angemessene KdU ...

Begonnen von Leeres Portemonnaie, 15. Juli 2024, 16:01:07

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Leeres Portemonnaie

Habe vorhin eine Stunde einen Text mit riesigen Erläuterungen und Erklärung geschrieben  :mail:  - alles weg.  :sad:
Jetzt fehlt mir für "nochmal" echt der Nerv.  :coffee: 
Falls Fragen sind, fragen.  :smile:

Ich brauche mal bisschen Input, wie die Praxis so aussieht.

Kurzfassung:
KdU waren bei Einzug angemessen, inzwischen zu hoch durch rechtmäßige Erhöhung Kaltmiete und NK.
Kulanzzeit rum, Mietsenkungsaufforderung kam vor mehr als 6 Monaten, alles soweit korrekt.
Der Vermieter lehnt eine Senkung der NK- Vorauszahlungen ab, wegen der Erhöhungen vor allem der letzten beiden Jahre.
Die Heizkosten waren schon immer etwas zu hoch angesetzt, wobei da auch die wW - Erwärmung dazu zählt?
Gas im normalen Mehrfamilienhaus.

Durch kurzzeitigen Einzug eines Kindes ( da waren die Heizkosten dann angemessen) und auch mal raus aus dem Bezug schlich alles so dahin, nun also muss ich dazuzahlen.
70 €.
Und habe viele Fragen, was die zukünftigen Abrechnungen betrifft.

Beispielzahlen:
Bisher:
280 Kaltmiete +   
110 Nebenkosten
 80 Heizkosten
----------
470 Warmmiete

Nun angemessen:
260 KM
 70 NK
 70 HK
-----------
400 wird vom JC gezahlt

Mietspiegel von 2024.


1. Die Abrechnung für 2023 wird noch so bezahlt / verrechnet, als wäre die Wohnung angemessen?
Das war sie ja 2023 auch.

2. Die Abrechnung für 2024:
• Bei Nachzahlung, bezahle ich dann alles allein?

3.
• Bei Guthaben alles an's JC?

Dazu meine Rechnungen:

Zu 2.
Ich zahle 70 € mtl, JC 400 €.
Nachzahlung von 300 € kommt.
JC zahlt 4800 € / Jahr.
Ich zu den monatlichen 70 € (840 € / Jahr) noch die 300 € drauf?

Wäre die Miete aber angemessen, würde JC insgesamt 5100 € mit Nachzahlung übernehmen?
(Da würde das JC ja bei jeder nicht angemessenen Wohnung sparen?) 

Zu 3.
Ich zahle 70 € mtl, JC 400 €.
Guthaben von 300 € kommt.
JC zahlt 4800 € / Jahr plus Guthaben 300 € = 4500 € / Jahr?
Und ich habe bei Sparsamkeit das "Nachsehen"?
Oder darf ich ein Guthaben bis zur Grenze von 840 € behalten?
 
 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Kopfbahnhof

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 16:01:07KdU waren bei Einzug angemessen, inzwischen zu hoch durch rechtmäßige Erhöhung Kaltmiete und NK
Weißt du doch :smile:
Wohnungssuche dokumentieren, findet sich nichts Angemessenes, muss das JC erst mal weiter zahlen.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 16:01:07Oder darf ich ein Guthaben bis zur Grenze von 840 € behalten?
Was du selbst draufgelegt hast, kannst du natürlich auch verrechnen.

In diesem Fall kann das JC auf keinen Fall ein mögliches Guthaben voll kassieren.

