Bürgergeld Anspruch bei Kontopfändung

Begonnen von Branko, 17. Juni 2024, 11:41:27

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Branko

Hat ein Selbstsändiger , dem das Konto durch das Finanzamt gesperrt und gepfändet wurde, Anspruch auf Bürgergeld ?
Die Steuerschuld wäre mit den Geschäftseinnahmen in ca. 6 Monaten begliechen.
Das Bürgergeld wäre nur vorübergehend.

Sämtlichche Kosten, (Miete, Telefon , Strom Rentenbeiträge, Krankenversicherung und täglicher Bedarf )
können im Moment nicht mehr begliechen werden.
Das Pfändungsschutzkonto reicht im Moment nur die Geschäftsmiete.
Habe ich Anspruch auf Bürgergeld ?
Das Jobcenter hat schon im Vorfeld , Nein, gesagt, da ich Einnahmen habe. Diese Einnahmen sind aber nur auf dem Papier. Am Bankautomaten habe ich nichts.
Vielen Dank im Voraus

Ronald BW

Schulden mindern die Einnahmen nicht.
Was bedeutet du hast kein Geld und trotzdem kein Anspruch.
Was du machen kannst um Bürgergeld zu bekommen, Geld das du noch nicht hast nicht angeben,
kann ja auch sein einer zahlt gar nicht, und die Schätzung gering halten.
Mehr wie das dann evtl. das Bürgergeld zurück zahlen musst kann nicht passieren.

Branko

Danke für die Antwort
Die Einnahmen sind nur auf dem Papier.
Durch die Kontopfändung habe ich gar kein Geld. Sämtliche Rechnungen kann ich nicht zahlen.
Bin ich deshalb nicht Hilfebedürftig ?
Muß mir das Jobcenter helfen ?
Danke und schöne Grüße
Branko

Ronald BW

Wenn du die aktuelle Miete der Geschäftsräume bezahlst mindert das deine Einnahmen.
Du hast also ziemlich sicher Anspruch.

Branko

Guten morgen
Das Jobcenter hat meinen ersten Antrag abgelehnt.
Nach deren Berechnung (EKS), bleiben mir, abzüglich aller Geschäftsausgaben ca. 1450 Euro.
Bis dahin ist alles gut.
Doch das Finanzamt hat mir das Konto gesperrt.

Mit dem Pfändungsschutzkonto bleiben mir auch ca. 1400 Euro.
Dieser Betrag reicht eben nicht für alle meine Ausgaben.
Dadurch das ich die Geschäftsmiete bezahle (diese ist sehr wichtig) bleibt mir nichts mehr.
Wohnung, Strom, Verpflegung usw. alles kann nicht mehr beglichen werden.
Ich bin doch Hilfebedürftig ?
Wenn das Jobcenter meinen Widerspruch abweisst, dann bleibt mir nur der Weg zum Sozialgericht.
Was meinen Sie ?

Sheherazade

Zitat von: Branko am 18. Juni 2024, 10:24:42Mit dem Pfändungsschutzkonto bleiben mir auch ca. 1400 Euro.
Dieser Betrag reicht eben nicht für alle meine Ausgaben.
Dadurch das ich die Geschäftsmiete bezahle (diese ist sehr wichtig) bleibt mir nichts mehr.
Wohnung, Strom, Verpflegung usw. alles kann nicht mehr beglichen werden.

Und da ist dein Gedankenfehler. Sobald man Sozialleistungen beantragt, sind die Zahlungen für den eigenen Lebensunterhalt die vorrangig zu bedienenden Ausgaben.

Wenn das Finanzamt ein Konto pfändet, hat man vorher schon so einiges schleifen lassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Branko

Was kann ich jetzt machen ?
Mein Studio zumachen ?
Dann fallen alle meine  Einnahmen weg,
Dann habe ich wirklich ein Problem.
Das jobcenter hat mich dann als Dauerkunden.
Wenn mir das Jobcenter hier nur Übergangsweise (ca. 6 Monate) hilft, dann könnte ich wieder
allein für mein Unterhalt aufkommen. Die Schulden beim Finanzamt wären dann weg.

Tini911

Ich würde sagen erstmal müsstest du das mit dem Finanzamt klären, damit dein Geschäftskonto nicht mehr gesperrt ist, ohne Grund wird ja keine kontopfändung gemacht

Ronald BW

Am besten mit dem Finanzamt telefonieren das die Ihre Pfändung erst mal zurück nehmen.
Blöd ist das Sie dann meistens einen kleinen Betrag wollen.
Aber meistens lässt sich eine Lösung finden.
Du musst denen vor allem klar machen das bei einem gesperrten Konto das nicht gedeckt ist
auch kein Geld kommt, alternativ machst du noch ein Konto auf eine andere Person
und führst das nur im Plus.Dahin lässt du auch die Stütze überweisen.

