Pauschalmiete - KdU

Begonnen von English, 20. Juli 2024, 17:35:26

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Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2024, 16:42:16English

Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:19:56WG sind 3 Leute insgesamt.
und jeder hat seinen eigenen Vertrag?

Hast du deinen VM bezügl. der Forderung des JC schon darauf  angesprochen
oder etwas unternommen
und was sagt dieser dazu?

Zitat von: English am 20. Juli 2024, 17:35:26Bin mir nun nicht ganz sicher was mein nächster Move sein soll. Vermieter kontaktieren? Ihn fragen eine Entschlüsselung zu erfinden? Dem Jobcenter mit dem Rechtsweg kommen?
Meiner Meinung nach geht das in Richtung Widerspruch, begründet mit dem Urteil zur Pauschalmiete.

MfG FN

Korrekt, jeder hier hat seinen eigenen Vertrag.

Vermieter hatte bereits ein Schreiben verfasst, welches nur kurz besagt, dass eine Abrechnung nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt.

Dem JC war dies nicht genug anscheinend.

Mir wurde vom JC, sowie auch hier, mitgeteilt, dass Heizkosten nur unter bestimmten Vorraussetzungen in der Pauschalmiete inklusive sein dürfen.

Da wir aber keine seperaten Zähler haben, ist eine Aufschlüsselung allerdings unmöglich, und ich meine, der Vermieter kann nicht dazu gezwungen werden solche zu installieren. Ich habe definitiv von anderen online gehört, dass Pauschalmieten auch zu tragen sind. Bin mir aber nichr sicher wegen der Heizkosten / Rechtslage Geschichte.

Welche Urteile könnte ich den z.B. dem JC vorlegen in dieser Situation?

Kenne mich dort leider nicht gut aus und möchte nichts unrelevantes vorlegen, welches mir am Ende zu Schaden kommt.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2024, 16:42:16Meiner Meinung nach geht das in Richtung Widerspruch, begründet mit dem Urteil zur Pauschalmiete.

Bitte ............... lies erst alle Beiträge und Dateien vom TE. Fang mit meiner Antwort in #1 an. Er braucht nur noch eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt (weil das eben nicht im Mietvertrag erwähnt wird) und warum eine Aufschlüsselung nicht möglich ist (z. B. keine Einzelzähler).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

English

"- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen."


Wäre dieses Urteil gut zum Mitbeifügen?

Welche (s) Urteil (e), wären hierfür relevant, im Falle von weiteren Schwierigkeiten, Seitens des JC?

Bin verwirrt, da eine Heizkostenpauschale an sich idr. nicht legal ist, aber hier in meiner WG Situation, ohne seperate Zähler, etwas anderes nicht möglich ist, under Vermieter zu nichts gezwungen werden kann. Auch viele andere scheinen dies beim JC durchgekriegt zu haben.


In anderen Worten, was ist die Rechtslage? Ist dies eine Grauzone?

Und würde das oben genannte Urteil, dies praktisch übertrumpfen, bzw., müsste das JC die Pauschale trotzdem bezahlen, auch wenn Neben / Heizkosten (selbst wenn nicht legal) + Miete, als unentschlüsselbare Gesamtpauschale angegeben ist, und dies, durch eine Nichtexistenz von seperaten Zählern oder welchem Grund / Gründen auch immer, auch weiterhin nicht entschlüsselbar ist?

Meine Muttersprache ist Englisch, nicht Deutsch. Die juristische Sprache fällt mir leider etwas schwer, daher weiß ich nicht genau welche (s) Urteil (e), am besten zutreffen.

Danke nochmal im Vorraus an das Forum!

Fettnäpfchen

English

Zitat von: English am 22. Juli 2024, 21:04:19"- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R: Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen."
Ganz genau dieses Urteil!
und natürlich dieses:
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 151/10 R:
Keine Minderung des Regelbedarfes bei Pauschalmieten, keine Minderung der Pauschalmiete um den in der Regelleistung enthaltenen Anteil für Haushaltenergie.
Das Leistungssystem des SGB II lässt eine individuelle Bedarfsermittlung bei den in der Regelleistung enthaltenen Bedarfen grundsätzlich nicht zu. Die von der Rechtsprechung entwickelte Behandlung der Kosten der Warmwasserbereitung, die der Gesetzgeber mit § 20 Abs 1 Satz 1 SGB II nF ("... ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile ...") fortentwickelt hat, ist auf die Stromkosten als Bestandteil einer Inklusivmiete nicht übertragbar.
(Anm. Ottokar: damit hat das BSG seine in B 14/7b AS 64/06 R vertretene Rechtsauffassung zum Abzug von Haushaltenergie bei Pauschalmieten aufgegeben.)
Das Problem ist das bei Pauschalmieten keine Nachzahlungen an NK und HK vom JC übernommen werden.
Stromkosten wenn in der Miete enthalten sind sind vom JC aber ebenfalls zu übernehmen.