Fettnäpfchen

Leeres Portemonnaie

Zu deinen drei Fragen
Ja und Ja und Nein
anteilige Kosten die du selber getragen hast stehen dir dann bis zu dieser Höhe zu.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 16:01:07Kulanzzeit rum, Mietsenkungsaufforderung kam vor mehr als 6 Monaten, alles soweit korrekt.
Die Kulanzzeit von einem Jahr kam weil ihr aus dem Leistungsbezug gefallen seid?
Wie lange wart ihr nicht im Bezug?
Hast du aktive und nachweisbare Wohnungssuche begonnen?
Hast du das mit dem JC kommuniziert?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 16:01:07Die Heizkosten waren schon immer etwas zu hoch angesetzt, wobei da auch die wW - Erwärmung dazu zählt?
Das müsste in deinen Bescheiden stehen.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteile vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R:
Wenn die Kosten der Warmwasserbereitung in den Heizkosten enthalten sind, darf nur die dafür im Regelsatz enthaltene Pauschale abgezogen werden; das gleiche gilt für Haushaltstrom in Pauschalmieten.
Eine rechnerische Ermittlung der der Warmwasserkosten, u.a. die nach § 9 HKV (nach Gradtagen oder 18% Pauschale), ist generell rechtswidrig, egal ob diese vom Vermieter oder dem Leistungsträger vorgenommen wird.
(Hinweis: Das gilt lt. BSG-Urteil vom 15.12.2010, Az. B 14 AS 61/09 R, auch für Zeiträume vor dieser Rechtsprechung, konkret seit 01.01.2005.)
Ebenso gilt wenn in dem Berechnungsbogen vom JC dieses von einer Bruttokaltmiete ausgeht:
Zitat- Urteile vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R:
Wenn die Kosten der Warmwasserbereitung in den Heizkosten enthalten sind, darf nur die dafür im Regelsatz enthaltene Pauschale abgezogen werden; das gleiche gilt für Haushaltstrom in Pauschalmieten.
Eine rechnerische Ermittlung der der Warmwasserkosten, u.a. die nach § 9 HKV (nach Gradtagen oder 18% Pauschale), ist generell rechtswidrig, egal ob diese vom Vermieter oder dem Leistungsträger vorgenommen wird.
(Hinweis: Das gilt lt. BSG-Urteil vom 15.12.2010, Az. B 14 AS 61/09 R, auch für Zeiträume vor dieser Rechtsprechung, konkret seit 01.01.2005.)

Was mich am meisten wundert ist dass die Kosten laut JC Angaben gesunken sind und das in der Zeit wo alles teurer geworden ist. Für mich unglaubwürdig, leider weiß ich nicht wie man das feststellen kann. Evtl selber den aktuellen Mietspiegel suchen und nachschauen/rechnen.
Oder das JC hat einfach falsch gerechnet weil es vllt. in den "falschen Spalten" nachgeschaut hat:
Zitat- Urteil vom 20.8.2009, B 14 AS 65/08 R:
Für die Bestimmung des Richtwerts für max. angemessene Heizkosten auf Grundlage des bundesweiten Heizspiegels des DMB sind zunächst die Heizungsart und die insgesamt zu beheizende Fläche des Hauses zu ermitteln, in dem die betreffende Wohnung gelegen ist.
Danach ist ein Produkt zu bilden aus dem Wert, ab dem die Heizkosten pro Quadratmeter nach dem (bundesweiten oder kommunalen) Heizspiegel für den jeweiligen Energieträger als "extrem erhöht" angesehen werden muss (rechte Spalte des Heizspiegels) und der angemessenen Wohnfläche lt. landesrechtlichen Vorschriften des soziale Wohnungsbaues (Ausführungsbestimmungen der Länder zu § 10 Abs 1 WoFG bzw § 5 Abs 2 WoBindG aF).
(ebenso Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R)
Zitat- Urteil vom 12.06.2013, Az. B 14 AS 60/12 R:
Klarstellungen:
a) Die Angemessenheit der Unterkunftskosten (Kaltmiete und Nebenkosten) sind getrennt von der Angemessenheit der Heizkosten zu ermitteln.
b) Der Heizspiegel des DMB stellt nur eine Richtlinie dar und konstituiert keine Angemessenheitsgrenze.
c) Eine Kostensenkung kann nur gefordert werden, wenn die Gesamtkosten der "Unterkunftskosten und Heizung" unangemessen sind.
d) Eine Kostensenkung bedarf zuvor stets einer individuellen Prüfung und Beurteilung durch den Leistungsträger, bei der den Leistungsempfänger die Pflicht trifft, nachzuweisen, dass seine Gesamtkosten aufgrund besonderer den üblichen Verbrauch erhöhenden Umstände individuell angemessen sind.
e) Maßgeblich für eine Aufforderung zur Kostensenkung ist, dass Wohnraum zur Verfügung steht, mit dem die Gesamtkosten der "Unterkunftskosten und Heizung" tatsächlich gesenkt werden können. Die Beweislast dafür trifft regelmäßig das Jobcenter.
Letzteres hat das JC gemacht?
in dem anderen Thread hast du ja geschrieben das es sicher Wohnraum gibt der angemessen wäre wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

In Antwort 1 des Urteile Unterboard stehen noch drei o. vier Urteile zu deinem Thema da solltest du auch mal nachschauen.
Am Schluss wohnst du in einer der Gegenden oder das JC hat sich bei den Berechnungen nicht an das gehalten was dort auch aufgelistet ist.

