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13 Monate Warten: Mein Kampf gegen das Jobcenter und seine Folgen

Begonnen von einfachmarco, 27. Juni 2024, 18:29:21

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einfachmarco

Hallo,

ich warte nun seit 13 Monaten auf Geld vom Jobcenter. Ich habe den Antrag letztes Jahr im Mai gestellt. Nach unzähligen Anrufen und Nachrichten kam nie eine Antwort. Durch Zufall erreichte ich eine Frau von der Bundesagentur für Arbeit, die meinte, ich hätte in den letzten 30 Monaten die erforderlichen 12 Monate voll und ein zusätzlicher Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit wurde gestellt. Sechs Monate später stellte sich heraus, dass ich die 12 Monate doch nicht voll hatte.

Alle Unterlagen für das Jobcenter wurden sofort eingereicht. Als die Ablehnung von der Bundesagentur für Arbeit kam, war das zunächst ein Schock. Statt dass es dann sofort weiterging, musste ich eine Woche warten, bis ich endlich einen Termin bekam. Bei diesem Termin wurde behauptet, es gäbe keinen Antrag, und mir wurde ein leerer Bildschirm gezeigt. Tatsächlich hatte mir jemand bei der Bundesagentur für Arbeit schon einmal gezeigt, dass der Antrag nach sechs Monaten vom Jobcenter nicht einmal geöffnet wurde. Da auf meinen letzten Kontoauszügen PayPal Zahlungen waren, wurden diese nun auch verlangt, wie kann es aber sein, dass man Kontoauszüge hat aber sonst nichts? Für wie dumm halten die einen?

Ich habe zudem eine bipolare Störung, von der das Jobcenter wusste, und die mich stark in eine depressive Phase gebracht hat, sodass es mir nicht möglich war, einen Anwalt zu nehmen. Jetzt komme ich aber heraus und möchte gerne etwas dagegen unternehmen. In den letzten 13 Monaten war ich auch nicht versichert, hatte keine ärztliche Behandlung und keine Medikamente für meine Bipolarität erhalten.

Meine Fragen sind:

  • Kann ich noch vor einem Zivilgericht klagen?
  • Dürfen Sie nun 8 Monate Kontoauszüge einfordern, obwohl sie den ersten Antrag nicht bearbeitet haben und dort schon Kontoauszüge vorhanden waren?
  • Ist es rechtens, das Sie jetzt einen Neuantrag fordern??

Alle Unterlagen, vom Kontoauszug bis zum Mietvertrag, wurden mehrfach eingereicht und auch von denen kopiert, aber es geht einfach nicht voran. Mein Plan war, nachdem mein letzter Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen konnte, mich kurzzeitig beim Jobcenter anzumelden, um mich um meine Bipolarität zu kümmern und dann meine Selbständigkeit wieder aufzubauen. Dies wurde mir verwehrt, wodurch immer wieder starke psychische Belastungen ausgelöst wurden, was auch zu starken Alkoholkonsum führte.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ich bin mittlerweile an meiner Grenze und weiß nicht weiter.

Danke für eure Hilfe,
Marco

turbulent

Hallo einfachmarco.

Zitat von: einfachmarco am 27. Juni 2024, 18:29:21Tatsächlich hatte mir jemand bei der Bundesagentur für Arbeit schon einmal gezeigt, dass der Antrag nach sechs Monaten vom Jobcenter nicht einmal geöffnet wurde.
Du hast den Antrag per Mail gestellt? Oder online?

2. Das ist Dein kleinstes Problem.
3. Jein. Wenn Du nicht belegen kannst, dass sie ihn haben müssen. Allerdings würdest Du damit quasi zugeben, dass Du noch keinen gestellt hast. Damit würde ich noch warten. Andererseits hättest Du natürlich einen Weiterbewilligungsantrag nach spätestens einem Jahr stellen müssen (Das geht heute und morgen und übermorgen noch für rückwirkend für Juni 2024!).

Ich verstehe Deine Geduld nicht (aber auch nicht Deine Krankheit!). Warum sitzt Du nicht jeden Tag im JC im Wartebereich und bestehst darauf, mit jemandem zu sprechen, der Dir was zu Deinem Anliegen sagen kann? Wovon lebst Du seit über einem Jahr?

Wenn Du möchtest, kannst Du Deine Zeitangaben noch präzisieren. Ich weiß nicht, wann Du Kontakt zur AfA hattest und mit wem Du wann gesprochen hast. Magst Du das mal aufdröseln?

1. Klaro. Aber vorher gibt es noch einige andere Möglichkeiten. Nach 13 Monaten klingt es (auf den ersten Blick ohne Hintergrundwissen!) unglaubwürdig, dass Du bedürftig warst.

