Bewilligungsantrag und gleichzeitig Ablehnungsantrag

Begonnen von Holstein, 17. Mai 2024, 08:50:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Holstein



Hallo Community - ich habe einen Bewilligungsantrag erhalten und gleichzeitig den Hinweis, dass mein "Antrag ab dem 01.10 abgelehnt wird, da nach der Karenzzeit mein Vermögen zu hoch" ist (bin allerdings jetzt schon bei unter 15.000). Lohnt es sich jetzt Widerspruch einzulegen oder kann ich einfach dann einen Weiterbewilligungsantrag stellen (falls ich diesen dann noch brauche). Also wird mir durch die Passage im Bescheid der Weiterbewilligungsantrag in 6 Monaten nicht verwehrt?

Und rein aus Interesse : auch wenn mein Vermögen jetzt bei über 15.000 wäre - die Sachbearbeiter können doch nicht wissen, dass dieses in 6 Monaten nicht darunter liegen wird?

Danke schonmal!

Sheherazade

Wie hoch war das Vermögen bei Antragstellung, (weit) über 15.000€?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Holstein


Sheherazade

Ziemlich genau heißt knapp drüber oder knapp drunter? Das Jobcenter geht erstmal vom Ist-Zustand aus, dass du was von deinem Vermögen ausgibst, kalkulieren die nicht ein, ebenso nicht die in der Zwischenzeit erfolgten Zinszahlungen oder andere Geldeingänge. Dementsprechend ist der Hinweis bezüglich der Weiterbewilligung zu werten. Wenn es soweit ist, stellst du einen WBA und weist dann dein zu dem Zeitpunkt vorhandenes Vermögen nach.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Holstein

ah ok, vielen Dank schonmal! - ehrlich gesagt darunter, sodass ich mich gewundert habe.

Also versteh ich das richtig, dass mir das Recht auf einen Weiterbewilligungsantrag nicht verwehrt wird durch den Pasus "Antrag wird ab dem 01.10 abgelehnt, da nach der Karenzzeit Vermögen zu hoch"?. Dann macht es ja keinen Unterschied, ob ich jetzt Widerspruch einlegen würde oder einfach bei Bedarf einen Weiterbewilligungsantrag in einigen Monaten einreiche.

Sheherazade

Zitat von: Holstein am 17. Mai 2024, 10:24:41Also versteh ich das richtig, dass mir das Recht auf einen Weiterbewilligungsantrag nicht verwehrt wird

Korrekt.

Zitateinfach bei Bedarf einen Weiterbewilligungsantrag in einigen Monaten einreiche.

Genau so.

Ein Widerspruch gegen den Bescheid nur wegen eines Hinweises ist auch nicht zielführend.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Holstein

Da schließe ich mich an.
Vllt. wäre es trotzdem von Vorteil wenn du den Bescheid anonymisiert einstellen würdest.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Holstein

alles klar, danke euch schonmal!

Habe tatsächlich auch heute morgen mein Anliegen einer Anwältin geschildert (Frau Krohn aus Berlin - da kann man den Bescheid online kostenlos prüfen lassen. Habe ihr den Bescheid nicht geschickt aber den selben Text wie hier im Forum). Sie meinte ein Widerspruch macht Sinn, da sich das Jobcenter bei einem Weiterbewilligungsantrag darauf berufen könnte, für den Zeitraum bereits abgelehnt zu haben. Sie hat da wohl ne andere Meinung aber bestimmt auch ein Interesse den Fall zu übernehmen ;)

Ich stelle den Bescheid mal geschwärzt rein

Rotti

Zitat von: Holstein am 17. Mai 2024, 10:24:41Also versteh ich das richtig, dass mir das Recht auf einen Weiterbewilligungsantrag nicht verwehrt wird durch den Pasus "Antrag wird ab dem 01.10 abgelehnt, da nach der Karenzzeit Vermögen zu hoch"?
ich könnte mir schon vorstellen wenn du vorher 60.000€ oder 40.000€ Vermögen gehabt hast und die Summen auf deinen Kontoauszug bei der WBA auftauchen gefragt wird wo das Geld hin ist.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Fettnäpfchen

Holstein

Zitat von: Holstein am 17. Mai 2024, 14:45:46Sie meinte ein Widerspruch macht Sinn, da sich das Jobcenter bei einem Weiterbewilligungsantrag darauf berufen könnte, für den Zeitraum bereits abgelehnt zu haben. Sie hat da wohl ne andere Meinung aber bestimmt auch ein Interesse den Fall zu übernehmen ;)
Oder Sie hat Erfahrungswerte die wir hier nicht haben.
Daher mach ruhig einen Widerspruch, am besten aber über die RA (und nur über einen Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe(PKH)denn ansonsten würdest du dein eigenes Geld beim Fenster rauswerfen)
Und dann kann sie sich auch um die Begründung für den Ablehnungsbescheid Widerspruch und damit die Klage vor dem SG kümmern.


