahlen sollst. :lachen:
 

Es ist mangels Info unklar, ob der TE in der fraglichen Zeit bereits Bürgergeldempfänger war.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