Es wird werden. Es ist nicht hoffnungslos!

(P.S. Ich nehme selbst auch ein antriebssteigerndes Antidepressivum, aber es hilft nicht, Dein Nichtstun zu verstehen/erklären zu können. Es geht um Fakten.)

einfachmarco

Ahoi, danke für deine Antwort. Ich habe meinen Antrag online gestellt, und die Daten sind auch noch in meinem Benutzerkonto vorhanden. Screenshots und Videos wurden ebenfalls gemacht.

Im Mai 2023 habe ich den Antrag gestellt, nachdem mein letzter Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen konnte. Zuerst habe ich den Antrag beim Jobcenter direkt online eingereicht und alle Unterlagen sofort hochgeladen. Man kann die Belege dazu auch noch herunterladen. Zu dem Zeitpunkt wurde unser Jobcenter gerade umgebaut, und man konnte nicht persönlich dorthin, alles lief nur online und telefonisch. Ich habe also jeden Tag angerufen, wurde aber immer wieder vertröstet.

Nach unzähligen Anrufen ging schließlich statt des Jobcenters eine Frau von der Bundesagentur für Arbeit ans Telefon. Sie meinte zunächst, ich hätte mich wohl verwählt. Doch fünf Minuten später rief sie mich zurück und sagte: "Herr ***, Sie haben doch in den letzten 30 Monaten die 12 Monate voll, Sie bekommen Geld von uns." Ich dachte mir, super, endlich geht es voran.

Schnell bekam ich dort einen Termin. Während des Gesprächs wurde mir der Bildschirm gezeigt. "Ich darf Ihnen das eigentlich nicht zeigen, aber der Antrag wurde bis jetzt nicht einmal vom Jobcenter geöffnet." Der erste Arbeitgeber schickte die Daten sofort, beim zweiten dauerte es etwas. Das Ganze bei der Agentur für Arbeit dauerte weitere sechs Monate, während ich immer weiter beim Jobcenter täglich anrief.

Dann kam die Ablehnung: Ich hätte in den letzten 30 Monaten doch nicht die 12 Monate voll. Zur Erinnerung, mir wurde am Anfang bestätigt, dass ich diese voll habe. Auch mehrere Anrufe für einen Notfall-Rückruf blieben ohne Erfolg. Es gab einfach keinen.

Die Daten sind online noch vorhanden, und eine Bestätigung von der Agentur für Arbeit liegt vor, dass ein Antrag vom Jobcenter vorhanden war/ist. Einige Anrufe habe ich auch aufgenommen, auch wenn das nicht erlaubt ist. Anfangs wurde mir vom Jobcenter bestätigt, dass ein Antrag da war. Wir gehen davon aus, dass irgendjemand richtig Mist gebaut hat und sie nun versuchen, etwas zu vertuschen.

Ich habe mir etwa 13.000 Euro von Freunden und Familie geliehen. Nur durch Zufall konnte mir ein Freund knapp 7000 Euro leihen, weil er etwas gewonnen hatte. Aber die wollen natürlich das Geld zurück. Seit zwei Monaten ist keine Miete gezahlt, und Strom auch nicht, der wurde letztes Jahr schon zweimal abgestellt.

Eine Bipolarität ist etwas Gemeines. Du schwankst zwischen depressiven und manischen Phasen. Umso stärker die Manie, umso stärker wird die Depression. Ich hatte mich in einem Forum angemeldet und gefragt, welche Tipps man hat, es ohne Medikamente zu schaffen. Die Antwort: "Solange du nicht in einem Prinzessinnenschloss lebst, ist es quasi unmöglich, es ohne zu versuchen. Daran sind schon viele gescheitert." In der Manie denkst du dir, scheiß auf die, ich bekomme das alleine irgendwie hin. In der Depression schafft man es kaum, aufs Klo zu gehen, wenn die Manie vorher zu stark war.

Ich habe schon Schlimmeres in meinem Leben durchgemacht. Nur ein weiterer Berg, den ich erklimmen muss.

