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Anrechnung ausgleichen bei Selbständiger Tätigkeit

Begonnen von Grandmaster Trash, 02. Juli 2024, 16:00:53

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Grandmaster Trash

Liebe Nutzer, ich habe seit ca. 1 Jahr neben meinem Bürgergeldbezug ein Kleinunternehmen (Onlinehandel)

Dadurch bekomme ich als Beispiel im letzten halben Jahr auf Berechnungsgrundlage meiner EKS ca. 380€ anstatt des vollen Regelsatzes von 563€.

Das heißt für mich dass ich die fehlenden 183€ in der Theorie von meinen Einnahmen bzw. Umsätzen aus meiner Selbständigen Tätigkeit ausgleichen muss.

Ist das zum einen richtig und viel wichtiger, wie mache ich das.

Zahle ich mir die 183€ als "Gehalt" aus oder mache ich einfach eine Privatentnahme?

Wie macht ihr das, ohne das das Amt Probleme macht.


Hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen.

Ronald BW