Neuigkeiten:

Was sich 2025 ändert...

Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern ein gesundes neues Jahr.

Hauptmenü

Vermittlungsvorschlag

Begonnen von eddie, 28. Juni 2024, 12:19:07

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

eddie

Guten Tag (ich frage für eine Freundin/ Ja ehrlich)
sie hat einen Vermittlungsvorschlag bekommen (mit Rechtsfolgebelehrung)
sie soll sich in einem Betrieb bewerben, dessen Chef eine on off Liason von ihr war (liegt lange zurück)
seine Frau arbeitet auch in diesem Betrieb mit (die weiß aber nichts von den Seitensprüngen ihres Mannes)
Wie kann meine Freundin beim Jobcenter argumentieren, um diese Bewerbung zu vermeiden und ist sowas ein Grund, sich nicht zu bewerben. Es wäre ihr sehr unangenehm, auch wenn alles länger zurückliegt.
MfG
Eddie

ijctsh

dazu fällt mir nur das ein
§ 121 SGB III oder § 10 SGB II

ob "seelisch nicht in der Lage" da funktioniert
wissen erfahrenere Helfer hier sicher besser. Vielleicht meldet sich einer?

Pyramus

Ich verstehe das Problem nicht.

Es gibt so viele Möglichkeiten

1. Anrufen, den Chef verlangen, erzählen dass sie sich bewerben muss, der sagt natürlich er wird sie nicht nehmen. Dem JC Antworten, dass sie sich Telefonisch beworben hat. Fertig

2. Eine schlechte schriftliche Bewerbung schicken. Sie wird ja nicht genommen denke ich mal oder hat sie dafor Angst als Rache von dem Mann eingestellt zu werden? Wäre schön blöd.

3. Den Grund ehrlich dem JC mitteilen. Die sind auch nur Menschen und werden es verstehen. Am besten dafür einen Termin machen und eine Begleitung als Zeuge mit bringen.

So weit ich mich erinnere, kann man bei einem Vermittlungsvorschlag ja auch benennen warum man sich dort nicht bewerben kann/möchte. Da könnte man auch sowas rein schreiben wie, dass der Chef ein alter Liebhaber ist, und sie nicht im guten auseinander gegangen sind, und das eine Bewerbung in dem Betrieb eine Psychische belastung bedeutet.

LG

Fettnäpfchen

eddie

Passt denn der VV überhaupt zu deiner Bekannten sprich ist sie für den Job geeignet oder ist er nah genug um ihn im gesetzl. Rahmen zu erreichen.

Zitat von: ijctsh am 28. Juni 2024, 13:40:49§ 10 SGB II
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

eddie

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:12:14Ich verstehe das Problem nicht.
Ich schon denn
sie möchte doch möglichst gar keinen Kontakt mehr aufnehmen. Es ist ihr sogar schon unangenehm, dass der Chef oder sein Büro (das seine Frau leitet) dieser Zettel vom Jobcenter vorliegt
wo geschrieben steht, dass sie sich dort bewerben wird/muß.
Sie soll sich lt. VV schriftlich bewerben. Somit fällt ein Anruf raus.
Eine schriftliche Bewerbung extra unschön aufsetzen, ist ihr zu riskant und eigentlich auch nicht ihr Niveau. Die Bewerbung geht an die Ehefrau des Mannes als Ansprechpartnerin.
Punkt drei wird nicht funktionieren denn sie soll sich zeitnah bewerben. Bis sie einen Termin bekommt können Wochen vergehen.
Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:12:14So weit ich mich erinnere, kann man bei einem Vermittlungsvorschlag ja auch benennen warum man sich dort nicht bewerben kann/möchte.
Das wird sie wahrscheinlich machen. Da ist sie aber der Willkür der Jobcenter Mitarbeiter ausgesetzt denn die müssen das nicht unbedingt als Grund anerkennen
sich nicht zu bewerben. Ist auch eine sehr private Angelegenheit, die sie nur ungern mit dem Jobcenter teilen möchte.
Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:12:14Psychische belastung
wäre das Stichwort

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2024, 18:55:07Passt denn der VV überhaupt zu deiner Bekannten
wie die Faust aufs Auge und wär es nicht ihr Ex "Lover", wäre der Job perfekt für sie.

Danke euch

Pyramus

Zitat von: eddie am 29. Juni 2024, 13:00:31
Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:12:14So weit ich mich erinnere, kann man bei einem Vermittlungsvorschlag ja auch benennen warum man sich dort nicht bewerben kann/möchte.
Zitat von: eddie am 29. Juni 2024, 13:00:31Das wird sie wahrscheinlich machen. Da ist sie aber der Willkür der Jobcenter Mitarbeiter ausgesetzt denn die müssen das nicht unbedingt als Grund anerkennen
sich nicht zu bewerben. Ist auch eine sehr private Angelegenheit, die sie nur ungern mit dem Jobcenter teilen möchte.

Nein, da darf es keine Willkür geben wenn sie den Grund richtig angibt. Wie gesagt, von einem Ex-Liebhaber schreiben. Muss ja auch nicht Zetlich bewiesen werden. Das mit dem Seitenspung kann sie ja weg lassen.
Mit dem Jobcenter teilt man alle Privaten angelegenheiten, sobald sie dir einen Vorteil bringen.
Bsp. Es gibt Leute die Depressionen haben und es ist Ihnen zu Privat und unangenehm es dem JC zu sagen. Dann sind sie auf einmal auf der Strasse wegen Sanktionen. Hätte man es erzählt, gäbe es unterstützung und weniger Auflagen.

Am Ende Hilft immer nur eins wenn es doch eine Willkür gibt, die nicht rechtens ist. Sozialgericht! Habe ich schon 4 von 5 Klagen gewonnen, braucht man aber gedult zu.

eddie

Das ist natürlich völlig richtig Pyramus. Um sanktionsfrei durchzukommen, muß man sich offenbaren. Was nicht für jeden so einfach ist.
Ich wünsche euch ein schönes WE

Pyramus

Zitat von: eddie am 29. Juni 2024, 14:05:33Das ist natürlich völlig richtig Pyramus. Um sanktionsfrei durchzukommen, muß man sich offenbaren. Was nicht für jeden so einfach ist.
Ich wünsche euch ein schönes WE

Ebenfalls schönes Wochenende! Wenn mir eine andere Lösung einfällt, schreibe ich noch mal.

LG