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Wie ist das Procedere JC - Behinderung?

Begonnen von TG, 12. August 2024, 08:50:42

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Fettnäpfchen

TG

Zitat von: TG am 12. August 2024, 17:51:02
Zitat von: Zitat von: Fettnäpfchen am 12. August 2024, 17:02:03Hätte sie denn Anspruch auf so Leistung wie SGB 12.
Ja, ich glaube kaum, dass sie mit den multiplen gesundheitlichen Beeinträchtigungen 3 Std. arbeiten könnte.
Wenn das sicher ist
dann lässt man entweder vom JC über einen Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit
oder stellt einen Antrag direkt beim RV Träger.
Ob der allerdings überhaupt eine Untersuchung macht wenn durch die fehlenden Beitragszeiten kein Anspruch besteht das weiß ich mangels Wissen nicht. Traue mich aber zu behaupten das es nicht gemacht wird und auf einen anderen Leistungsträger verwiesen wird.

MfG FN
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Tomatenstude

Zitat von: TG am 12. August 2024, 18:53:56Die beschriebene Situation ist sehr komplex und deshalb auch schwierig zu handeln.
 
Die junge Frau kommt als Flüchtling (?) aus einem anderen Land, spricht die Sprache noch nicht hinreichend, ist trotz 6 Schuljahren Analphabetin, hat auf jeden Fall keinen Hauptschulabschluss, ihr fehlt ein Arm und sie hat ein Anfallsleiden.

Was ist denn ihr Aufenthaltsstatus?

Kopfbahnhof

Zitat von: Tomatenstude am 13. August 2024, 17:23:00Was ist denn ihr Aufenthaltsstatus?
Laut @TE bekommt sie Leistungen vom JC, daher dürfte das geklärt sein.

jens123

Zitat von: TG am 12. August 2024, 11:12:28... Sie ist außerdem Analphabetin... Die Frau ging nur 6J. in ihrer Heimat zur Schule.
Das erscheint nicht logisch: Wer 6 Jahre eine Schule besucht hat, kann kaum Analphabet sein, egal aus welchem Land man kommt. In keiner Schule der Welt wird man 6 Jahre lang nur Bilder oder Männchen malen.

Perspektivisch müsste eben die deutsche Sprache erlernt werden und ein grundlegender Schulabschluss nachgeholt werden, um Zugangsvoraussetzungen für eine Berufsausbildung o. ä. zu erhalten. Soweit eben machbar, im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten. Ein GdB 70 ändert an der Sachlage an sich garnichts.

Man fragt sich hier auch, wie bei einer einseitig armamputierten Person ein (niedriger) GdP von 70 zustandekommt und ob aufgrund der zwangsläufig körperlichen Einschränkungen überhaupt Erwerbsfähigkeit vorliegt.


Kopfbahnhof

Zitat von: jens123 am 13. August 2024, 18:18:12wie bei einer einseitig armamputierten Person ein (niedriger) GdP von 70 zustandekommt
Ich finde den nicht so niedrig.

https://www.enableme.de/de/artikel/grad-der-behinderung-tabelle-10731

Tomatenstude

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. August 2024, 17:35:54
Zitat von: Tomatenstude am 13. August 2024, 17:23:00Was ist denn ihr Aufenthaltsstatus?
Laut @TE bekommt sie Leistungen vom JC, daher dürfte das geklärt sein.
Gut, sie hat das Asylverfahren hinter sich. Aber das beantwortet nicht die Frage nach dem Aufenthaltsstatus.