wie wird Arbeitslosengeld angerechnet

Begonnen von Ron951, 15. Mai 2024, 17:20:17

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Ron951

Hallo,

wie wird eigentlich eine Nachzahlung von Arbeitslosengeld berechnet? Wird das wie Gehalt auf Lohnsteuerkarte berechnet oder wie zum Beispiel Einkommen aus Selbstständigkeit, da wird das ja nicht im Monat des Zahlungseinganges berechnet, sondern der Durchschnitt auf alle Monate der EKS verteilt?
Es geht um eine Nachzahlung des Arbeitslosengeldes. Es geht um eine Summe von 2000 Euro, erhalten im Jahr 2023. Ich bin davon ausgegangen, dass ich dann in dem Monat, wo ich es erhalten habe, einfach nur keinen kein Anspruch auf Bürgergeld habe. Er hat das aber so berechnet, dass das Arbeitslosengeld was über meinen Regelsatz war, auf die anderen Monate als Einkommen verteilt worden ist.
 

Das ist doch nicht korrekt, oder? Wie hätten die 2000 Euro Nachzahlung des Arbeitslosengeld richtig berücksichtig oder angerechnet werden müssen?

Ich hoffe, mir kann da jemand weiter helfen?

TripleH

Das Verteilen ist höchstwahrscheinlich korrekt. Die dazugehörige Rechtsnorm ist § 11 Absatz 3 SGB II:

Zitat3) Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen.

Ron951

Die Frage ist, ob Arbeitslosengeld, auch als diese Art "zufließenden Einnahme" gilt. Das ist mir jetzt nicht ersichtlich, ob dieser Absatz für Arbeitslosengeld gilt. Arbeitslosengeld gilt ja als Versicherungsleistung.

Sheherazade

Zitat von: Ron951 am 15. Mai 2024, 18:13:09Die Frage ist, ob Arbeitslosengeld, auch als diese Art "zufließenden Einnahme" gilt.

Ja, das gilt für jegliche Einnahmen, deshalb ist es ja auch so formuliert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Ron951 am 15. Mai 2024, 17:20:17Das ist doch nicht korrekt, oder? Wie hätten die 2000 Euro Nachzahlung des Arbeitslosengeld richtig berücksichtig oder angerechnet werden müssen?
ja leider wird kein Vermögen der Zufluss war im Bürgergeld.

Zitat von: Ron951 am 15. Mai 2024, 17:20:17Ich bin davon ausgegangen, dass ich dann in dem Monat, wo ich es erhalten habe, einfach nur keinen kein Anspruch auf Bürgergeld habe.

Du würdest sonst bei der Summe vielleicht ganz aus dem Bürgergeld fallen und will keiner.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Ron951

Was ist denn genau alles eine Einnahme? Ein Gehalt ist ja zum Beispiel keine Einnahme.  Eine Einnahme ist ja ein Zufluss eines Unternehmens. Ich habe aber kein Unternehmen.

TripleH

Zitat von: Rotti am 15. Mai 2024, 21:20:51Ein Gehalt ist ja zum Beispiel keine Einnahme.
Zitat von: Rotti am 15. Mai 2024, 21:20:51Ein Gehalt ist ja zum Beispiel keine Einnahme.

Natürlich ist das auch eine Einnahme.

Rotti

Die Einnahme könnt ihr aber nicht mir zuweisen gehört zu @Sheherazade
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Ron951

Zitat von: TripleH am 15. Mai 2024, 21:50:10
Zitat von: Rotti am 15. Mai 2024, 21:20:51Ein Gehalt ist ja zum Beispiel keine Einnahme.
Zitat von: Rotti am 15. Mai 2024, 21:20:51Ein Gehalt ist ja zum Beispiel keine Einnahme.

Natürlich ist das auch eine Einnahme.

ich habe jetzt mehrfach versucht zuerklären, dass das nicht korrekt ist.

Sheherazade

Zitat von: Ron951 am 15. Mai 2024, 21:25:36Was ist denn genau alles eine Einnahme?

ZitatEinnahmen

Einnahmen sind laufende oder einmalige Zuflüsse in Form von Geld oder Sachwerten. Beim Arbeitnehmer unterliegen Einnahmen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, der Lohnsteuer. Ausgenommen sind lediglich steuerfreie Einnahmen. Hierzu zählen die unentgeltliche Überlassung typischer Berufskleidungen, Notstandsbeihilfen (Unterstützung vom Arbeitgeber in besonderen Notfällen) oder Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber.

Auch Nicht-Arbeitnehmern können Einnahmen zufließen, die keiner Besteuerung unterliegen. Hierzu gehören unter anderem das Arbeitslosengeld sowie bestimmte Bezüge aus öffentlichen Mitteln (z.B. Kindergeld) oder von Stiftungen (z.B. Stipendien).

Als Einnahmen gelten auch geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gewährt, sowie Sachbezüge.

Einnahmen, die im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit stehen, werden als Betriebseinnahmen bezeichnet. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind Betriebseinnahmen Güter in Geld oder Geldeswert im Rahmen der Gewinneinkunftsarten. Bei zwischenbetrieblichen Erwerben ist dabei ohne Bedeutung, ob beim Geber eine Betriebsausgabe vorliegt. So kann insbesondere im Fall einer Schenkung beim Empfänger eine Betriebseinnahme vorliegen, beim Geber jedoch eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Betriebseinnahmen können auch bereits vor Eröffnung einer Unternehmung zufließen.
Definition Einnahmen
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Rotti am 15. Mai 2024, 21:20:51Du würdest sonst bei der Summe vielleicht ganz aus dem Bürgergeld fallen und will keiner.


Warum soll man das nicht wollen, wenn man für den Monat besser kommt? (Käme man schlechter, wäre die Regelung sicher anders.  :mocking:  )
Danach ginge es dann mit WBA weiter, was ja bei bis zu 6 Monaten Unterbrechung möglich ist.

Aber hier, wenn man im Bezug ist, weil das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, wird ALG 1 mit "ALG 2" 1:1 verrechnet. Da das nicht ging, weil es erst nachgezahlt wurde, hat d. TE erstmal vermutlich volles ALG 2 bekommen, aber irgendwann wird es dann eben verrechnet, so will es das Gesetz.

In manchen JC wird das intern verrechnet, da bekommt man lediglich den Bescheid über die Berechnung, aber AA und JC "tauschen" untereinander die Scheine (bildlich ausgedrückt).
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

TripleH

Zitat von: Ron951 am 15. Mai 2024, 22:00:38ich habe jetzt mehrfach versucht zuerklären, dass das nicht korrekt ist.

Womit du falsch liegst.