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Juli 2024, 17:36:08Die Kulanzzeit von einem Jahr kam weil ihr aus dem Leistungsbezug gefallen seid?


Das mit dem Jahr verstehe ich nicht, waren das nicht 6 Monate? 

Nein, das ohne Bezug war vorher, danach ist mein Kind nochmal zu mir gezogen, und als Kind dann wieder auszog, war auch bald Corona, irgendwie so hat sich das bis jetzt ergeben, das "erst" ab jetzt, Juli, die unangemessenen Kosten nicht mehr übernommen werden. 

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Juli 2024, 17:36:08Hast du aktive und nachweisbare Wohnungssuche begonnen?
Hast du das mit dem JC kommuniziert?



Also wie gesagt: Nein.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 16:01:07Die Heizkosten waren schon immer etwas zu hoch angesetzt, wobei da auch die wW - Erwärmung dazu zählt?


Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Juli 2024, 17:36:08Das müsste in deinen Bescheiden stehen.


Da steht nur HK soundsoviel und NK soundsoviel und KM soundsoviel. Keine Aufdröselung.
Oder meinst Du vom Vermieter?

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Juli 2024, 17:36:08Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteile vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R:
Wenn die Kosten der Warmwasserbereitung in den Heizkosten enthalten sind, darf nur die dafür im Regelsatz enthaltene Pauschale abgezogen werden; ...



... und wo taucht dann diese Summe auf? In den kalten Nebenkosten?


Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Juli 2024, 17:36:08
 ... vtl selber den aktuellen Mietspiegel suchen und nachschauen/rechnen.


Ja das habe ich gemacht, von daher stimmt es erstmal, was die schreiben.


Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Juli 2024, 16:39:40Weißt du doch :smile:
Wohnungssuche dokumentieren


Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Juli 2024, 17:36:08

Maßgeblich für eine Aufforderung zur Kostensenkung ist, dass Wohnraum zur Verfügung steht, mit dem die Gesamtkosten der "Unterkunftskosten und Heizung" tatsächlich gesenkt werden können. Die Beweislast dafür trifft regelmäßig das Jobcenter.
Letzteres hat das JC gemacht?


in dem anderen Thread hast du ja geschrieben das es sicher Wohnraum gibt der angemessen wäre wenn ich das richtig in Erinnerung habe.




Was macht das JC denn als Beweis?

Ja, in dem anderen Thread schrieb ich ja, falls das JC zur Wohnungssuche auffordert ...
Hat es bei mir nämlich nicht gemacht. Die haben zwar auch Umzug zur Kostensenkung vorgeschlagen, ebenso Untervermietung und Vermieter um Mietsenkung bitten ...
Aber sonst keine Vorschläge, was ich einreichen soll oder so.
Zur Anhörung habe ich Stellung genommen, weil ich mich nicht mehr in der Lage sehe, wieder umzuziehen. Zumal die für mich  schlimmen Umstände durch (ein anderes) das JC verursacht wurden und ich letzten Endes genau 0 Euro gesehen habe für einen erforderlichen und genehmigten Umzug. Aber das möchte ich jetzt nicht mehr vorkramen, ist auch verjährt.

Also Wohnungssuche, nachdem die Karenzzeit rum ist und ich nun schon mehr zahle, ist nun auch vorbei, also mit Widerspruch und dem ganzen Prozedere.
Ja, es gibt ganz sicher Wohnungen, die etwas preiswerter sind.
 
Ich werde mich nochmal in die Heizkosten - Geschichte vertiefen, das wW steht auf der Abrechnung der Firma, ich dächte aber, das JC rechnet da selber und rechnet das dann raus.
Muss ich in den nächsten Tagen mal meine Unterlagen zur Hand nehmen. 
   
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Juli 2024, 17:36:08

In Antwort 1 des Urteile Unterboard stehen noch drei o. vier Urteile zu deinem Thema da solltest du auch mal nachschauen.
Am Schluss wohnst du in einer der Gegenden oder das JC hat sich bei den Berechnungen nicht an das gehalten was dort auch aufgelistet ist.

