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Aufforderung zur Mitwirkung `- Rechtens???

Begonnen von Rettungsfuzzy, 12. August 2022, 14:38:34

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Rettungsfuzzy

Ihr lieben,

Ich hät da gern mal ein Problem...Folgender Sachverhalt:

Unser Leistungszeitraum läuft von Aug. eines Jahres bis zum Juli eines Folgejahres.

Mein Sohn hat zum 01.08.2019 im Alter von 22 J. eine Ausbildung angefangen. Das JC hatte damals Anfangs den Vertrag und Geh.Abr. angefordert, musste sich aber am Ende mit der Einkommensbescheinigung zufrieden geben. (Zuvor war er bereits Arbeitstätig - also bereits nicht mehr Mitglied unserer Bedarfsgemeinschaft, sondern nur Haushaltsgemeinschaft!)
in 09.2019 oder 10.2019 ist er dann überraschend zu seiner Freundin gezogen und holt sich seitdem nur noch alle paar Wochen seine Post und KG-Teil ab...

In den Folgejahren hat das JC (im Rahmen der WBAs) auch keine weiteren Unterlagen zu meinem Sohn mehr eingefordert... Bis jetzt...
Zum WBA ab 08.2022 wollen die unbedingt den neuen Arbeitsvertrag (da Ausbildung erfolgreich abgeschlossen) ggf. Übernahmeerklärung, sowie Geh. Abr. seit 02.22 haben...

Diese verweigert er uns zu überlassen, da er ja nicht mehr Mitglied unser BG/HG ist (was wir entsprechend mitgeteilt haben).
Darauf hin fordern die uns nun wiederholt auf die gef. Unterlagen einzureichen... und außerdem seine neue Anschrift mitzuteilen, was mein Sohn weiterhin & ebenfalls nicht wünscht!

Wir fragen uns nun, ob wir dazu wirklich verpflichtet sind bzw, werden können??? - Denn eigentlich sehen wir die DSGVO dagegenstehend sowie, entgegen deren Behauptung, keine Leistungsrelevanz - Er ist Volljährig, wohnt nicht mehr bei uns und will es nicht...!

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

CCR

Zitat von: Rettungsfuzzy am 12. August 2022, 14:38:34Wir fragen uns nun, ob wir dazu wirklich verpflichtet sind bzw, werden können??? - Denn eigentlich sehen wir die DSGVO dagegenstehend sowie, entgegen deren Behauptung, keine Leistungsrelevanz - Er ist Volljährig, wohnt nicht mehr bei uns und will es nicht...!
nein wenn er nicht im Mietvertrag steht und seinen Wohnsitz ummeldet hat, die wollen vermutlich den genauen Umzug erfahren um die Zahlungen hinauszuzögern was euch jetzt mehr an KDU zusteht. Bald werden sie bei euch sicher auf der Matte stehen.

180

Zitat von: Rettungsfuzzy am 12. August 2022, 14:38:34in 09.2019 oder 10.2019 ist er dann überraschend zu seiner Freundin gezogen
Wurde das zeitnah nachweisbar dem JC mitgeteilt oder ist anhand von Antworten bzw. drauf folgenden Bewilligungen klar, dass das JC begriffen hat, dass er ausgezogen ist?

Wenn dies der Fall ist, dann geht es das JC nichts an, wo er wohnt, wo er arbeitet oder gar was er verdient oder für Arbeitsverträge hat.
Wenn das JC mit ihm Kontakt aufnahmen möchte, dann darf es sich ans Einwohnermeldeamt wenden um seine Adresse in Erfahrung zu bringen.
Ihr müsst dem JC nichts über euren Sohn verraten.
Falls das JC dann einen Brief an den Sohn schickt, kann der den wohl einfach abheften und ignorieren - oder eine Kopie an den Bundes/Landesdatenschutzbeauftragten schicken, wenn es sich um rechtswidrige Belästigungen handelt.


Und da es sich um Auskünfte von Dritten handelt, auf die ihr keinen Einfluss habt, dürfen euch weder die Leistungen eingestellt werden noch die Bewilligung der Leistungen verweigert werden. Ansonsten gewinnt ihr per Eilverfahren vor dem Sozialgericht ganz schnell.