Auszug aus einer Nachricht über das Portal

"Guten Tag,
anbei sende ich Ihnen die fehlenden Unterlagen. Da Sie meine Kontoauszüge haben, haben Sie auch den Rest, also auch den Antrag. Den hätten Sie übrigens schon die ganze Zeit bearbeiten können. Ihre Kollegin meinte natürlich, es sei kein Antrag vorhanden und dachte, ich sei völlig geistig zurückgeblieben, indem sie mir einen leeren Bildschirm zeigte, sicherlich von irgendeinem Vorgesetzten so vorgegeben. Tatsächlich hat mir der Kollege von der Bundesagentur für Arbeit auch seinen Bildschirm gezeigt, allerdings war dort ein Antrag zu sehen, der nach sechs Monaten nicht einmal geöffnet wurde.
Wie Ihnen bereits auch mehrfach telefonisch sowie schriftlich mitgeteilt, leide ich unter einer bipolaren Störung, was die ganze Angelegenheit hier eh schon 1000-mal schwerer macht als für normale Menschen. Ich war stark alkoholabhängig, wegen Ihrer ganzen Inkompetenz bin ich dreimal rückfällig geworden. Wenn etwas fehlt, machen Sie die Augen auf, der Scheiß ist seit 13 Monaten in Ihrem System, auch die Unterlagen liegen bei.
Mietvertrag, Ausweis, Unterlagen von **** – alles wurde schon gesendet und beim letzten Mal auch angeblich von Ihrer Kollegin kopiert. Arbeiten wohl ein paar zu viele Zauberer bei Ihnen, so oft wie hier Sachen verschwinden und Sie alles noch ein drittes Mal wollen."

Pyramus

Sozialgericht. Anwalt.

Was anderes fällt mir da nicht zu ein. Ich selbst wäre in der Lage mich damit zu beschäftigen und es selber zu klären, aber ich bin ja auch nicht in deiner Situation, deshalb schlage ich dir vor Hilfe zu nehmen.

Wenn du alle Nachweise hast, sollte eine Klage vor dem Sozialgericht kein Problem sein.

Generell würde ich an deiner Stelle sofort im Jobcenter vorbei gehen, nach einem Sofortigem Termin fragen wegen eines Notfalls und Mittellosigkeit. Bei Mittellosigkeit, kann dir das JC sofort Geld auszahlen unter vorbehalt natürlich. Dafür musst du aber auch die letzten 3 Monate Kontoauszüge Zeigen und nachweisen, dass du mittellos bist.
Am besten hast du auch Darlehensverträge mit deinen Verwandten und Freunden über die geliehenen Geldsummen. Dann ist jedenfalls schon mal deine Gegenwart finanziell sicherer.

Was die vergangenen 13 Monate an geht ist natürlich komplizierter.

Es gibt keinen Schutz für den Bürger, der nicht tätig wird. Damit meine ich, wenn du Krankheitsbedingt nicht in der lagen bist, sei es Physisch oder Psychisch, dich um den Papierkram zu kümmern und auch Niemanden als Vertreter oder Bevollmächtigten in deinem Namen handeln lässt, hast du Pech gehabt.

LG
Pyramus

einfachmarco

Hallo Pyramus,

danke für deine Rückmeldung. Wie bereits erwähnt, wurde der ganze Papierkram sofort online erledigt. Alle Unterlagen wurden hochgeladen und alle Anträge ausgefüllt und abgeschickt. Auch die Darlehensverträge sind alle vorhanden und wurden eingereicht.

Durch die Bundesagentur für Arbeit meinte das Jobcenter, dass sie gerade nichts machen können und erst auf die Rückmeldung von der Bundesagentur warten müssten. Doch von dort kam dann nichts mehr. Die Kontoauszüge, die belegen, dass ich kein Geld habe und die Miete nicht gezahlt wurde, sind ebenfalls beim Jobcenter vorhanden.

Mir geht es nicht um die paar Euro, die ich bekommen würde. Das Jobcenter meinte ja, sie könnten mir 20-30 Euro geben. Davon kann ich keine Miete zahlen, und das schützt mich nicht davor, dass der Strom ein drittes Mal abgestellt wird.

Ich hoffe, das klärt die Situation ein wenig und gibt einen besseren Überblick über meine Lage.

Beste Grüße,
Marco

Pyramus

Also ich verstehe das nicht ganz.

Wieso geht es dir nicht um ein paar Euro und du würdest eh nur 20-30 Euro bekommen? Warum dann der ganze aufwand?

Online einreichen bringt nichts. Hingehen und Mittellosigkeit anmelden! Sie können und müssen dir Geld geben!!!