MfG FN



 :flag:
Verstehe gerade nicht viel davon, bin eigentlich nicht doof, aber habe eine Trauerdemenz seit einiger Zeit, da fällt das denken und verstehen sehr schwer. Wird vom Gehirn wahrscheinlich alles als überflüssig angesehen.  :sad:
Aber ich grüble ja über diesem JC-Kram, also muss ich es angehen und mir wie ein Fünftklässler mühsam erarbeiten.  :smile:

Ich frage dann hier häppchenweise.  :grins: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Verstehe gerade nicht viel davon, bin eigentlich nicht doof, aber habe eine Trauerdemenz seit einiger Zeit, da fällt das denken und verstehen sehr schwer.
Da weiß ich was du meinst das habe ich auch gehabt aber hinter mir.
Dann also den Geduldsfaden zu dem Thema hier einfach strecken und
auch häppchenweise bearbeiten  :empathy:

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Das mit dem Jahr verstehe ich nicht, waren das nicht 6 Monate?
Kulanzzeiten ist die Begrifflichkeit seit Corono und wurde wegen den Ukrainern noch verlängert. Das hat nicht mit Dir als Bestandskunde zu tun.
Da du den Begriff genommen hast habe ich "vermutet" das du durch den Zuzug der Tochter da irgendwie rein gerutscht bist.
Daher hast du mit deinen
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Das mit dem Jahr verstehe ich nicht, waren das nicht 6 Monate?
Recht denn das zählt bei der Kostensenkungsaufforderung mit den Worten "bis zu" davor.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Also wie gesagt: Nein.
Das verringert deine Möglichkeiten derart das
entweder das JC einen Fehler gemacht hat
oder
nur noch die Wirtschaftlichkeitsprüfung helfen kann.
Dazu dann wenn alle Klarheiten beseitigt sind.  :zwinker:

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Da steht nur HK soundsoviel und NK soundsoviel und KM soundsoviel. Keine Aufdröselung. Oder meinst Du vom Vermieter?
Ich kenne dein Heizsystem nicht und daher weiß ich nicht wie dein Wasser erwärmt wird. Das JC müsste das aber anhand deines MV und der Abrechnungen schon erkennen können.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40... und wo taucht dann diese Summe auf? In den kalten Nebenkosten?
Ich weiß es nicht aber vllt kann das ja ein anderer User beantworten. Also wenn einer Ahnung hat bitte eine Antwort für die TE einstellen! In meinen Abrechnungen wird nur Kaltwasser aufgeführt.
Ich habe eine Heizung die mit Gas heizt und einen alten Durchlauferhitzer der mir mein Warmwasser gibt und meine Gaskosten werden komplett übernommen.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Was macht das JC denn als Beweis?
Wenn du in Widerspruch gehst dann erst dürfte das JC belegen das es billigere Wohnungen gibt. Vorher machen die nichts.
Und diese "Beweise" müssen dann den Urteilen die ich angehängt habe entsprechen. Also irgend ein Loch im letzten Ghetto mit den allerbilligsten Werten geht da nicht, bzw dagegen kann man vorgehen.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Ja, in dem anderen Thread schrieb ich ja, falls das JC zur Wohnungssuche auffordert ... Hat es bei mir nämlich nicht gemacht.
Die Kostensenkungsaufforderung ist schlussendlich nichts anderes wenn die Vorschläge vom JC nicht umgesetzt werden können.
Und da freies Wohnrecht gilt werden die nie schriftlich zum Umzug auffordern, sondern auf die Folgen aufmerksam machen wenn man die Kosten nicht senken kann.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Aber sonst keine Vorschläge, was ich einreichen soll oder so.
Natürlich nicht da bist du als Deutscher Staatsbürger schon selber in der Pflicht und Verantwortung. Und wenn du nachfragst dann muss die Frage so gut gestellt sein das du die Antwort bekommst die u.U. passt.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Also Wohnungssuche, nachdem die Karenzzeit rum ist und ich nun schon mehr zahle, ist nun auch vorbei, also mit Widerspruch und dem ganzen Prozedere.
Das mit den Belegen für die Wohnungssuche ist vorbei. Nachträglich auch nicht möglich.
Aber mit Widerspruch und Klage beginnt erst ab Eintritt der Minderung der Prozeß da man auf eine Kostensenkungsaufforderung nicht widersprechen oder Klagen kann.
Zu deutsch > Erst jetzt kannst du Rechtsmittel einlegen!
Hoffe doch das du nicht schon monatelang die 70.- mehr bezahlst,
denn wie es dann ausschauen würde weiß ich nicht.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Ich werde mich nochmal in die Heizkosten - Geschichte vertiefen, das wW steht auf der Abrechnung der Firma, ich dächte aber, das JC rechnet da selber und rechnet das dann raus. Muss ich in den nächsten Tagen mal meine Unterlagen zur Hand nehmen.
Ja mach das mal wie du oben gelesen hast kann ich da nicht weiterhelfen.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40In Antwort 1 des Urteile Unterboard stehen noch drei o. vier Urteile zu deinem Thema da solltest du auch mal nachschauen.Verstehe gerade nicht viel davon,
:scratch: was verstehst du nicht?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Leeres Portemonnaie

