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Frage: Antrags Formular: Krankenversicherung Punkt 9

Begonnen von Micky, 04. Juni 2024, 15:41:51

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Micky

Ich bezog zuletzt keinerlei Leistungen und arbeitete nicht, also war ich ohne Einkommen,
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung AOK zahlte ich selbst Beiträge freiwillig.

Muss ich unter Punkt 9.2 ankreuzen:
ich bin privat oder freiwillig gesetzlich versichert?

Dann muss ich die Anlage SV auch ausfüllen?
  https://www.arbeitsagentur.de/datei/AnlageSV_ba013063.pdf

Rotti

Zitat von: Micky am 04. Juni 2024, 15:41:51Muss ich unter Punkt 9.2 ankreuzen: ich bin privat oder freiwillig gesetzlich versichert?
ja.

Micky

Was folgt daraus, dass ich zuletzt freiwillig bei der AOK krankenversichert war und die Beiträge selbst bezahlte? Muss ich diese weiter selbst bezahlen und bekomme nur einen Zuschuss?

"Wichtig: Erhalten Sie Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und waren zuletzt freiwillig gesetzlich versichert, sind Sie ab sofort gesetzlich pflichtversichert.
Private Krankenversicherung

In der Regel ändert sich die Art der Krankenversicherung nicht, wenn Sie Bürgergeld erhalten. Wenn Sie zum Beispiel privat krankenversichert waren, bleiben Sie dies auch. Ihr Jobcenter zahlt dann einen Zuschuss zu Ihrem Versicherungsbeitrag."

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/gesundheit-versicherung


Gelte ich aktuell denn als privat versichert?


Rotti

Zitat von: Micky am 04. Juni 2024, 18:39:35Muss ich diese weiter selbst bezahlen und bekomme nur einen Zuschuss?
nein du bist über das JC Pflicht versichert.
Zitat von: Micky am 04. Juni 2024, 18:39:35Gelte ich aktuell denn als privat versichert?
nein du bist weiterhin und bleibst in der gesetzlichen da wo man zuletzt versichert war die Beiträge zahlt jetzt für dich das JC.

Micky

Aber die Anlage SV muss ich ausfüllen?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagesv_ba033005.pdf

Mit Punkt:.
 
Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung 53
Ich beantrage einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und
Pflegeversicherung.
Name der Krankenkasse
Krankenversichertennummer/
Versicherungsnummer.
Monatliche Höhe des Krankenversicherungsbeitrags in Euro
Monatliche Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags in Euro.
...




Rotti

Zitat von: Micky am 04. Juni 2024, 18:58:18Aber die Anlage SV muss ich ausfüllen?
da muss ich passen das Formular kenne ich noch gar nicht wieder was neues erschaffen worden vom JC.?

Sheherazade

Zitat von: Micky am 04. Juni 2024, 18:39:35Gelte ich aktuell denn als privat versichert?



Nein. Und die Anlage würde ich nicht ausfüllen, die gelten für privat Versicherte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Micky

Zitat von: Micky am 04. Juni 2024, 15:41:51Bei der Kranken- und Pflegeversicherung AOK zahlte ich selbst Beiträge freiwillig.
freiwillig in die gesetzliche Versicherung
oder
freiwillig in die Private Versicherung? falls die AOK so etwas hat.

Bei ersterem siehe den Beitrag von Sheherazade

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Juni 2024, 17:15:00freiwillig in die Private Versicherung? falls die AOK so etwas hat.

Direkt haben die das nicht. Die bieten das nur durch externe Versicherungsunternehmen an. Demnach dürfte TE also freiwillig in der gesetzlichen KV versichert sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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