1.100 Euro für eine Beleidigungen im Jobcenter

Begonnen von selbiger, 18. Mai 2024, 06:08:18

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selbiger

Beleidigungen, die er Mitarbeitern des Jobcenters an den Kopf warf, werden für einen Leistungsberechtigten teuer. 1.100 Euro, zahlbar in 55 Tagessätzen zu 20 Euro muss er nach einem Gerichtsurteil zahlen.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-1-100-euro-fuer-eine-beleidigungen-im-jobcenter

im angesichts der dinge..word ein mesnch der ja schon im grunde zerstört ist..durch geldstrafen richtig zerstört.
ist doch eigentlich normal das man so reagiert..wenns um die eigene existenz geht.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

Gerade wenn es um die eigene Existenz geht, reagiert man mit Sicherheit nicht so, auch wenn sein Verhalten nach seinen Angaben impulsiv war.

Für mich liegt hier ganz klar der pathologische Befund eines Cholerikers vor.

verminderte Selbstkontrolle und vor allem wenig Kontrolle über eigene Gefühle.
leichte Reizbarkeit.
starke Emotionen, auch aufgrund von Kleinigkeiten.
übersteigerte Impulsivität.
Wutausbrüche sind oft von laut sein und/ oder Gewalt begleitet.

Der Mann sollte vielleicht mal über ärztliche Hilfe nachdenken. Solche Menschen können schnell zu einer Zeitbombe werden.

AlterGaul

Geht doch in Ordnung das Urteil. Das sind zwei Monatseinkommen und bei 17 Vorstrafen wegen allerlei Dinge ist das bei meiner Meinung nach sogar noch milde.
Komischerweise fehlte die Info mit den 17 Vorstrafen vom TE, denn diese werden einen elementaren Einfluß auf das Urteil gehabt haben.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Sensoriker

Völlig richtig.
Wer sich nicht unter Kontrolle hat muss auch mit den Konsequenzen leben. Vor allem bei den Vorstrafen.

Ist, aber auch wieder ein typisches Beispiel deiner Links. Das geht gegen ein JC also wird eine Schlagzeile draus gemacht.
Wäre das JC nicht involviert sondern ein Verkäufer beim Discounter würde das nicht mal in der örtlichen Wochenzeitung stehen. Die Strafe wäre aber das gleiche wenn er angezeigt werden würde.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Vollloser

Zitat von: Sensoriker am 18. Mai 2024, 09:19:20Wäre das JC nicht involviert sondern ein Verkäufer beim Discounter

Ist nicht vergleichbar, sag ich.
Das Täterprofil in einem Discounter ist ganz typisch der Ladendieb, und nicht ein psychisch abgewracktes Nervenbündel von verarmten Menschen, das "in der Wüste" feststellt, dass die vermeintliche Oase da, auf einmal nur noch eine kleine Pfütze ist !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

selbiger

solange man menschen in die ecke dränkt..werden einige die flucht nach vorne wählen,weil für diese einfach keine alternativen gibt..ausser bei schon weichgekochten und umerzogenen menschen..
im grunde das gleiche wie bei zb.hunden..man kann nicht ernsthaft von allen das gleiche verlangen weil einige von sich ausgehen..berümter spruch..was ich kann kanst du auch..nein..kan man ebend nicht..wenn einige aus dem fenster springen..springst du den auch..??ich sage mal ganz klar ..nein.!
solange menschen also in irgendwelche ecken getrieben werden..wird es auch zu wehrhaften verhalten kommen..warum einige menschen so sind wie sie sind..gibt es sicherlich gründe..diese gild es erstmal aufzuarbeiten..und manche menschen soll man einfach nur in ruhe lassen..was haben sie einem getahn..?das was sich der staat oder institutionen manchmal gegenüber schwachen herausnimmt/nehmen..(bevormundung,umerziehung,massregeln,gefügig machen etz usw.)ist schlicht wiederlich..!:weisnich: und stehen zu keinem verhältnissen..
der grööste fehler den man jee machen konnte 2005 ist..alkoholiker,kranke etz usw menschen aus der nicht ohne grund sozialhilfe rauszunehmen..und ins harz4 zu stecken..man wird diese nicht in arbeit bringen können..aufgrund ihrer situationen..und denoch nötigt man diese und begeht sogar in gewisserweise körperverletzung..in form von existensentzug/sanktionen oder sonstige umerziehungsversuche..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ronald BW