#5
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2024, 14:02:11Leeres Portemonnaie

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Verstehe gerade nicht viel davon, bin eigentlich nicht doof, aber habe eine Trauerdemenz seit einiger Zeit, da fällt das denken und verstehen sehr schwer.
Da weiß ich was du meinst das habe ich auch gehabt aber hinter mir.


Manchmal befürchte ich, das bleibt so.  :sad:

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2024, 14:02:11Dann also den Geduldsfaden zu dem Thema hier einfach strecken und
auch häppchenweise bearbeiten  :empathy:


:smile: 

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2024, 14:02:11Da du den Begriff genommen hast habe ich "vermutet" das du durch den Zuzug der Tochter da irgendwie rein gerutscht bist.
Daher hast du mit deinen
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Das mit dem Jahr verstehe ich nicht, waren das nicht 6 Monate?
Recht denn das zählt bei der Kostensenkungsaufforderung mit den Worten "bis zu" davor.


Wiederauszug des Kindes war kurz vor Corona, da galten ja die 6 Monate bei ALGII, und danach / dabei kam die Corona - Regelung.
Irgendwie so war's.  :scratch: 

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2024, 14:02:11
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Da steht nur HK soundsoviel und NK soundsoviel und KM soundsoviel. Keine Aufdröselung. Oder meinst Du vom Vermieter?
Ich kenne dein Heizsystem nicht und daher weiß ich nicht wie dein Wasser erwärmt wird. Das JC müsste das aber anhand deines MV und der Abrechnungen schon erkennen können.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40... und wo taucht dann diese Summe auf? In den kalten Nebenkosten?
Ich weiß es nicht aber vllt kann das ja ein anderer User beantworten. Also wenn einer Ahnung hat bitte eine Antwort für die TE einstellen! In meinen Abrechnungen wird nur Kaltwasser aufgeführt.
Ich habe eine Heizung die mit Gas heizt und einen alten Durchlauferhitzer der mir mein Warmwasser gibt und meine Gaskosten werden komplett übernommen.


Habe nachgesehen.
Wir haben Erdgas und die Warmwasserkosten werden darüber erwärmt und mit den HK abgerechnet.

Ich dachte bisher immer, Heizkosten beinhalten wirklich nur reine HEIZkosten,  :schaem:  und da bin ich eher bescheiden, meine Heizung ist nur in einem Zimmer an und vielleicht 3-4× im Winter im Bad kurz zum duschen, wenn es sehr kalt ist.
Wenn ich lüfte und nachts ist sie aus.

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2024, 14:02:11Die Kostensenkungsaufforderung ist schlussendlich nichts anderes wenn die Vorschläge vom JC nicht umgesetzt werden können.
Und da freies Wohnrecht gilt werden die nie schriftlich zum Umzug auffordern, sondern auf die Folgen aufmerksam machen wenn man die Kosten nicht senken kann.


Ich muss mal sehen, ob ich das Schreiben als Anhang hier einstelle.

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2024, 14:02:11
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Aber sonst keine Vorschläge, was ich einreichen soll oder so.
Natürlich nicht da bist du als Deutscher Staatsbürger schon selber in der Pflicht und Verantwortung.


Ich wollte damit sagen, so wie in dem anderen Thread der LE mit der Aufforderung, Angebote von Wohnungen zu bringen, das bekam ich nicht. 

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2024, 14:02:11Aber mit Widerspruch und Klage beginnt erst ab Eintritt der Minderung der Prozeß da man auf eine Kostensenkungsaufforderung nicht widersprechen oder Klagen kann.
Zu deutsch > Erst jetzt kannst du Rechtsmittel einlegen!
Hoffe doch das du nicht schon monatelang ...


Nein, ab diesen Monat erst.

