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Sozialgericht fragt beim Klägerin nach Standort der Bank nach

Begonnen von Bimimaus5421, 22. Mai 2024, 17:02:00

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Kopfbahnhof

Zitat von: TripleH am 29. Mai 2024, 21:37:56Wahrscheinlich soll anhand der Örtlichkeit der Barabhebungen der tatsächliche Aufenthalt der Frau geprüft werden.
Was damit allerdings gar nicht geht.
Es kann jede Menge Gründe haben, warum man an irgendeinem Automaten sein Geld holt.

Zitat von: TripleH am 29. Mai 2024, 21:37:56dass das Paar in Wirklichkeit weiter zusammen lebt und die Wohnung, die das JC bezahlen soll, nur eine Scheinwohnung ist.
Das ist eine der bescheuerten Regeln von Hartz/Bürgergeld.
Ich kenne einige Paare, die das extra so gemacht haben, getrennte Wohnung aber noch zusammen.
Was übrigens auch gar nicht verboten ist.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 30. Mai 2024, 16:49:01Ich kenne einige Paare, die das extra so gemacht haben, getrennte Wohnung aber noch zusammen.
Was übrigens auch gar nicht verboten ist.

Verboten ist es nicht. Aber bei Ehepaaren, die da so praktizieren, bezahlt das Jobcenter nunmal nicht beide Wohnungen und Singleregelsätze.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 31. Mai 2024, 09:29:19bezahlt das Jobcenter nunmal nicht beide Wohnungen und Singleregelsätze
Kenne ich aber anders.

Was will ein JC tun, man kann ja trotzdem getrennt leben.
Dazu muss noch nicht mal unbedingt eine Scheidung sein.
Man hat sich eben auseinander gelebt und um Konflikte zu vermeiden, hat eben jeder seine eigene Hütte als Rückzugsort.

Manche lassen es eben so, weil schon allein Scheidung ist teuer.

Bimimaus5421

So ,ich habe den Einstweiligen Beschluss von meinen Bekannten erhalten ( die der Rechtsanwalt ) nicht rausgerückt hatte ,sondern mein Bekannter musste sich den Beschluss beim Sozialgericht holen .
Im Beschluss bezieht sich das Sozialgericht darauf das im Monat März drei mal in Cuxhaven bei Rossman und bei Tedi eingekauft haben  da wohnen die Kinder die Sie regelmässig besuchen .
Es wird unterstellt das dee Ehemann sich nicht beim anderen Jc angemeldet hat ,dabei war er da und man sagte ihn das dass Sozialamt sgb 12 zuständig wäre ,da er nicht mehr arbeitsfähig ist .
Die Unterlagen Meldebestätigung hat er eingereicht .
Komisch ist das im Beschluss auf den Ehemann eingegangen wird ,als anstatt auf die Frau wo die Leistungen abgelehnt worden sind .
Im Beschluss steht auch drin dass das Jc bei Hausbesuch sie nicht angetroffen hat und nicht genug Wasser verbraucht haben in der Wohnung
Es wird vermutet das Sie in Cuxhaven leben .
Die Frau hatte und er vorher Leistungen erhalten ein Richter war entsetzt das sein Kollege die Eröterung des Sachverhalts nicht gemacht hatte .
Das ist reine Willkür und Schikane ...

Sensoriker

Ist das jetzt wieder ABM-Maßnahmen für Forenmitglieder?
Bei deinem Geschreibsel wundert mich, dass überhaupt noch jemand durchblickt.
Erst geht es um Bargeldabhebungen, jetzt sind es Einkäufe.

Vielleicht solltest du mal erst alle relevanten Informationen komplett besorgen und dann erst hier posten wenn du alles zusammen hast.
Dann findet sich vielleicht einer der dir zielgerichtet helfen kann.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Bimimaus5421

Zitat von: Sensoriker am 03. Juni 2024, 19:38:59Ist das jetzt wieder ABM-Maßnahmen für Forenmitglieder? Was soll das hier forenmitglieder fertig machen ?

Bei deinem Geschreibsel wundert mich, dass überhaupt noch jemand durchblickt.
Erst geht es um Bargeldabhebungen, jetzt sind es Einkäufe.Ich habe das zitiert was im Beschluss drine steht ,wenn du damit ein Problem hast ist es deine Sache nicht meine

Vielleicht solltest du mal erst alle relevanten Informationen komplett besorgen und dann erst hier posten wenn du alles zusammen hast.Ich habe alle Informationen ,also was soll der Unsinn?
Dann findet sich vielleicht einer der dir zielgerichtet helfen kann.
Wenn du nichts verstehen kannst ist das nicht mein Problem