Re: Einladung zur Gruppeninformation

Begonnen von cardi33, 11. August 2024, 11:55:35

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180

Hast du noch ausreichend Schonvermögen um ein paar Monate zu überbrücken?

Wenn nicht, solltest du schnell handeln: Zusammen mit einem Beistand beim JC auf der Matte stehen. Mitteilen, dass du mit dem Erscheinen jetzt Mitwirkungspflichten nachgeholt hast und entsprechend die Zahlungen sofort wieder zu leisten sind. Weigert das JC Personal sich, den Geschäftsführer verlangen. Wird das verweigert, mitteilen, dass die Leistungseinstellung rechtswidrig ist und das JC damit ab sofort vorsätzlich rechtswidrig handelt, wenn es trotzdem nicht sofort die Zahlung aufnimmt.

Eilantrag beim Sozialgericht einreichen.
Und hinterher die Briefe vom JC zusammen mit dem Urteil beim KRM in Nürnberg (echtes JC) oder Landrat als Fachaufsichtsbeschwerde einreichen, dass das Personal im JC vorsätzlich rechtswidrig handelt.

cardi33

Zitat von: Sheherazade am 20. August 2024, 18:10:15
Zitat von: cardi33 am 13. August 2024, 20:07:36Ich konnte leider doch nicht hin dahin Heute da ich die halbe Nacht auf dem Klo mit Magen und Darm Problemen war.

Bist du einfach nicht dahin oder hast du angerufen, den Termin abgesagt und eine AU nachgereicht?




Ich hatte in der Nacht und am nächsten Tag als der Termin war Magen Darm Probleme. Da mein Hausarzt bei dem ich an dem Tag nach dem Termin war nicht Rückwirkend Krank schreibt konnte ich keine AU einreichen, da es mir nicht gut Ging habe ich gar nicht mehr daran gedacht dort anzurufen.

cardi33

Zitat von: 180 am 20. August 2024, 18:14:22Hast du noch ausreichend Schonvermögen um ein paar Monate zu überbrücken?

Wenn nicht, solltest du schnell handeln: Zusammen mit einem Beistand beim JC auf der Matte stehen. Mitteilen, dass du mit dem Erscheinen jetzt Mitwirkungspflichten nachgeholt hast und entsprechend die Zahlungen sofort wieder zu leisten sind. Weigert das JC Personal sich, den Geschäftsführer verlangen. Wird das verweigert, mitteilen, dass die Leistungseinstellung rechtswidrig ist und das JC damit ab sofort vorsätzlich rechtswidrig handelt, wenn es trotzdem nicht sofort die Zahlung aufnimmt.

Eilantrag beim Sozialgericht einreichen.
Und hinterher die Briefe vom JC zusammen mit dem Urteil beim KRM in Nürnberg (echtes JC) oder Landrat als Fachaufsichtsbeschwerde einreichen, dass das Personal im JC vorsätzlich rechtswidrig handelt.




Leider Habe ich niemanden als Begleitperson. Für die Miete Könnte ich mir einen Kredit von meiner Schwester nehmen. Leider Wohnt Sie zu weit weg um als Begleitperson mitzugehen.

Kopfbahnhof

Es geht bei dem Schreiben um diesen Termin zur "Gruppenveranstaltung" ??

Dann wäre eine komplette Leistungseinstellung extremst daneben, was der SB sich hier leistet.

Außer es gibt noch irgendetwas anderes, warum dieses Schreiben.

Zitat von: cardi33 am 20. August 2024, 18:42:51habe ich gar nicht mehr daran gedacht dort anzurufen

Das würde ich aber spätestens jetzt tun.

cardi33

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. August 2024, 21:01:11Es geht bei dem Schreiben um diesen Termin zur "Gruppenveranstaltung" ??

Dann wäre eine komplette Leistungseinstellung extremst daneben, was der SB sich hier leistet.

Außer es gibt noch irgendetwas anderes, warum dieses Schreiben.

Zitat von: cardi33 am 20. August 2024, 18:42:51habe ich gar nicht mehr daran gedacht dort anzurufen





Das würde ich aber spätestens jetzt tun.



Ja es geht um diese Einladung, steht ja in dem schreiben. Ich hatte Ende Juni einen Termin den habe ich leider verpasst weil meine Mutter hatte einen Termin 2 Tage vorher beim Arzt und da wurden bei einer Untersuchung plötzlich Herzprobleme festgestellt. Am Tag des Termins war eine 2. Untersuchung wo ich dabei war weshalb ich den Termin vergessen hatte. Hatte das so auch in der Anhörung geschrieben aber bisher noch nix dazu gehört

Fritz1971

Eine komplette Leistungseinstellung wegen nicht Erscheinens bei dieser komischen Gruppenbespaßung ist dermaßen daneben, unglaublich. Dieser SB-Mensch gehört sich aus dem Verkehr gezogen und nicht Kunden vorgesetzt.
Du kannst dich auch hier mal melden und denen die Situation schildern, Sanktionsfrei.de helfen immer.

https://sanktionsfrei.de/

Hoffe du bekommst schnell dein dir zustehendes Geld!