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2024, 14:02:11
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40In Antwort 1 des Urteile Unterboard stehen noch drei o. vier Urteile zu deinem Thema da solltest du auch mal nachschauen.Verstehe gerade nicht viel davon,
:scratch: was verstehst du nicht?


Das:

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2024, 14:02:11
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 19:40:40Was macht das JC denn als Beweis?
Wenn du in Widerspruch gehst dann erst dürfte das JC belegen das es billigere Wohnungen gibt. Vorher machen die nichts.
Und diese "Beweise" müssen dann den Urteilen die ich angehängt habe entsprechen. Also irgend ein Loch im letzten Ghetto mit den allerbilligsten Werten geht da nicht, bzw dagegen kann man vorgehen.



Wegen Wohngegend usw.
Allerdings habe ich die Urteile  noch nicht eingehend gelesen.

----------
Tatsächlich sind in der neuen Tabelle für die Angemessenheit der KdU die BK um ca 2€ niedriger als vorher angesetzt.
Das ist doch ein Witz, oder?  :schock:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2024, 15:52:24Wir haben Erdgas und die Warmwasserkosten werden darüber erwärmt und mit den HK abgerechnet.
Hast du wie gefordert die HK Jahresabrechnung von 2022 eingereicht?
Und wieviel Spielraum ist zwischen dem was du bezahlst und dem was angemessen, auf die qm Zahl, ist?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2024, 15:52:24Ich wollte damit sagen, so wie in dem anderen Thread der LE mit der Aufforderung, Angebote von Wohnungen zu bringen, das bekam ich nicht.
Es muss ja auch nicht alles aufgelistet werden da so eine Kostensenkungs....ung(i.F.KSF) nur eine Information darstellt.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2024, 15:52:24Allerdings habe ich die Urteile noch nicht eingehend gelesen.
solltzest du schon um festzustellen ob da  rechtl. Fehler in der KSF enthalten sind.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2024, 15:52:24Das ist doch ein Witz, oder? :schock:
Das wäre eine Zusatzfrage beim JC wert wie so etwas sein kann wenn alles teurer wird.

MfG FN
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Leeres Portemonnaie

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2024, 15:19:49Hast du wie gefordert die HK Jahresabrechnung von 2022 eingereicht?

Aber klar doch.  :yes:  Mache ich immer.
Da hatte ich sie noch gar nicht, das Schreiben ist aus dem 3. Quartal 2023.

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2024, 15:19:49Und wieviel Spielraum ist zwischen dem was du bezahlst und dem was angemessen, auf die qm Zahl, ist?

:scratch:
Also ich habe 1,5 Zimmer, sind (falsch gemessen) 54qm (aber das zählt ja, eigentlich 51qm bei genauem messen) plus Balkon, der war bei Einzug noch nicht dran.
Als 1 Person darf ich 45qm haben. 
Bei KM sind es 30 € mehr und bei den NK 40 €. Heizkosten stimmt erstmal, Abrechnung von '23 steht noch aus.


Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2024, 15:19:49
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2024, 15:52:24Das ist doch ein Witz, oder? :schock:
Das wäre eine Zusatzfrage beim JC wert wie so etwas sein kann wenn alles teurer wird.


Die Richtwerttabelle erstellt doch die Stadt oder wer auch immer, aber nicht das JC.
Die richten (sich) ja nur danach.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

#8
Leeres Portemonnaie

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juli 2024, 19:01:49Bei KM sind es 30 € mehr und bei den NK 40 €. Heizkosten stimmt erstmal, Abrechnung von '23 steht noch aus.
Mir waren die HK und die Differenz wichtig denn wenn da noch Spielraum bis zum max. erlaubten ist kann man mehr Chancen erreichen wenn man auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung hinaus will.
Also wie ist da die Differenz?

Die 70.- sind die die du schon im anderen Thread erwähnt hast und die du jetzt aus eigener Tasche bezahlst?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juli 2024, 19:01:49Als 1 Person darf ich 45qm haben.
Bist du sicher und hast das kontrolliert?
Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer
Da steht stellenweise auch noch mehr dabei das für dich interessant sein könnte.
Auch da musst du selber schauen; nur du weißt wo du wohnst.

