Bürgergeld: Zufluss/Verbrauch der Erbschaft

Begonnen von mhohmeier, 13. Juni 2024, 21:00:46

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mhohmeier

Hallo Forum,

ich war bis 2017 vollzeit angestellt und danach arbeitslos. Mein Vater, zu dem ich seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr hatte, ist etwa zu der Zeit verstorben und hat mir Aktien und Bargeld im Wert von 120k (grob geschätzt) Euro vermacht. Ich wurde ~2018 vom Finanzamt angeschrieben, mit der Frage, ob ich das Erbe annehme oder ausschlage. Im zweiten Fall müsse ich die bereits abgegebene Steuererklärung überarbeiten... ich habe das Erbe angenommen.
Ich habe dann bis jetzt das Erbe aufgebraucht und im Mai 2024 zum ersten Mal Bürgergeld beantragt. Auf dem Antrag habe ich geschrieben, dass ich bisher von Ersparnissen, Zuwendungen meiner Mutter und vom Erbe meines Vaters gelebt habe. Nun verlangt das Jobcenter "Nachweis über Zufluss und Verbrauch der Erbschaft".

Zufluss der Erbschaft:
Zufällig habe ich noch die "UEBERTRAG EINGANG" PDFs von meiner Depotbank, dort steht aber nur das von Aktie X die Anzahl Y in mein Depot gekommen ist, nicht aber wie viel Wert diese zu diesem Zeitpunkt hatten. Nachträglich kann ich den Aktienkurs im Internet recherchieren, welchen Wert sie am Tag des Zugangs hatten und handschriftlich auf den Ausdrucken vermerken. Die Überweisung des Bargeldes aus der Erbschaft von damals auf mein Konto habe ich nicht mehr.

Verbrauch der Erbschaft:
Was gebe ich hier an? Ich habe die meisten Aktien verkauft und das Geld ausgegeben. Die können doch nicht verlangen, dass ich meine Ausgaben der letzten 6 Jahre aufliste? Ich habe noch die Verkaufsbelege von Aktien, die ich in 2022 und 2023 verkauft habe. Die Verkaufsbelege von 2018 bis 2021 habe ich nicht mehr.

1. Was will das Jobcenter von mir wissen? Was ist mit Zufluss/Verbrauch der Erbschaft konkret gemeint?
2. Weiß das Jobcenter überhaupt, wie viel ich damals geerbt habe?
3. Wenn nein, dann lasse ich die Aktien, von denen ich keine Verkaufsbelege mehr habe, unter den Tisch fallen. Oder gebe ich sie an und sage einfach, dass ich keine Verkaufsbelege mehr habe? Das Jobcenter sieht ja, dass ich in meinem Depot nur noch wenige Aktien habe.
Die Bargeldüberweisung 2019 aus der Erbschaft war irgendein Betrag zw 1k und 10k. Was gebe ich da an? Oder lasse ich den einfach auch weg?


Vielen Dank

Malte

Sheherazade

Zitat von: mhohmeier am 13. Juni 2024, 21:00:46Die können doch nicht verlangen, dass ich meine Ausgaben der letzten 6 Jahre aufliste?

Zumindest eine grobe Aufstellung wäre sinnvoll. Rechne einfach die monatliche Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Gas, Telefon, Kranken- und Rentenversicherung etc. sowie einen Cirka-Verbrauch an Lebens- und Haushaltsmitteln) zusammen - sofern du in diesen 6 Jahren tatsächlich nur von dem Erbe gelebt hast. Damit kommst du bestimmt an einen durchschnittlichen Betrag von ca. 1500€/Monat. Hochgerechnet auf 6 Jahre bist du in etwa bei der Summe deines Erbes.

Bei der Aufstellung der Erbes solltest du tunlichst nichts unterschlagen, such dir alle vorhandenen Unterlagen (Kontoauszüge, Depotauszüge) zusammen und mach eine entsprechende schlüssige Aufstellung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: mhohmeier am 13. Juni 2024, 21:00:46Die Bargeldüberweisung 2019 aus der Erbschaft war irgendein Betrag zw 1k und 10k. Was gebe ich da an? Oder lasse ich den einfach auch weg?

20.000 € Euro pro Jahr dürfte ja auf alle Fälle schon sein als Verbrauch des Geldes.@Ottokar schrieb mal 1200 € im Monat alles darüber wäre Unwirtschaftlich.
15.000 Schonvermögen und PKW bis 7500€ ist dein Freibetrag.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Rotti am 14. Juni 2024, 11:25:1115.000 Schonvermögen und PKW bis 7500€ ist dein Freibetrag.

Ist das nicht im 1. Jahr etwas mehr?

Ich würde auch dahingehend schauen, wie man finanziell vor der Arbeitslosigkeit vom Lohn gelebt hat. Waren es wesentlich mehr als 1200,-€ ...?
Wer sich erinnert, anfangs gab es bei ALGII sogar noch einen kleinen Aufschlag in der ersten Zeit, wenn das ALG I vergleichsweise hoch war. Damit man finanziell nicht gleich so tief fällt.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 14. Juni 2024, 10:12:31Bei der Aufstellung der Erbes solltest du tunlichst nichts unterschlagen, such dir alle vorhandenen Unterlagen (Kontoauszüge, Depotauszüge) zusammen und mach eine entsprechende schlüssige Aufstellung.
Der Nachlass wurde ja dem Finanzamt/Nachlassgericht gemeldet das müsste ja reichen wenn er das als Kopie einreicht.

Fettnäpfchen

mhohmeier

Zitat von: mhohmeier am 13. Juni 2024, 21:00:461. Was will das Jobcenter von mir wissen? Was ist mit Zufluss/Verbrauch der Erbschaft konkret gemeint?
Wann das Erbe auf dein Konto geflossen ist und wie hoch es war.
Für was du dein Erbe eingesetzt hast. Also im Prinzip das was Userin Sheherazade geschrieben hat.
(Ich hoffe du hast nicht das komplette Erbe ausgegeben den die Summe des Freibetrages hättest du behalten können.)

Zitat von: mhohmeier am 13. Juni 2024, 21:00:462. Weiß das Jobcenter überhaupt, wie viel ich damals geerbt habe?
Kann es sicher über ein Amtsermittlungsverfahren feststellen welches bei Betrugsverdacht (evtl auch ohne je nach SB) ausgeführt wird.

Zitat von: mhohmeier am 13. Juni 2024, 21:00:46im Mai 2024 zum ersten Mal Bürgergeld beantragt.
welcher ja hoffentlich anerkannt wurde und wenn auch nur als "vorläufig bewilligt".

Rotti
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 14. Juni 2024, 11:38:19Ist das nicht im 1. Jahr etwas mehr?
Ja 40 000.- Euro im ersten Jahr  für den Antragsteller und jedes weitere BG Mitglied 15 000.- Euro.
Nach dem ersten Jahr gilt dann auch für den Antragsteller 15 000.- Euro
und ein Kfz. darf seit BG Einführung bis zu 15 000.- Wert haben.
Wobei letzteres laut Ratgebereintrag strittig ist.
Meine O.-Kommune hat die 13 000.- Einkaufspreis nicht bemängelt. Und wenn hätte ich dagegen geklagt.

Ratgeber Vermögen
Erben als ALG II Empfänger

MfG FN
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