Mietangebot

Begonnen von Altenpflegerin, 23. Juni 2024, 17:20:01

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Altenpflegerin

 :flag: Guten Abend der Gemeinde

Folgendes Problem
Meine Freundin hat aufforderung zu kostensenkung erhalten alles soweit ok.
Hat auch intensiv gesucht und etwas gefunden.
Leider sind die Vermieter schon älter und wissen überhaupt nicht wir Sie das Mietangebot ausfüllen sollen damit die Familie auch die Wohnung bekommt.Keiner kann irgendwie helfen. NICHTMAL der Steuerberater der Familie.
Vieleicht kennt sich jemand damit aus.Die Zeit drängt und die Leutchen wissen nicht wie Sie der Familie helfen können.
Im Anhang habe ich das erhaltene mietangebot zugefügt. Die Wohnung ist in Bergheim
4 Personen.
Grundmiete  ist 700€ erlaubt
Die Vermieter wissen nicht wie Sie das ausfüllen sollen damit es stimmt zu dem erlaubten in der Region.
Als heizung ist Wärmepumpe die keinen extra Zähler hat .

Wolf27

Hallo Altenpflegerin,

ich habe die 1. Seite mal exemplarisch ausgefüllt. Hilft dir das weiter oder liegt das Problem eher in Seite 2? Gib mal kurz Rückmeldung, bitte.

LG Wolf
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? ⚔️😈

PS: Ich schreie nicht, sondern schreibe 'fett', damit ich es besser lesen kann. 😉

Altenpflegerin

Zitat von: Wolf27 am 24. Juni 2024, 15:25:30Hallo Altenpflegerin,

ich habe die 1. Seite mal exemplarisch ausgefüllt. Hilft dir das weiter oder liegt das Problem eher in Seite 2? Gib mal kurz Rückmeldung, bitte.

LG Wolf
leider die 2
die wollen das so eintragen das die miete genau passt

Fettnäpfchen

Altenpflegerin

Alternativ würde auch der Mietvertrag gehen aber der drf halt nicht von der Hilfebedürftigen Person unterschrieben sein.
Erst wenn das JC die Zusicherung zur Kostenübernahme der KdUH gegeben hat.
Und das sollte am Tag der Vorlage zeitgleich passieren.
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Wichtiger Lesestoff > Ratgeber Umzug

MfG FN
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Altenpflegerin

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juni 2024, 17:20:00Altenpflegerin

Alternativ würde auch der Mietvertrag gehen aber der drf halt nicht von der Hilfebedürftigen Person unterschrieben sein.
Erst wenn das JC die Zusicherung zur Kostenübernahme der KdUH gegeben hat.
Und das sollte am Tag der Vorlage zeitgleich passieren.
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Wichtiger Lesestoff > Ratgeber Umzug

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Da besteht das Problem das Amt besteht auf Mietangebot

jens123

Zitat von: Altenpflegerin am 23. Juni 2024, 17:20:01Die Vermieter wissen nicht wie Sie das ausfüllen sollen damit es stimmt zu dem erlaubten in der Region.
Der Vermieter muss eben die Grundmiete, die (kalten) Betriebskosten und die Heizkosten eintragen. Falls überhaupt kein Plan, kann man anhand des Mietspiegels der Kommune zumindest die Durchschnittsmiete pro qm ermitteln.

Wenn die o. a. Tabelle die KdU widerspiegeln ergeben sich für 4 Personen maximal: Grundmiete 700€ + kalte Nebenkosten 300€ + Heiz-/Warmwasserkosten 220 = maximale Gesamtmiete 1.220€/Monat.

Da der Vermieter sicher in der Vergangenheit Neben- und Heizkosten gezahlt hat, wird er diese Positionen errechnen können.

Das Formblatt ist weitgehend selbsterklärend; welche Miethöhe ein Vermieter gerne hätte, wird über das Internet nicht zu erfahren sein.

Fettnäpfchen

Altenpflegerin

Zitat von: Altenpflegerin am 24. Juni 2024, 18:19:11Da besteht das Problem das Amt besteht auf Mietangebot
Dann macht ihr das so
oder
erklärt dem JC dass es so, wie die sich es vorstellen, nicht geht.
Es gibt schließlich Gesetze.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
ZitatMietverträge
    Hier gilt:
    Es gibt die Möglichkeit, entweder den Mietvertrag zur Einsichtnahme vorzulegen oder eine Vermieterbescheinigung einzureichen.
    Achtung: Die Forderung von Mietvertrag UND Vermieterbescheinigung wäre eine unzulässige doppelte Datenerhebung, da beide die selben Daten enthalten. Mit der Vorlage des Mietvertrages ist man seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen. Die Vermieterbescheingung kann dann gemäß § 65 SGB I und § 67a SGB X nicht mehr gefordert werden.

Der BfDI sagt u. a: "Die Form der Datenerhebung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen." Das entsprechende Schreiben könnt ihr hier downloaden: BfDI - Datenschutz im Jobcenter (PDF)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Zitat(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. I
hier steht nicht das es zwingend eine Vermieterbescheinigung sein muss
und der Datenschutz hat sich dahingehend auch geäußert.
Der Link aus dem ersten Zitat existiert nicht mehr aber das kannst du ja suchen wobei die Erwähnung dem JC gegenüber reichen sollte.

MfG FN
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