Selbstständig.Termin beim JC.Jetzt soll die Tragfähigkeit geprüft werden.

Begonnen von Begleiter21, 30. Juli 2024, 11:22:19

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Begleiter21

Moin zusammen

Heute gab es mal wieder einen Termin beim JC, Fachkraft für Selbstständige.Mit dabei meine Leistungssachbearbeiterin.

Kurz zur Information: Ich bin seit einiger Zeit aufstockend, selbstständig tätig, schwankendes Einkommen, derzeit bekomme ich knapp die KDU.

Bei dem Termin heute kam neben den zu erwartenden Aussagen, "sie könnten doch in einem sozialversicherungspflichtigen Job mit Mindestlohn mindestens 1800 € netto verdienen" das auf einmal durch einen externen Unternehmensberater die Tragfähigkeit geprüft werden soll, wozu ich dann natürlich in die Weitergabe sämtlicher Daten einwilligen muss inc geschäftliche Unterlagen die auch dritte(Kunden) betreffen.

Meine Frage ist, wie weit das zulässig ist, da ich ja keinerlei Leistungen nach 16c SGB bekomme, je bekommen habe oder beantragt habe.
Zudem habe ich ja meine Bedürftigkeit im Laufe der Zeit immer weiter verringert.

Wer hat ähnliche Erfahrungen diesbezüglich mit dem JC gemacht?

Übrigens kam im Laufe des Gesprächs mit dem SB die Aussage von ihm das ich meine Tätigkeit nicht mehr ausüben könne, wenn diese nicht tragfähig sei. Auf meinen Einwand, dass in Deutschland doch die Gewerbefreiheit  herrsche, ruderte er schnell zurück, dass ich meine Selbstständigkeit weiter ausführen könne, aber dann auch Vermittlungsvorschläge bekäme.
Alles in allem kam ich mir da vom SB ziemlich aufs Glatteis geführt.....

Quinky

lächerlicher geht es nicht mehr:

"sie könnten doch in einem sozialversicherungspflichtigen Job mit Mindestlohn mindestens 1800 € netto verdienen"

Vollzeit 40 Stunden-Woche mit Mindestlohn ergibt MAXIMAL 1.550€ netto. Vollzeit ist in allen Branchen nicht 40 Stunden/Woche, sondern weniger. Dementsprechend bei der 35 Stunden-Woche kommen 1380€ netto heraus, was in vielen Fällen sogar auf eine Aufstockung Bürgergeld hinausläuft!

Fettnäpfchen

Begleiter21

Zitat von: Begleiter21 am 30. Juli 2024, 11:22:19Meine Frage ist, wie weit das zulässig ist, da ich ja keinerlei Leistungen nach 16c SGB bekomme, je bekommen habe oder beantragt habe. Zudem habe ich ja meine Bedürftigkeit im Laufe der Zeit immer weiter verringert.
Mit den 16er § kenne ich mich leider nicht aus daher  :weisnich:
Aber der letzte Satz ist wichtig wenn du das belegen kannst kannst du auch behaupten das es bergauf geht, langsam halt.

Zitat von: Begleiter21 am 30. Juli 2024, 11:22:19ruderte er schnell zurück, dass ich meine Selbstständigkeit weiter ausführen könne, aber dann auch Vermittlungsvorschläge bekäme.
macht ja nichts. Und du hast gut und richtig geantwortet  :sehrgut:
Wenn die überhaupt etwas haben was zu dir passt dann kann man sich ja bewerben
und wenn du weniger verdienst als jetzt dann MUSST du diesen Job ablehnen
sonst bekommst du noch eine oben drauf in Sanktionsform und anderen Forderungen/Streichungen weil du deine Hilfsbedürftigkeit vergrößert (hast).

Zitat von: Begleiter21 am 30. Juli 2024, 11:22:19Alles in allem kam ich mir da vom SB ziemlich aufs Glatteis geführt.....
Das ist ihre (interne) Aufgabe und wenn man schon mit zwei SB zu tun hat ist das für mich immer ein Anzeichen das die einen über den Tisch ziehen wollen.

Du weißt aber schon dass du zu solchen Terminen nicht musst wenn sie deiner Selbstständigkeit im Wege stehen z.B.: wenn du geschäftl. Termine hast.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Begleiter21

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2024, 13:49:09Du weißt aber schon dass du zu solchen Terminen nicht musst wenn sie deiner Selbstständigkeit im Wege stehen z.B.: wenn du geschäftl. Termine hast.

Klar :zwinker:

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2024, 13:49:09Aber der letzte Satz ist wichtig wenn du das belegen kannst kannst du auch behaupten das es bergauf geht, langsam halt.

Die SB Sachbearbeiterin Leistung war auch dabei. Die kennt die Zahlen, kam aber mit allem durcheinander.Sie verwechselte meine Prognose(die ich ja immer konservativ schätze) mit dem tatsächlichen Gewinn in der abschließenden EKS. Ich musste sie da korrigieren. Was sie wohl nicht so gut fand.



Zu 16c:https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16c.html
SB bezog sich immer auf den letzten Satz"Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen."

Aber der ganze 16c bezieht sich auf Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern bzw. Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten durch dritte und ist eine "kann" Leistung, die eben nur auf Antrag gewährt wird, so wie ich das einschätze. So einen Antrag habe ich aber nie gestellt und ihn darauf auch hingewiesen. Lapidare Auskunft:"Das wäre nun mal so Gesetz"

Nun auf meine Antwort das er mir das bestimmt ausdrucken könnte die gesetzliche Grundlage ging er auf Google Suche und zog mir eben den 16c aus dem Netz und druckte das aus. Ich habe das eingesteckt und ihm mitgeteilt, dass ich das natürlich überprüfen müsste.

Nun das mit dem Glatteis hatte ich ja schon erwähnt......

Fettnäpfchen

Begleiter21

Zitat von: Begleiter21 am 30. Juli 2024, 14:17:16SB bezog sich immer auf den letzten Satz"Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen."
schön dass da auch unteres steht:
Zitatdurch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird.
Da kommt es halt auf die Dauer an und um wieviel du die Bedürftigkeit verringert hast. Den RL bekommst du schon mal nicht und die KdUH auch nicht komplett.
Das ist doch schon einiges, wie war es am Anfang deiner Selbstständigkeit?

Aber so "Gutachter" werden dann ja vom JC beauftragt. Da sollte man also aufpassen und mit allem rechnen.

Zitat von: Begleiter21 am 30. Juli 2024, 14:17:16SB bezog sich immer auf den letzten Satz"Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen."
Was heißt das jetzt im Klartext.
Wurde jemand beauftragt?
Hast du vllt. schriftliches dazu?
Du selber musst dich da ja nicht kümmern wenn ich den § richtig verstanden habe.

MfG FN
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