Also ich versuche es mal kurz auszudröseln.
13 Monate her das der Antrag bei AA einging. Die Zahlen eh nur 12 Monate, also ab 13. Monat ist das JC zuständig auch wenn du rückwirkend Geld bekommst vom AA. Das JC muss dir deine laufenden Kosten zahlen und wenn du Mittellosigkeit anmeldest, dann geben sie dir im voraus 1-2 oder 3 Monate volle Mittel. Wenn dann all der Papierkram durch ist, können sie zu viel gezahlen mittel zurück verlangen, da sie unter vorbehalt ausgezahlt wurden.

einfachmarco

Die ersten sechs Monate ging es nicht, weil das Jobcenter neu gebaut wurde und man konnte einfach nicht persönlich hingehen. Danach ging es zur Bundesagentur für Arbeit. Ab diesem Zeitpunkt hielt sich das Jobcenter nicht mehr für zuständig. Also, die ersten sechs Monate ging es nicht, weil kein Gebäude mehr hier in der Stadt war. Danach hat es weitere sechs Monate gedauert, bis die Bundesagentur für Arbeit den Antrag abgelehnt hatte. Das ergibt also zusammen zwölf Monate.

Das Jobcenter bot mir 20-30 Euro für den Notfall an, nicht für alles. Tatsächlich meinte das Jobcenter letztens, als ich nach zwölf Monaten dort einen Termin hatte:

"Ich fragte, was ist denn rückwirkend? Sie haben ja keinen Antrag."

Die Dame daraufhin:

"Das bekommen Sie alles rückwirkend, Sie haben ja angerufen."

Ich denke mir, okay, warte, ein Anruf reicht? Wen wollen die eigentlich verarschen?

Pyramus

1. Dein erster Antrag den du Online eingereicht hattes, war das ein Antrag für Arbeitslosengeld? Oder ein Antrag auf Leistungen Harz/Bürgergeld?

Wenn es nur ein AA antrag war und es dann nach 12 Monaten keine bewilligung gab, musst du beim JC einen neuen Atrag stellen, der gillt dann leider erst ab dem gegenwärtigen Datum.

2. Am besten mann stellt immer zwei Anträge, einmal beim AA und einen beim JC, damit im Falle von zu geringen Leistungen das JC kompensieren kann oder einspringt wenn das AA ablehnt.

Wenn du einen Antrag beim JC für Bürgergeld eingereicht hast, dann ist die Situation einfach. Antrag runter laden, zum JC gehen und rückwirkende Leistungen beantragen.

Wenn es ein AA Antrag war, musst du einen Neuantrag stellen beim JC. Und dann bekommst du wie gesagt bei Mittellosigkeit sofort ausreichend finanzielle mittel, damit du nicht aus der Wohnung geworfen wirst udn dein Strom bezahlt ist usw.




turbulent

Bitte denk unabhängig von der Vergangenheit an den Weiterbewilligungsantrag ab dem 01.06.24!

Fettnäpfchen

einfachmarco

Edit
weil WICHTIG und bis spätestens zum Monatsende eingereicht werden muss!!
Zitat von: turbulent  Heute um 18:22:34Bitte denk unabhängig von der Vergangenheit an den Weiterbewilligungsantrag ab dem 01.06.24!

einfachmarco  weiter gehts:
Zitat von: einfachmarco am 28. Juni 2024, 16:40:11Wie bereits erwähnt, wurde der ganze Papierkram sofort online erledigt. Alle Unterlagen wurden hochgeladen und alle Anträge ausgefüllt und abgeschickt.
Dann
Zitat von: einfachmarco am 27. Juni 2024, 18:29:21sodass es mir nicht möglich war, einen Anwalt zu nehmen.
ist also noch kein RA eingeschaltet?

Dazu:
Zitat von: einfachmarco am 27. Juni 2024, 18:29:21Kann ich noch vor einem Zivilgericht klagen? Dürfen Sie nun 8 Monate Kontoauszüge einfordern, obwohl sie den ersten Antrag nicht bearbeitet haben und dort schon Kontoauszüge vorhanden waren? Ist es rechtens, das Sie jetzt einen Neuantrag fordern??
Das geht vor das SG.
Da alle Unterlagern von damals vorgelegt wurden, nein denn es geht um den Erstantrag.
Es ist nicht richtig/rechtens.
Damit schießt du ein Eigentor und das JC wird alles unternehmen um nicht alles nachzahlen zu müssen.

Du solltest entweder einen RA finden der sich WIRKLICH mit SGB 2 auskennt
oder du änderst das Muster inhaltlich so ähnlich wie oben geschrieben (Absolut überflüssiges weglassen):
Untätigkeitsklage wegen nicht bearbeitetem Antrag evtl. noch etwas von dem anderen Muster mit einbauen:
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)

Wenn du es selber machst wäre es vllt. von Vorteil beim Amtsgericht einen Rechtspfleger aufzusuchen, musst du eh falls du einen RA brauchst, weil ein Rechtspfleger auch dabei behilflich sein kann wenn er sich dazu bereit fühlt.
Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH)

Eine Meldung mit Beschreibung wie von dir gemacht dann auf jeden Fall noch an das KRM *und an den Datenschutzbeauftragten* wegen der angeblich verschwundenen Unterlagen du aber nachweisen kannst das diese abgegeben wurden.