 :ironie:
Aber aus meiner Sicht haben die vom JC eindeutig eine perfekt funktionierend Glaskugel wenn die jetzt schon wissen das dein VM immer noch höher als 15 000.- sein wird da ja dein derzeitiges VM immerhin
Zitat von: Holstein am 17. Mai 2024, 09:31:46so ziemlich genau 15.000
beträgt.
Was für ein  :schock:  :wand: Verein.

MfG FN

Edit
Rotti

Zitat von: Rotti am 17. Mai 2024, 15:39:52ich könnte mir schon vorstellen wenn du vorher 60.000€ oder 40.000€ Vermögen gehabt hast und die Summen auf deinen Kontoauszug bei der WBA auftauchen gefragt wird wo das Geld hin ist.
Bei der neuen Anlage VM geht das nicht denn es ist ähnlich wie eine Eidesstattliche Erklärung und wenn das JC da eine Datenerhebung machen will muss es schon Beweise haben um die Angaben aus der VM Anlage anzuzweifeln.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Mai 2024, 15:46:54Und dann kann sie sich auch um die Begründung für den Ablehnungsbescheid Widerspruch und damit die Klage vor dem SG kümmern
die Begründung würde mich auch interessieren.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Sheherazade

Zitat von: Holstein am 17. Mai 2024, 14:45:46Sie meinte ein Widerspruch macht Sinn, da sich das Jobcenter bei einem Weiterbewilligungsantrag darauf berufen könnte, für den Zeitraum bereits abgelehnt zu haben.

Blödsinn. Auch das Jobcenter kann sich nicht auf die Ablehnung eines bis dahin noch nicht gestellten Antrages berufen. Der Weiterbewilligungsantrag MUSS mit den dann aktuellen Zahlen bearbeitet und entsprechend beschieden werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Holstein

Blödsinn. Auch das Jobcenter kann sich nicht auf die Ablehnung eines bis dahin noch nicht gestellten Antrages berufen. Der Weiterbewilligungsantrag MUSS mit den dann aktuellen Zahlen bearbeitet und entsprechend beschieden werden.
[/quote]

Naja, ich hab halt anscheinend den Antrag für ein Jahr gestellt - eine Hälfte wurde bewilligt, die andere abgelehnt. Somit wurde ja bereits ein Antrag für den Zeitraum ab November gestellt und ich könnte keinen Weiterbewilligungsantrag mehr stellen. So zumindest laut der Anwältin. Sie sagte allerdings das Jobcenter "könnte" so argumentieren - also alles im Konjunktiv.

Weiß noch nicht wie jetzt vorgehe, würde mir aber den Stress mit Widerspruch, Prozesskostenhilfe etc. gerne sparen und einfach den Weiterbewilligungsantrag stellen, falls ich den dann überhaupt noch brauche

Sheherazade

Zitat von: Holstein am 17. Mai 2024, 17:23:22Naja, ich hab halt anscheinend den Antrag für ein Jahr gestellt - eine Hälfte wurde bewilligt, die andere abgelehnt.

Ist der Bewilligungsbescheid nur vorläufig, weil Änderungen (z. B. in deinen Vermögensverhältnissen) zu erwarten sind? Die sind immer nur für ein halbes Jahr.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Holstein am 17. Mai 2024, 17:23:22Naja, ich hab halt anscheinend den Antrag für ein Jahr gestellt -



Den stellt man doch eigentlich ohne "Zeitangabe" (es sei denn, man weiß schon, dass man nur begrenzt Hilfe braucht).
Ich hatte schon von 5 Monaten bis 1 Jahr alles dabei, aber das entscheidet das JC, nicht der Antragsteller.  :scratch:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