Zitat von: CCR am 12. August 2022, 14:51:43Bald werden sie bei euch sicher auf der Matte stehen.
So eine Haustür kann man geschlossen halten oder direkt wieder vor der Nase zuknallen. JC Kunden müssen nur per Briefpost erreichbar sein und persönlich beim JC erscheinen, wenn eine postalische Einladung mit RFB kommt. Ansonsten gibt es keine Pflicht irgendwelche Stasi Mitarbeiter in die Wohnung zu lassen.

Spritzenhalter

Abmeldebescheinigung an das JC schicken und damit hat sich das ganze erledigt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rettungsfuzzy am 12. August 2022, 14:38:34in 09.2019 oder 10.2019 ist er dann überraschend zu seiner Freundin gezogen und holt sich seitdem nur noch alle paar Wochen seine Post und KG-Teil ab..
Wurde das denn beim JC Zeitnah gemeldet?

Der Sohn hat wohl dann eher kein Problem, aber womöglich ihr als BG.
Weil Leistungen an euch gezahlt wurden, die euch nicht zustanden?

Rettungsfuzzy

Erstmal vielen Dank für eure Antworten... bestätigt das meine Meinung!

Zu euren Nachfragen/Kommentaren...
Zitatwenn er nicht im Mietvertrag steht
Nein, tut er nicht / tat er nie.

Zitatseinen Wohnsitz ummeldet hat
... das kann ich jetzt gar nicht so genau sagen. Weiß ich nicht, ob er das zwischenzeitlich gemacht hat - Muss ich ihn mal direkt fragen...

Mitgeteilt haben wir seinen Auszug bereits in 10.19 via Fax mit Dok.Nachweis.
Bereits da, als auch zuvor war er aber ja schon nicht mehr BG-Mitglied, da er sein eigenes Geld verdient hatte (1000 €+) und daher nicht mehr mitgerechnet wurde.
JC-seitig war er bereits seit 02.18 (oder so) raus. Seitdem haben die nichts mehr für ihn gezahlt... Seinen Teil hat er (anstatt JC) uns gezahlt, solange er noch bei uns wohnte.
(Solange er bei uns wohnte, kann ich die Forderung von Unterlagen ja noch verstehen wg. Prüfung etwaiger Bedarfsansprüche für ihn... Aber selbst dann ist bei 0,- = 0,-, denn für uns oder seine Geschwister aufkommen muss er ja nicht!)

Auf deren aktuelles Schreiben habe ich jetzt geantwortet: "Die genaue Wohnanschrift, sowie der aktuelle Arbeitgeber unseres Sohnes ist uns nicht bekannt."

LG RF
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Fettnäpfchen

Rettungsfuzzy

Zitat von: Rettungsfuzzy am 13. August 2022, 19:34:46Auf deren aktuelles Schreiben habe ich jetzt geantwortet: "Die genaue Wohnanschrift, sowie der aktuelle Arbeitgeber unseres Sohnes ist uns nicht bekannt."
:sehrgut:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rettungsfuzzy

Abschlußmeldung...

Soo, lange hats gedauert, aber seit 03.2024 ist auch dieses Thema endgültig erledigt.
Das JC wollte ja ständig Unterlagen unseres Sohnes haben, weil die ja damals behauptet haben, unser Sohn würde noch zu unserer BG gehören und bei uns wohnen und ferner wir den Auszug nicht bereits zuvor gemeldet hätten und daher mittels eines vorl. WBA für 6 Mon. (und ab 02.2023 nicht_vorl. WBA) munter weiter die KdU auf 80% (ca. -170 €p.M.) festgesetzt. Dieses haben wir mit Ausbildungsabschluß ja nun definitiv nicht mehr akzeptiert und in 09.2022 umgehend wiedersprochen, was das JC aber nicht interessierte.

Das Ganze mündete sodann in eine Klage vor dem SG, die nach etwas hin und her, weiteren Argumentationsaustausch und einem Außendienstbesuch, der die Situation vor Ort auch bestätigte, nun Anfang des Jahres Recht gesprochen hat...

Urteil: Nachzahlung der fehlenden KdU seit 08.2022 = 3.450 € Nachzahlung.

LG RF
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Fettnäpfchen

Rettungsfuzzy

 :danke: für die Rückmekldung.

Ja so manche JC sind unterirdisch aber sie wurden ja vom SG eines Besseren belehrt.
Hilft halt selten und auch weil klagen ist ja kostenlos. Letzteres ist ein Teilsatz meines JC RA.

MfG FN
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Bundspecht

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !