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EMi Rente ,von Bürgergeld zu Wohngeld

Begonnen von Pett, 29. Mai 2024, 18:19:45

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Pett

Hallo zusammen

Bekomme nun ab Juni 2024 ,rückwirkend für 2 Jahre, eine sogenannte Arbeitsmarktrente in Höhe von 1040 € - Netto 920 €.
Davor bekam ich einige Monate Bürgergeld ,welches ich ab Mai noch aufstockend in Höhe von 265 €
bekomme .
Würde gerne Wohngeld beantragen um vom Jobcenter weg zu kommen .
Laut Wohngeldrechner würde dieses bei 419 € liegen .
Habe nun soviel gegoogelt darüber und bin total verwirrt wie ich vorgehen sollte .
Laut dem was ich gelesen habe:

beträgt das Mindesteinkommen für Wohngeld 1000 Euro ,evtl. 20 % weniger.
hätte das Jobcenter mich aufgefordert zum Wohngeldantrag ,da es höher ist als aufstockendes Bürgergeld .Hat mich aber niemand aufgefordert.

Es gibt soviele Gesetze zu den verschiedenen Renten dass ich gar nicht mehr weiss ob Wohngeld in meinem Fall möglich ist.
Auch kommt mir die Höhe das Wohngeldes laut Rechner recht hoch vor.
Und wenn ich jetzt einen Antrag stellen würde müsste ich ja neben der Rente auch das aufst.Bürgergeld angeben,welches ich ja noch bekomme .Oder muss ich mich vorher beim Jobcenter abmelden? Dann hätte ich aber nicht genug bis der Wohngeldantrag genehmigt wird,oder sogar abgelehnt.
Weiss jetzt grad echt nicht ob ich den Antrag stellen soll..

Wäre dankbar für Hilfestellung  :zwinker:





Kopfbahnhof

Es gibt nur Bürgergeld ODER Wohngeld.

Zitat von: Pett am 29. Mai 2024, 18:19:45Würde gerne Wohngeld beantragen um vom Jobcenter weg zu kommen .
Kann man jederzeit tun, man muss nur sehen, ob es sich rechnet.

Machen nicht wenige, lieber etwas weniger mit Wohngeld, als beim JC zu sein.

Rotti

Zitat von: Pett am 29. Mai 2024, 18:19:45beträgt das Mindesteinkommen für Wohngeld 1000 Euro ,evtl. 20 % weniger. hätte das Jobcenter mich aufgefordert zum Wohngeldantrag ,da es höher ist als aufstockendes Bürgergeld .Hat mich aber niemand aufgefordert

Im Zweifel kann man auch beide Leistungen beantragen – wobei hier das Jobcenter höchstwahrscheinlich die Leistungen schneller ermitteln wird. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, das anstatt auf Bürgergeld doch Anspruch auf Wohngeld bestand, wird das Jobcenter die erbrachten Leistungen mit der Wohngeldstelle verrechnen.
Sozialgericht Kiel S 41 AS 92/22 ER