MfG FN

Edit
aus dem Urteilthema
- Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R:
Die Festlegung der Größe einer Mietwohnung richtet sich generell immer nach den landesrechtlichen Vorschriften des soziale Wohnungsbaues. Verringerungen der Wohnungsgröße, auch aus Kostengründen, sind rechtswidrig.
Im vorliegenden Fall legte der Leistungsträger abweichend von den landesrechtlichen Vorschriften, die eine Größe von 50qm für eine Person vorsehen, eine Größe von 45qm fest.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juli 2024, 19:01:49Als 1 Person darf ich 45qm haben
Wenn der Preis stimmt auch mehr, tut er ja bei dir leider nicht.

Bei 1,5 Raum bietet dir das JC ernsthaft an eine Untervermietung? :wand:

Ich würde hier auf jeden Fall vor das SG ziehen, erst recht wenn es nichts Angemessenes bei euch gibt.

Was hat man schon zu Verlieren?
Gerade bei den KdU haben schon sehr viele erfolgreich gegen das JC geklagt.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2024, 16:41:57Leeres Portemonnaie

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juli 2024, 19:01:49Bei KM sind es 30 € mehr und bei den NK 40 €. Heizkosten stimmt erstmal, Abrechnung von '23 steht noch aus.
Mir waren die HK und die Differenz wichtig denn wenn da noch Spielraum bis zum max. erlaubten ist kann man mehr Chancen erreichen wenn man auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung hinaus will.
Also wie ist da die Differenz?


Bei der Grundmiete sind es "Angemessenheit" plus 30€, die ich dazu geben muss und bei den kalten NK 70€ angemessen plus 40€ von mir.
Alles ausgereizt, was in der Richtlinien - Tabelle steht. Keine "Verrechnung" möglich. Die HK sind auch am maximal erlaubten Verbrauch bis an die Nichtprüfungsgrenze, wobei ich hier vermute (habe es noch nicht ausgerechnet, weil ich ja, wie bereits geschrieben, dachte, es sind nur reine Heizkosten), dass es bei mir der wWasser- Verbrauch ist. Dieser ist tatsächlich recht hoch, schon immer, schon in meinen vorherigen Wohnungen, keine Ahnung, wie das andere hinkriegen, so wenig zu verbrauchen.  :schaem:  :scratch:

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2024, 16:41:57Die 70.- sind die die du schon im anderen Thread erwähnt hast und die du jetzt aus eigener Tasche bezahlst?


Genau.

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2024, 16:41:57
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juli 2024, 19:01:49Als 1 Person darf ich 45qm haben.
Bist du sicher und hast das kontrolliert?
Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer
Da steht stellenweise auch noch mehr dabei das für dich interessant sein könnte.
Auch da musst du selber schauen; nur du weißt wo du wohnst.

MfG FN

Edit
aus dem Urteilthema
- Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R:
Die Festlegung der Größe einer Mietwohnung richtet sich generell immer nach den landesrechtlichen Vorschriften des soziale Wohnungsbaues. Verringerungen der Wohnungsgröße, auch aus Kostengründen, sind rechtswidrig.
Im vorliegenden Fall legte der Leistungsträger abweichend von den landesrechtlichen Vorschriften, die eine Größe von 50qm für eine Person vorsehen, eine Größe von 45qm fest.


Was verstehe ich denn unter dieser "Ersatzwohnraumbeschaffung" (oder so) aus dem Text?

Wenn also in der Richtlinien -Tabelle 45qm stehen, aber in dem o.g. Urteil 50qm, gelten immer 50qm?
Wer legt denn die Richtlinie fest?

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Ob der Verbrauch jetzt wirklich bei den kalten NK so hoch ist, weiß ich erst nach der Abrechnung, weil der Vermieter die Anpassung  wegen den Preissteigerungen (wie überall) durch den UK-Krieg vorgenommen hat, um zu hohe Nachzahlungen zu vermeiden (seine Worte).
Allerdings die 30€ höhere GM bleibt (hoffentlich) eben so hoch. Weitere Steigerungen sind ja leider nicht ausgeschlossen.

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Theoretisch wäre es also so: Der Vermieter setzt die NK viel zu niedrig an, es ergibt sich eine "angemessene Miete", und die dann logischerweise sehr hohen Nachzahlungen übernimmt Jahr für Jahr, solange Bedürftigkeit besteht, das JC?  :schock:
Und bei korrekt angesetzten NK hat man "Pech"?
Ist das tatsächlich so?
 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 24. Juli 2024, 12:13:52Was verstehe ich denn unter dieser "Ersatzwohnraumbeschaffung" (oder so) aus dem Text?
Keine Ahnung ich weiß ja nicht wo du das liest also welchem Bundesland.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 24. Juli 2024, 12:13:52Wenn also in der Richtlinien -Tabelle 45qm stehen, aber in dem o.g. Urteil 50qm, gelten immer 50qm? Wer legt denn die Richtlinie fest?
Das gleiche hier wie oben.