Fettnäpfchen

Zitat von: Ronald BW am 18. Juni 2024, 16:28:07alternativ machst du noch ein Konto auf eine andere Person und führst das nur im Plus.Dahin lässt du auch die Stütze überweisen.
:scratch:  :weisnich:
Wie soll das funktionieren ohne das der TE Probleme mit dem JC bekommt.
Fremder Namen und fremdes Konto und wer weiß was
Zitat von: Branko am 17. Juni 2024, 11:41:27Das Jobcenter hat schon im Vorfeld ,
alles vorliegen hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ratschlag

Zitat von: Ronald BW am 18. Juni 2024, 16:28:07Am besten mit dem Finanzamt telefonieren das die Ihre Pfändung erst mal zurück nehmen.
Das Finanzamt nimmt nicht einfach mit einem Telefonat eine Pfändung zurück. Da Steuerschulden bestehen, also auf die Einnahmen zu wenig Steuern gezahlt wurden, kann nur eine Stundung beantragt werden.
Hier muss die Mittellosigkeit nachgewiesen werden. D.h.: Man bekommt keinen Kredit bei einer Bank? Man hat keinerlei Immobilie, die man belasten könnte? Usw.


Zitat von: Ronald BW am 18. Juni 2024, 16:28:07Blöd ist das Sie dann meistens einen kleinen Betrag wollen.
Aber meistens lässt sich eine Lösung finden.
Blöd ist, dass man nicht so einfach eine Stundung bekommt s.o. aber eine Lösung lässt sich finden. Die wird nur nicht so aussehen können, dass man mit Bürgergeld seinen Unterhalt sichert, mit den künftigen Einnahmen die Steuerschulden abzahlt und so ja irgendwie einen Teil der Steuern gar nicht zahlt.

Zitat von: Ronald BW am 18. Juni 2024, 16:28:07Du musst denen vor allem klar machen das bei einem gesperrten Konto das nicht gedeckt ist
auch kein Geld kommt,
Das ist dem Finanzamt leider ziemlich egal

Zitat von: Ronald BW am 18. Juni 2024, 16:28:07alternativ machst du noch ein Konto auf eine andere Person
und führst das nur im Plus.Dahin lässt du auch die Stütze überweisen.
Der Fragesteller hat schon Steuerschulden und eine Pfändung - das ist schon mal extrem kritisch, da der Staat bei Steuerschulden keinen Spaß versteht. Auch nicht im großen Stil und auch im Kleinen gibt es wenig Spielraum.

Und solche Tipps können den Betroffenen im schlimmsten Fall in den Knast führen, eine Strafe auf Bewährung wäre aber in jedem Fall gesichert.

Zitat von: Branko am 17. Juni 2024, 11:41:27Hat ein Selbstsändiger , dem das Konto durch das Finanzamt gesperrt und gepfändet wurde, Anspruch auf Bürgergeld ?
Die Frage ist, ob ein Selbstständiger mit Steuerschulden Anspruch auf Bürgergeld hat. Was ist mit den Einnahmen, die eigentlich hätte versteuert werden müssen, passiert?

Zitat von: Branko am 17. Juni 2024, 11:41:27Die Steuerschuld wäre mit den Geschäftseinnahmen in ca. 6 Monaten begliechen.
Dann empfiehlt sich ein Bankkredit, um die Steuern sofort beim FA zu begleichen und mit den laufenden Einnahmen hat man seine Ausgaben gedeckt. Den Kredit bedient man dann in 6-12 Monaten.
Die Stundung beim FA ist auch nicht zinslos.
Zitat von: Branko am 17. Juni 2024, 11:41:27Das Bürgergeld wäre nur vorübergehend.
Schwer vorstellbar, dass man das bekommt, wenn man offenbar ein tragfähiges Unternehmen führt und seine Einnahmen nicht ausreichend versteuert hat.


Ronald BW

Ratschlag du hast vor allem eins keine Ahnung.
Ich wiederum habe die Lösungen beschrieben die so schon gelaufen sind.
Bringt also nichts meine Vorschläge als unrealistisch abzutun.
Natürlich besteht bei Mittellosigkeit immer auch Anspruch auf Stütze

Sensoriker

Du bist also selbstständig und hast es nicht für nötig erachtet deine Steuern zu begleichen.
Jetzt wo du ins schwimmen geraten bist, möchtest du Bürgergeld bekommen. Die Einnahmen die du dann in der Zeit generierst willst du verwenden um deine Steuerschulden zu begleichen anstatt sie für deinen Lebensunterhalt zu verwenden.

Deine Schulden sind dein Problem. Warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sensoriker

Die PM an mich hättest du auch hier posten können. Ich mache das mal für dich.

Ich brauche keine blöden Sprüche !
Ich komme aus der Sportbranche. Diese ist seit Corona total auf dem Boden.
Keiner geht mehr Sport machen !!!!!!
Jeder hält dieses blöde Ding (Smartphone ) 15 Stunden in der Hand.
Im Strassenverkehr als Fussgänger, als Radfahrer, als Autofahrer.
Die Mutter mit Konderwagen, oder der Vater mit Fahrrad ((vorn der Korb mit Kind)
Die Gesselschaft verblödet total !!!
Meine Schulden sind seit der Corona Pandamie. Die Folgen sind immer noch da.
Wenn Du mir einen guten Tip geben kannt, gerne, aber blöde Sprüche brauche ich nicht !!!!
Grüße
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ronald BW

Die Schulden bezahlt kein JC
Es können auch keine Schulden getilgt werden wenn jemand im Bezug ist.
Das JC ist also nur für die Notlage zuständig.