Lesestoff (und wenn du willst kannst du einiges davon einbauen auch z.B.: das du dir eine Anzeige gegen den SB vorbehältst.)
Leistungspflicht des Leistungsträgers
Steht auch was zu der Verarsche vom JC wegen Barauszahlung dabei und vieles mehr. Einfach mal alles lesen und dann selektieren was du brauchen kannst.

MfG FN

*Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

einfachmarco

Das war ja mal richtig James Bond mäßig knapp, dass ich mich hier noch rechtzeitig angemeldet habe. Ich komme langsam wieder aus der depressiven Phase raus, nachdem mir erst die Bundesagentur mit der Ablehnung und danach das Jobcenter mit dem angeblichen Nicht-Antrag eine Schrotflinte der Depression in den Kopf gehauen haben. Da für mich eigentlich zu 100% feststand, dass ich Geld von der BA bekomme – weil, wie gesagt, ganz am Anfang wurde es mir sofort bestätigt. , ließ ich das mit dem Anwalt. Ich hatte am Telefon auch mal gefragt, ob ich nicht besser zum Sozialgericht sollte. Da meinte die Dame vom Jobcenter, das würde sich dann nur noch mehr in die Länge ziehen. Naja, die konnten gut von meiner depressiven Phase profitieren.

36 Jahre lang war sie unentdeckt und ich hatte andere Ärzte. Dann will man sein Leben regeln, und dann kommt sowas. Naja, weiter geht's. Danke für die super Hilfe.

Sonnige Grüße,
Marco

Fettnäpfchen

einfachmarco

Zitat von: einfachmarco am 28. Juni 2024, 19:05:32Das war ja mal richtig James Bond mäßig knapp, dass ich mich hier noch rechtzeitig angemeldet habe.
Solange du den https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligung-sgb2_ba042699.pdf und https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagevm_ba033055.pdf und
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf
und https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageek_ba032960.pdf
bis übermorgen abgibst
denn ansonsten fehlt dir der Monat an BG.
Entweder Online, da bin ich kein Fan,
oder einfach in den Hausbriefkasten wie ich es mache:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Zumindest kann sich das JC dann nicht mehr rausreden bzw. du hast es schriftlich mit Zeuge und das zählt vor Gericht!

Übrigens mit ein bißerl Wissen hätte dir dass:
Zitat von: einfachmarco am 27. Juni 2024, 18:29:21ich hätte in den letzten 30 Monaten die erforderlichen 12 Monate voll
schon verdächtig vorkommen müssen.
Richtig ist in den letzten 24 Monaten 12 Monate zusammen zu bekommen.
Fachkräftemangel halt sogar die Regierung weiß was für Leute sie beschäftigen oder habe ich das vllt. falsch verstanden... :zwinker:  :mocking:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

einfachmarco

Danke, Fettnäpfchen, du hilfst mir gerade super weiter. War also eine gute Entscheidung, sich hier zu melden.

Ich bin 37 und hatte noch nie etwas mit dem Amt zu tun. Also gehe ich schon lieber arbeiten oder baue meine Selbstständigkeit auf. Früher konnte ich alternativ noch bei Kollegen auf der Couch pennen, ohne einen Cent in der Tasche, aber langsam bin ich zu alt dafür. Ich dachte wirklich, dass es schneller geht, vielleicht 3-4 Monate. Aber ja, das ist eine weitere Geschichte, die ein wenig mehr Aufmerksamkeit verdient. Ich finde es super, dass ihr Menschen in Not so eine tolle Plattform bietet.

Ehrenamt

Irgendwas stimmt hier nicht.
1. Haben die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit gar keinen Zugriff auf die elektronischen Akten des Jobcenters und 2. Kann  überhaupt Niemand sehen, ob "ein Antrag" geöffnet wurd oder nicht. Da gibt es nichts zu öffnen.

einfachmarco

Zitat von: Ehrenamt am 29. Juni 2024, 19:53:58Irgendwas stimmt hier nicht.
1. Haben die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit gar keinen Zugriff auf die elektronischen Akten des Jobcenters und 2. Kann  überhaupt Niemand sehen, ob "ein Antrag" geöffnet wurd oder nicht. Da gibt es nichts zu öffnen.

Kann nur dass sagen was man mir gezeigt hat, hatte dann gerfragt warum, da meinte er, er hat nur auf das einsicht nicht mehr.