Bürgergeld-Reform mit harten Sanktionen und neuen Obergrenzen

Begonnen von Marco1982, 05. Juli 2024, 19:52:39

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Marco1982

Infos aus dem Beschluss.

Steht im Kleingedruckten der Haushaltsplanung - Bürgergeld-Reform mit harten Sanktionen und neuen Obergrenzen

Die Bundesregierung schärft beim Bürgergeld nach. Wer sich weigert einen Job anzunehmen oder Termine schwänzt, soll nun direkt sanktioniert werden.

Wie FOCUS online erfuhr, kann das Jobcenter bei Pflichtverletzungen des Bürgergeldempfängers direkt Sanktionen in Höhe von 30 Prozent für drei Monate verhängen. Damit sollen deutliche Anreize zur Arbeitsaufnahme gesetzt werden. Auch die Schwarzarbeit will die Bundesregierung stärker bekämpfen.

Also 10,20,30% Sanktionen wirds wohl nicht mehr geben, sondern sofort 30% auf alles für 3 Monate, das wird wohl die erste Sanktionsverschärfung sein.

Wer illegal arbeitet und gleichzeitig Bürgergeld bezieht, muss mit strengen Konsequenzen rechnen. Laut Angaben aus dem Bundesfinanzministerium wird Schwarzarbeit als erhebliche Pflichtverletzung betrachtet und mit einer Kürzung der Leistungen um 30 Prozent für die Dauer von drei Monaten bestraft. Darüber hinaus soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verstärkt werden.

Hier scheint es eine neue Sanktion zu geben und zwar nur 30% und nicht wie es wohl in den letzten Tag gemeldet wurde das der Regelsatz komplett für 2 Monate weg ist.

Die Totalsanktion für Arbeitsverweigere scheint wohl so zu bleiben wie sie ist meiner Meinung nach, denn es wird keine änderung erwähnt in dem bereich.

Bürgergeldbezieher, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen, neue Meldefristen gelten. Sie müssen sich dann einmal im Monat bei der Arbeitsagentur melden.

Dazu scheint es noch keine Infos zu geben welche Gruppe damit genau gemeint ist und wie das genau gehen soll, bekommt man jeden Monat einen Termin per Post, oder muss man einfach so vorbei gehen? könnte lustig werden da man ja auch nächstes Jahr Personlkosten sparen muss in den Ämtern, wenn dann noch jeder Fahrgeld beantragt, wie es sanktioniert werden soll, obs da sofort 30% gibt, oder könnte mir auch vorstellen das Leistungen eingestellt werden bis man sich wieder meldet,

Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums hieß es, dass die zumutbare Pendelzeit und die Pendelstrecke erhöht werden

Möglicherweise läuft es auf eine Nullrunde beim Bürgergeld hinaus, denn eine Anpassung des Regelsatzes wird mit keiner Silbe erwähnt.

Man kann eigentlich schon jetzt sagen das wird so zu 100% kommen.

Und es gibt eine weitere wichtige Neuerung: Das Schonvermögen, bisher 40.000 Euro, wird auf 15.000 Euro reduziert.

Grob kann man sagen, das man sich wohl so schaut es jetzt noch aus an das Urteil 2019 halten wird, aber können natürlich noch Infos kommen wo man jetzt noch nicht kennt.

Quelle: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/steht-im-kleingedruckten-der-haushaltsplanung-b%C3%BCrgergeld-reform-mit-harten-sanktionen-und-neuen-obergrenzen-was-die-ampel-plant/ar-BB1ptSY6?ocid=msedgntp&pc=HCTS&cvid=b93d453e7e834e66fbf00bee6b946779&ei=11

Torsten37

Ja! Das hat nichts mehr mit dem Bürgergeld zu tun wie es mal gedacht war. Das ist fast noch schlechter wie damalige Hartz IV Regelung. Von wegen Fortschrittskoalition aus Kostenersparnissen werden alle gute Vorhaben über Bord geworfen.

Vollloser

Zitat von: Torsten37 am 05. Juli 2024, 22:18:17Das ist fast noch schlechter wie damalige Hartz IV Regelung.

Na nicht ganz. Bei Hartz4 wurde man bis direkt in die Obdachlosigkeit sanktioniert.
Jetzt wird man dann gegebenenfalls mit den "Füßen voran" direkt aus die Wohnung getragen (bei Vollsanktion des Regelsatzes)!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Zatoo

Zitat von: Marco1982 am 05. Juli 2024, 19:52:39Also 10,20,30% Sanktionen wirds wohl nicht mehr geben, sondern sofort 30% auf alles für 3 Monate

Also auch Kosten der Unterkunft sind von Sanktionen betroffen??????????????

