Leistungen bewilligt, aber nicht ausgezahlt

Begonnen von GünsTiger, 06. Juli 2024, 21:41:29

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GünsTiger

Wie lange kann man rückwirkend die Zahlung bewilligter, aber nicht ausgezahlter Leistungen verlangen?

Oberfrank


Wie wurde denn die Nichtauszahlung begründet?
Gruss aus Oberfranken
Frank

GünsTiger

Gar nicht. Es handelt sich um kleinere Teilbeträge der bewilligten Leistungen, vermutlich einfach um Rechenfehler.

Oberfrank

Gruss aus Oberfranken
Frank

GünsTiger

Nein, weil gerade erst bemerkt. Das beantwortet aber alles nicht die Frage, wie lange man die Zahlungen rückwirkend verlangen kann. Die übliche gesetzliche Verjährung nach BGB?

Sheherazade

Ich würde erstmal für den gesamten Zeitraum, für den du nachweisen kannst, dass weniger gezahlt als bewilligt wurde, die Nachzahlung geltend machen. Zeiträume genau benennen sowie die fehlenden Beträge genau beziffern, Kopien der Bewilligungsbescheide sowie der Kontoauszüge beifügen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"