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Ortsabwesenheit, Job in anderem Bundesland

Begonnen von BrotundSpiele, 19. Juni 2024, 11:45:56

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BrotundSpiele

Hallo,

gibt es keine Möglichkeit bzw. keinen Grund warum man in einer Kommune bei einem Jobcenter gemeldet sein kann + Leistungen zu beziehen und in einem anderem Bundesland eine Teilzeit Stelle oder Minijob aufnehmen kann und weiterhin sanktionsfrei am alten Wohnort gemeldet zu bleiben?

Sheherazade

Kannst du die Frage mal näher erläutern? Es gibt viele Gründe, warum der Arbeitgeber an einem völlig anderen Ort ansässig ist als der Arbeitnehmer. Dem Jobcenter dürfte das ziemlich egal sein, solange man keine Mehrkosten (Fahrtgeld oder 2. Wohnsitz) von denen haben will.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BrotundSpiele

Ich ging jetzt erstmal davon aus, dass das Jobcenter dann so vorgeht, das als Ortsabwesenheit zu bemerken mit der Aufforderung sich am Ort des Arbeitsplatzes beim Jobcenter anzumelden.
Kann natürlich sein, dass ich da falsch liege.
Also das möchte ich nicht. Sonst gibt es gar nichts weiter hinzuzufügen.
Zumindest hilft es mir, das im Vorfeld zu wissen.

Sheherazade

Das für dich zuständige Jobcenter ist an deinem Wohnort. Wo dein Arbeitgeber sich befindet, ist irrelevant.

Es gibt sogar Leute, die arbeiten für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice. Oder welche, die grenznah wohnen und im benachbarten Ausland arbeiten. Da ist so eine Bundeslandgrenze oftmals die kleinste Hürde.
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Fettnäpfchen

BrotundSpiele

Zitat von: BrotundSpiele am 19. Juni 2024, 11:45:56gibt es keine Möglichkeit bzw. keinen Grund warum man in einer Kommune bei einem Jobcenter gemeldet sein kann + Leistungen zu beziehen und in einem anderem Bundesland eine Teilzeit Stelle oder Minijob aufnehmen kann und weiterhin sanktionsfrei am alten Wohnort gemeldet zu bleiben?
Nur am Anfang und nur wenn man einen verständigen SB hat und das Vermittlungsbudget es auch hergibt da es KANN Leistungen sind.
Und da wäre es sogar hilfreich wenn du eine Familie hast.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Geht es mehr so um 10km oder eher um 300km? Das ist schon ein Unterschied.
Würdest Du dort eine zweite Wohnung haben?

Sensoriker

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Juni 2024, 13:19:15Nur am Anfang und nur wenn man einen verständigen SB hat und das Vermittlungsbudget es auch hergibt da es KANN Leistungen sind. Und da wäre es sogar hilfreich wenn du eine Familie hast.
Hast du dich im Thread vertan? Und was hat das Vermittlungsbudget damit zu tun??

Zitat von: Sheherazade am 19. Juni 2024, 11:52:48Dem Jobcenter dürfte das ziemlich egal sein, solange man keine Mehrkosten (Fahrtgeld oder 2. Wohnsitz) von denen haben will.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

BrotundSpiele

Es geht um mehr als 300 km.

Vielleicht bin ich ja zu vorsichtig, da ich der Willkür früher mehr ausgesetzt war.

Also kann ich davon ausgehen, dass es im Allgemeinen kein Problem ist und man nicht fordert, man solle sich beim Jobcenter anmelden, welcher beim Arbeitgeber liegt?

Jedenfalls hatte ich schon bei kurzer Abwesenheit für eine befristete Tätigkeit die Aussage
... dann brauchen sie ja eine Bewilligung für die Ortsabwesenheit ... wobei ich diese dann umgehend erhalten habe.

turbulent

Und Du hast es gut durchgerechnet, dass sich ein Minijob oder auch eine Teilzeitstelle lohnt, wenn Du davon eine Wohnung finanzieren musst, die Möbel dazu? Abgesehen von der Fahrerei?

Fettnäpfchen

BrotundSpiele

Zitat von: BrotundSpiele am 19. Juni 2024, 13:51:36Also kann ich davon ausgehen, dass es im Allgemeinen kein Problem ist und man nicht fordert, man solle sich beim Jobcenter anmelden, welcher beim Arbeitgeber liegt?
Wie kommst du jetzt da drauf?
Die Zuständigkeit eines JC liegt daran wo sich der Leistungsberechtigte überwiegend aufhält. Bist du in einem anderen Bundesland und das fünf Tage die Woche ist dieses Bundesland zuständig.

Zitat von: BrotundSpiele am 19. Juni 2024, 13:51:36Jedenfalls hatte ich schon bei kurzer Abwesenheit für eine befristete Tätigkeit die Aussage ... dann brauchen sie ja eine Bewilligung für die Ortsabwesenheit ... wobei ich diese dann umgehend erhalten habe.
Für Arbeit braucht es keine OA
Da hat der SB genauso viel Ahnung von der Materie wie du wobei ich dich  nicht damit abwerten will sondern den SB.

Zitat von: Sensoriker am 19. Juni 2024, 13:36:11Hast du dich im Thread vertan? Und was hat das Vermittlungsbudget damit zu tun??
Äh ja schon. Kennst du doch das Vermittlungsbudget:
ZitatFolgende Kosten können aus dem Vermittlungsbudget (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III) beantragt werden:

- Bewerbungskosten (pauschal oder mit Nachweis),
- Reisekosten zum Vorstellungsgespräch,
- Fahrkosten für Pendelfahrten,
- Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle,
- Kosten für getrennte Haushaltsführung,
- Kosten für den Umzug,
- Kosten für Arbeitsmittel,
- Kosten für Nachweise,
- Unterstützung der Persönlichkeit
- Sonstige Kosten.
Das rote kann also beantragt werden.
Deswegen mein Hinweis
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Juni 2024, 13:19:15Und da wäre es sogar hilfreich wenn du eine Familie hast.
weil ohne kann man es ja schlecht als getrennte Haushaltsführung bezeichnen.
Umzug würde gehen aber das will der TE ja nicht.
Kann ich verstehen für einen Midijob o.ä. würde ich auch nicht umziehen die gibt es dann sicher auch im momentanen Umfeld.
Den wahren Grund werden wir nicht erfahren habe ich so das Gefühl.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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