Selbiger Chapeau das ist es, also abarbeiten und umsetzen.

selbiger

Zitat von: Ronald BW am 18. Mai 2024, 14:18:03Selbiger Chapeau das ist es, also abarbeiten und umsetzen.

erkläre das mal genauer..auch das sehe ich genauso wieder wie das andere..und nicht wilkürlich in den raum schmeissen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: Milla am 18. Mai 2024, 06:39:21Wutausbrüche sind oft von laut sein und/ oder Gewalt begleitet.
zum Glück nur Wutausbrüche da hat sich in letzter Zeit viel Frust angestaut ohne Arbeit wenig Geld oder keines vom JC und wenn dann die Familie auch noch gängelt, da kann dann ein unfreundlicher SB einen den Rest geben.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Milla

Wenn das Auto nicht mehr kann oder will, richtet es der Mechaniker in der Autowerkstatt.

Wenn man sich als Mensch nicht mehr unter Kontrolle hat hilft der Arzt mit Pillen in der Klinik. Sonst wird man eine Gefahr für sich selbst und seine Mitmenschen.

Sensoriker

Zitat von: Vollloser am 18. Mai 2024, 09:57:07Ist nicht vergleichbar, sag ich.
Der Typ hat 17 Vorstrafen. Auch wegen Beleidigungen und Körperverletzung. Die waren sicherlich nicht alle gegen das JC gerichtet.
Hast du also vorher was davon gehört oder erst nachdem das JC beteiligt war??
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Vollloser

Zitat von: Sensoriker am 18. Mai 2024, 20:05:15Hast du also vorher was davon gehört oder erst nachdem das JC beteiligt war??

Wie vorher was davon gehört ?
Nein, ich habe auch nur diesen Artikel da von gegen-hartz gelesen.
Und ja, ich habe verstanden, dass der Beschuldigte da schon diverse Anzeigen wegen ähnlichen Delikten hat.
Ich habe aber auch gelesen, dass dieser Jobcentermitarbeiter ihn da zu Unrecht getan hat. Und sowas löst bei derart konditionierten Menschen in so einer Situation dann natürlich wieder mal dieses Kleinhirn-Notprogramm "Kämpfen" aus !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Zatoo

Zitat von: AlterGaul am 18. Mai 2024, 09:11:23Geht doch in Ordnung das Urteil. Das sind zwei Monatseinkommen und bei 17 Vorstrafen wegen allerlei Dinge ist das bei meiner Meinung nach sogar noch milde.
Komischerweise fehlte die Info mit den 17 Vorstrafen vom TE, denn diese werden einen elementaren Einfluß auf das Urteil gehabt haben.
:lachen:

GoetzB

Sanktionen Drohschreiben (Rechtsfolgebelehrungen) und oft auch aggressive  Gesprächsführung / Sinnloszwangsgespräche führen dazu, das Vorkommnisse
derer Art in Jobcentern sicherlich höher sind,
als in anderen Behörden.

Ob man dafür Verständnis haben soll ist eine Frage, die andere was das eine das andere bedingt.

Milla

Als Bittsteller sollte man stets freundlich und höflich sein, auf Deeskalation setzen und sich nie provozieren lassen, auch wenn sein gegenüber unrecht hat. Am Ende ärgert sich der Sachbearbeiter viel mehr als wenn man sofort aufbraust.