Zatoo

Im Link im 1. Beitrag ist nicht die Rede von 30% auf alles

selbiger

#5
Zitat von: Zatoo am 06. Juli 2024, 00:19:23Im Link im 1. Beitrag ist nicht die Rede von 30% auf alles


gericht sagt..30% max möglich..regierung ignoriert und sagt 100% möglich..findet den fehler..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

chrisi01


Marco1982

Ich gehe mal davon aus das die 30% nur auf den Regelsatz sind, mit alles ist gemeind das man die auch bekommt wenn man ein Termin verpasst nicht nur bei Arbeitsangebote.

Die Sanktionen scheinen allgemein nur auf den Regelsatz zu gehen um Obdachlosigkeit zu vermeiden was die Ampel ja immer gesagt hat.


selbiger

Zitat von: Marco1982 am 06. Juli 2024, 08:47:17um Obdachlosigkeit zu vermeiden was die Ampel ja immer gesagt hat.


jaa..die regierungen versprechen und erzählen viel wenn der tag lang ist..wenns da nach einigen geht gäbe es keine sozialleistungen mehr..amerikanische verhältnisse hätte man denn..in den medien ist diese ja bereits pressent..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Marco1982

Naja bis jetzt haben sie sich an das Urteil gehalten.

Die 100% Sanktion vom Regelsatz ist auch ok, solange die Arbeit da ist und du nein sagst sind die 100% erlaubt.

Jetz gibts halt wohl sofort die Max 30% auf Termine, Maßnahmen, bei Arbeitsangebote oder Arbeitsvertrag nicht unterschreiben beim 1 mal 30% und beim 2 mal 100% solange die Arbeit frei ist.

selbiger

Zitat von: Marco1982 am 06. Juli 2024, 09:14:41Die 100% Sanktion vom Regelsatz ist auch ok, solange die Arbeit da ist und du nein sagst sind die 100% erlaubt.


das geht aber nicht aus dem urteil heraus..denn kanste die leute auch gleich erschiessen die nicht arbeiten wollen..das währe humaner als das langsame dahinsichen so ohne existenz usw..babarisch ist das..denn ist dieses urteil auch nur schein zum sein..
das sollte man mal den urvätern der sozialgesetzgebung erzählen..ich glaube kaum das dieses in derem sinne lag..eine dauerrotation würde das in derem sarg auslösen..das würde nicht beim sich im sarg umdrehen bleiben..

immer die schuld bei nicht arbeitenden usw zu suchen ist wiederwertig..die problematik ist ganz woanders..arbeitsplätze schaffen..vernünftige bedingungen soliede löhne..weg mit dem niedriglohnsektor..dann währe das erledigt..würde niee funktionieren..??totaler blödsinn..hat bis 2005 bestens funktioniert..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Wenn das so eintritt, nimmt die Ampel fast alle Punkte der Bürgergeld-Reform vom 01.01.2023 wieder zurück.
Bis auf die, welche infolge der Rechtsprechung des BVerfG bleiben müssen und die schon vor der Bürgergeld-Reform anzuwenden waren, auch wenn sie noch nicht im SGB II standen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zatoo

Zitat von: Ottokar am 06. Juli 2024, 14:25:19Wenn das so eintritt, nimmt die Ampel fast alle Punkte der Bürgergeld-Reform vom 01.01.2023 wieder zurück.
Bis auf die, welche infolge der Rechtsprechung des BVerfG bleiben müssen und die schon vor der Bürgergeld-Reform anzuwenden waren, auch wenn sie noch nicht im SGB II standen.

richtig

Die Frage bleibt, ob KDU auch sanktioniert wird oder nicht.

new

Zitat von: Ottokar am 06. Juli 2024, 14:25:19Wenn das so eintritt, nimmt die Ampel fast alle Punkte der Bürgergeld-Reform vom 01.01.2023 wieder zurück.

Dabei war es ein Versprechen aus dem Wahlkampf von SPD und B90 die Grünen. Ausserdem wurde es im Koalitionsvertrag festgehalten. Eine naive Frage meinerseits
darf das einfach so wieder abgeschafft werden. Aus diesem Grund wurden die SPD und Grünen bestimmt auch gewählt.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: new am 06. Juli 2024, 15:50:50... war es ein Versprechen aus dem Wahlkampf von SPD und B90 die Grünen. Ausserdem wurde es im Koalitionsvertrag festgehalten. Eine naive Frage meinerseits
darf das einfach so wieder abgeschafft werden. Aus diesem Grund wurden die SPD und Grünen bestimmt auch gewählt.


:lol:
WahlVERsprechen ...
Ja. Die Grünen waren auch gegen Krieg / Waffen etc 
Immer wieder die gleichen Lügen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