Zitat von: English am 22. Juli 2024, 21:04:19Und würde das oben genannte Urteil, dies praktisch übertrumpfen, bzw., müsste das JC die Pauschale trotzdem bezahlen, auch wenn Neben / Heizkosten (selbst wenn nicht legal) + Miete, als unentschlüsselbare Gesamtpauschale angegeben ist, und dies, durch eine Nichtexistenz von seperaten Zählern oder welchem Grund / Gründen auch immer, auch weiterhin nicht entschlüsselbar ist?
Nur wenn es die Angemessenheitskriterien nicht überschreitet.
BSG Urteile sind Deutschlandweit gültig und können durch Urteilsverkündung auch Einfluss auf bestehende Gesetzte haben.

Zitat von: Sheherazade am 22. Juli 2024, 17:55:50Bitte ............... lies erst alle Beiträge und Dateien vom TE. Fang mit meiner Antwort in #1 an. Er braucht nur noch eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt (weil das eben nicht im Mietvertrag erwähnt wird) und warum eine Aufschlüsselung nicht möglich ist (z. B. keine Einzelzähler).
Wie kommst du denn da drauf das ich nicht alles lese. Soweit solltest sogar Du mitbekommen haben das Ich nicht wild drauflos schreibe sondern versuche handfeste Lösungen zu finden.

Und falls du es überlesen hast das JC bleibt stur,
ist mit dem was der VM geschickt
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Vermieter hatte bereits ein Schreiben verfasst, welches nur kurz besagt, dass eine Abrechnung nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt.
hat nicht zufrieden.

Obwohl die Mitarbeiter wissen müssten das sie dieses dann so umzulegen/lesen/verstehen haben das sie ihre Antwort haben.
Schließlich ist das von einer Privatperson und nicht von einem RA und bei einer Privatperson muss das JC "im Sinne des Schreibers" denken.
Sprich ist nicht möglich weil nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt. sich daran aufzuhängen weil da nicht steht das es keine (drei) extra Zähler gibt ist typisch für schlechte JC/SB.

Natürlich hast Du Recht das es einfacher wäre dass dem JC so mitzuteilen das es keine extra Zähler gibt, aber das passiert ja nicht.
Und deswegen muss halt eine andere Lösung für den TE her.
Der hat dadurch ja ein Problem und nicht der VM und nicht das JC.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2024, 17:21:10Und falls du es überlesen hast das JC bleibt stur,
ist mit dem was der VM geschickt
Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Vermieter hatte bereits ein Schreiben verfasst, welches nur kurz besagt, dass eine Abrechnung nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt.
hat nicht zufrieden.

Ja, weil der Vermieter immer noch nicht erklärt hat, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt. Steht ganz deutlich in der 2. Datei, die der TE hochgeladen hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 23. Juli 2024, 18:52:53Steht ganz deutlich in der 2. Datei, die der TE hochgeladen hat.
ja sicher ist ja auch im ersten Anhang erkennbar dass das JC im Moment nicht von einer Pauschalmiete ausgeht.

Und wo ist jetzt das Problem wenn wir beide das mehr oder weniger selbe schreiben, lesen und verstehen?

Naja vllt. bekommen wir ja im anderen neuen Thread wenigsten zu lesen was der VM jetzt geschrieben hat.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

English

#21
*Update*




Gute Nachrichten!



Habe heute den (neuen) Bescheid erhalten.


Pauschalmiete, anhand von Mangel an seperaten Einzelzählern in der WG, und da WG etc., steht sogar auf der Hinterseite als Begründung (vom (neuen) Bescheid).


Bei jeder geführten Kostenposition steht "0€", außer bei "Gesamtkosten", dort steht "510€".


Also in anderen Worten, keine Entschlüsselung notwending und hat alles so funktioniert (mit Schreiben vom Vermieter).


Vielen Dank nochmal an alle :)


Und ich hoffe, dass dieser Beitrag jedem weiteren, der sich jemals in einer ähnlichen Lage befinden sollte, helfen kann!


Lasst euch vom JC nicht unterkriegen, die kennen und zahlen Pauschalmieten, wie hier (schon wieder) bewiesen, absolut!

Hansimglück

Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Korrekt, jeder hier hat seinen eigenen Vertrag.

Vermieter hatte bereits ein Schreiben verfasst, welches nur kurz besagt, dass eine Abrechnung nicht möglich ist, da es sich um eine WG handelt.

Dem JC war dies nicht genug anscheinend.
weil "ich kann nicht einzeln abrechnen, da WG" eben nicht "jeder hat eine Pauschalmiete, damit ist alles abgegolten" bedeutet


Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Und ich hoffe, dass dieser Beitrag jedem weiteren, der sich jemals in einer ähnlichen Lage befinden sollte, helfen kann!
ja, wie genannt, klare Aussagen in Verträgen machen, das sollte das Fazit sein


Zitat von: English am 22. Juli 2024, 16:53:05Lasst euch vom JC nicht unterkriegen, die kennen und zahlen Pauschalmieten, wie hier (schon wieder) bewiesen, absolut!
hat in dem Fall Dein JC auch nicht bestritten