Wenn in der verlinkten Tabelle 45 steht dann gilt 45qm.
Wenn ein BSG Richter geurteilt hat das es 50qm sind dann gelten 50qm.
Ich glaube aber das du was anderes gemeint hast.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 24. Juli 2024, 12:13:52Alles ausgereizt, was in der Richtlinien - Tabelle steht. Keine "Verrechnung" möglich. Die HK sind auch am maximal erlaubten Verbrauch bis an die Nichtprüfungsgrenze,
Also bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit gegen die nicht komplette Mietübernahme Widerspruch einzulegen und da dann die Begründung abwarten und dann evtl. klagen.
Ob man bei so was die aufschiebende Wirkung beim SG beantragen kann weiß ich Mangels Fachwissen leider nicht. 
Aber vllt. Frage ich sogar mal bei Ottokar an ob er mal nachschauen kann. Nicht das ich aus Versehen etwas falsch mache, oder du fragst über PM oder den Button Mehr...(rechts unten) > Moderation informieren < nach. Freundlich natürlich  :zwinker:

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 24. Juli 2024, 12:13:52Dieser ist tatsächlich recht hoch, schon immer, schon in meinen vorherigen Wohnungen, keine Ahnung, wie das andere hinkriegen, so wenig zu verbrauchen. :schaem: :scratch:
Gehörst du zu den Menschen die 10 Min duschen oder warmes Wasser zum Zähneputzen, Hände waschen und dabei das Wasser laufen lassen. Gibt es ja offensichtlich sehr oft wenn es schon in den Medien verarbeitet wird das drei Mal duschen einmal Baden bedeutet, also vom Verbrauch her.
Beste Beispiel war mal wie man während Corona im Video gezeigt hat wie man richtig die Hände wäscht. (Bayern 3 Sendung quer) Da ist auch ein voll aufgedrehter Wasserhahn von Anfang bis zum Schluss gelaufen und das wurde in einer Schule aufgenommen und damit geprahlt das man den Kindern zeigt wie es "richtig" gemacht wird.  :wand:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: FettnäpfchenGehörst du zu den Menschen die 10 Min duschen oder warmes Wasser zum Zähneputzen, Hände waschen und dabei das Wasser laufen lassen. Gibt es ja offensichtlich sehr oft wenn es schon in den Medien verarbeitet wird das drei Mal duschen einmal Baden bedeutet, also vom Verbrauch her.


Nein überhaupt nicht.
Dann wäre es ja auch erklärbar.

Ich bin mit Waschlappen, Wasser zwischendurch abdrehen, Handwäsche statt Maschine und solchen Sparmaßnahmen usw aufgewachsen, obwohl bei uns Wasser in der Miete enthalten war, wurde doch vergleichsweise schonend mit den Ressourcen umgegangen.
Ich stopfe auch heute noch Socken.
Aber zurück zum Wasser:
Ich wasche mir im Winter schon die Hände mit etwas wärmeren Wasser, wegen Arthritis in den Händen (Abwasch tut da auch gut), aber als verschwenderisch  würde ich mich nicht bezeichnen. 🤔
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Leeres Portemonnaie

Kontrolliere doch mal deine Wasseruhr wenn du kein Wasser laufen hast.
Oder habt ihr, wie bei uns früher, 6 Parteien und keine einzelnen Wasseruhren.

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2024, 14:34:51Also bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit gegen die nicht komplette Mietübernahme Widerspruch einzulegen und da dann die Begründung abwarten und dann evtl. klagen.
Wie willst du jetzt damit verfahren?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 24. Juli 2024, 12:13:52Theoretisch wäre es also so: Der Vermieter setzt die NK viel zu niedrig an, es ergibt sich eine "angemessene Miete", und die dann logischerweise sehr hohen Nachzahlungen übernimmt Jahr für Jahr, solange Bedürftigkeit besteht, das JC? :schock: Und bei korrekt angesetzten NK hat man "Pech"? Ist das tatsächlich so?
Ja
und wenn er die Grundmiete wegen UK erhöht hat würde ich dem widersprechen. Die hat mal nichts mit Verbrauchskosten und deren Steigerung zu tun.

MfG FN
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