Ottokar

Ich rate zu sofortigem Widerspruch, Bsp.

ZitatAbsender

Empfänger

Widerspruch gegen Ihren Leistungsentzugsbescheid vom ...

Anrede,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ... über den vollständigen Entzug von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung nach § 61 SGB I ein.

Gründe
Ihr Bescheid ist klar rechtswidrig.

Mit § 59 SGB II besteht im SGB II eine eigenständige, den § 61 SGB I verdrängende, vorrangige Regelung zum persönlichen Erscheinen beim Leistungsträger. Der Gesetzgeber hat Ihnen auch kein Ermessen eingeräumt, ob Sie für eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen beim Leistungsträger auf § 59 SGB II oder auf § 61 SGB I abstellen. Ein Rückgriff auf § 61 SGB I sowie eine darauf gestützte Leistungsversagung nach § 66 SGB I ist damit klar unzulässig und somit rechtswidrig.
Da Sie in Ihrem Schreiben die hier anzuwendenden korrekten Rechtsgrundlagen für eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen beim Leistungsträger (§ 59 SGB II) und die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht (§ 32 SGB II) nicht genannt haben, liegen auch die Voraussetzungen für eine Sanktion nach § 32 SGB II nicht vor.

Ihr (Einladungs)Schreiben vom ... ist weder als Mitwirkungsaufforderung noch als Meldeaufforderung definiert. Daran ändert auch der, darin abschließend erfolgte, pauschale Verweis auf die §§ 60, 61, 66 und 67 SGB I nichts.
Aus dem Inhalt ist lediglich erkennbar, dass es um einen Termin in einem Kinosaal geht, wo eine Gruppenveranstaltung zu den Themen "Mitwirkungspflichten" und "Vermittlungsangeboten" erfolgen soll.
Der Termin dient also klar erkennbar gerade nicht zur Prüfung meines Leistungsanspruches, wie sie darin und im Leistungsentzugsbescheid behaupten.
Eine "Prüfung des Leistungsanspruches" ist immer individuell und beinhaltet regelmäßig die Offenlegung sensibler Sozialdaten, diese Prüfung kann und darf schon aus Gründen des Datenschutzes niemals in einer Gruppenveranstaltung erfolgen, wo Dritte anwesend sind.
Aufgrund dessen könnte man tatsächlich vermuten, dass Sie hier unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ("Prüfung des Leistungsanspruches") und missbräuchlicher Anwendung unzulässiger rechtlicher Grundlagen (§§ 62 und 66 SGB I) vorsätzlich die Voraussetzungen für den Entzug von Leistungen schaffen wollten, obwohl § 32 SGB II für den Fall einer Meldepflichtverletzung lediglich eine 10% Sanktion vorschreibt. Und weil eine "Gruppeninfo zu Mitwirkungspflichten und Vermittlungsangeboten" kein nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 2 SGB III zulässiger Meldegrund ist.

Unabhängig davon habe ich einen wichtigen Grund für meine Nichtanwesenheit bei der Gruppenveranstaltung vom 13.08.2024.
Eine "Prüfung des Leistungsanspruches" beinhaltet generell sensible Sozialdaten, die keinen Dritten zugängig gemacht werden dürfen und müssen.
Bei einer Gruppenveranstaltung in einem Kinosaal in Anwesenheit etlicher anderer Antragsteller ist der Schutz meiner Sozialdaten erkennbar nicht gegeben. Meine gesetzlich zulässige Weigerung, gegenüber unbefugten Dritten meine Sozialdaten offenzulegen und so an einem strafbaren Verstoß gegen den Datenschutz mitzuwirken, rechtfertigt keine Sanktion und überschreitet ganz klar die in § 65 SGB I geregelten Grenzen der Mitwirkung.

Aus den o.g. Gründen fordere ich Sie auf, den Leistungsentzugsbescheid unverzüglich aufzuheben.
Sollte ein persönliches Erscheinen bei Ihnen zur Prüfung meines Leistungsanspruches erforderlich sein, dann bitte ich um Mitteilung eines kurzfristigen Termins, bei welchem der Schutz meiner Sozialdaten auch gewährleistet ist.

Sollten Sie den Leistungsentzugsbescheid nicht bis zum 31.08.2024 aufgehoben haben, werde ich beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz dagegen beantragen.

MfG

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


cardi33

Danke Ottokar das werde ich genauso übernehmen und hinschicken.



Kopfbahnhof

Zitat von: cardi33 am 20. August 2024, 22:32:02Hatte das so auch in der Anhörung geschrieben aber bisher noch nix dazu gehört
Dann ist diese 100 % Leistungseinstellung nichts als reine Willkür dieses SB!

Vermutlich sollte man hier sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen.
Solche MA haben rein gar nichts in so einer Behörde zu suchen.

Scheint schon ein krasses Beispiel zu sein, wie manch MA im JC so tickt.