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Bürgergeld-Bezieherin hilft Obdachlosem: Jobcenter nimmt ihr deshalb alles

Begonnen von selbiger, 12. Mai 2024, 14:38:49

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selbiger

Jobcenter sind sehr schnell dabei, Menschen, die Bürgergeld beziehen, die Leistungen zu streichen und sich die Gründe dafür aus den Fingern zu saugen.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-bezieherin-hilft-obdachlosem-jobcenter-nimmt-ihr-deshalb-alles
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

Zitat(Der) Freund lebte 14 Tage bei ihr, da er seine Wohnung verlor und vorübergehend obdachlos war.

Hätte sie lieber nicht tun sollen. Die Nachbarn, das Umfeld und andere böse Menschen warten nur auf solche Gelegenheiten, um schadenfroh andere Leute zu denunzieren.

ZitatSanktionsfrei hat dem Opfer Geld zur Überbrückung überwiesen

Ob das mal so klug war. Das gibt doch garantiert den nächsten Ärger. Das Geld wird doch garantiert angerechnet. Schlimmer noch, so kann behauptet werden sie bekommt Unterstützung und ist nicht bedürftig.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Vollloser

Hartz4/5/Bürgergeld - der Deutsche "Gazastreifen" mittlerweile !?!?  :sad:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Fettnäpfchen

 :flag:

Wenn es nur 14 Tage waren dann sollte sie vor dem SG gewinnen.
Stichwort Besuch!

Warum da von Psyche geschrieben wird  :weisnich: also abgesehen davon das der alleinige Leistungsbezug mit dementsprechenden JC/SB belastend ist ist nachvollziehbar wenn es ständig Schwierigkeiten mit denen gibt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Es ist nicht ganz klar, ob das JC hier die Leistung per Verwaltungsakt aufgehoben, oder nur die Zahlung eingestellt hat. Jedoch ist hier beides klar erkennbar rechtswidrig.
Sowohl eine Leistungsaufhebung als auch eine Zahlungseinstellung sind aufgrund eines bloßen Verdachtes in Ermangelung gesetzlicher Grundlagen rechtlich nicht möglich und deshalb unzulässig.
Vielmehr wäre das JC hier gemäß § 20 SGB X gesetzlich verpflichtet gewesen, den Sachverhalt aufzuklären.
Bis dahin hätte das JC die Leistung - zumindest vorläufig - unverändert weiterzahlen müssen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zeigt wie absurd und abartig so manch JC arbeitet!

Was bitteschön ist, dabei wenn ich mal für 14 Tage Besuch habe??

Ich dürfte nicht herausbekommen, wer mich dann deswegen angeschissen hat!