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Umzug mit Freundin

Begonnen von Natsuno, 15. August 2024, 14:20:45

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Natsuno

Ja, leider ist das Jobcenter bzw. die Dame in der Weiterbildung-Abteilung nicht so kooperativ. Ich hatte Zwei feste Zusagen und die Garantie, dass man mich übernommen hätte + Festanstellung (Erst Kaufmann im Gesundheitswesen und dann Lager) Ersteres schmetterte sie ab, da der Job ja keine Zukunft hätte und kaum gefragt sei. Letzteres, weil, warum auch immer, bei mir vermerkt ist, dass ich keine Schichtarbeit machen soll. Ist nun so weit, dass beim nächsten Termin die Teamleitung anwesend ist.

Habe aktuell nicht das beste Verhältnis zu meiner Schwester, da ich ihr die "Macht" gab, weil sie der Meinung war, dass sie da mehr erreichen kann (bzgl. der Weiterbildung) aber im Endeffekt es überhaupt nichts gebracht hat.  Daher ist es aktuell schwierig sie zu fragen, sonst hätte ich ja kein Post eröffnet!  :lachen:

Ich habe nur gehört, dass sofern keine Kinder etc. im Spiel sind, meistens das Jahr auf Probe gewährt wird und hoffe, dass dies auch so geschehen wird. Nicht, dass ich meiner Freundin das nicht zumuten will, eher, weil ich mich dann besser fühle. Und ja, wir wissen, dass sie alles offenlegen muss.

Ja, aktuell verdient sie so ca. 2,5-3k im Monat. Sie könnte auch locker die Wohnung alleine bezahlen aber ich weiß nicht ob man mich da versteht. Ich möchte einfach meinen Teil dazu beitragen und wenns sein muss, dann eben leider übers Jobcenter. Sie zahlt ja schon die ersten 3 Monate "alleine" da ich ja noch meine Wohnung habe und diese natürlich nicht einfach blind gekündigt hatte.

Falls ich irgendwas vergessen habe, tuts mir leid. Bin aktuell im Kopf etwas gestresst und vergesse schnell Dinge  :lachen:  oder überlese sie. Habe die Sorge, dass das Jobcenter da irgendwie zwischenfunken wird.

Fettnäpfchen

Natsuno

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Falls ich irgendwas vergessen habe, tuts mir leid.
Beantworte endlich die zwei GRUNDLEGENDEN Fragen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2024, 17:53:17Bist du Ü25?
Wohnst du noch bei den Eltern, oder ähnliches?

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Und ja, wir wissen, dass sie alles offenlegen muss.
Sie muss und darf gar nichts offenlegen wenn Ihr eine KBV/Unter.-MV abschließt.
Sie taucht wenn es mit dem JC klappt erst bei einer Veränderungsmitteilung und der beigelegten KBV namentlich auf.
Nicht ein Wort von deinem Umzugsgedanken vorher zum SB!!!

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Habe die Sorge, dass das Jobcenter da irgendwie zwischenfunken wird.
Nicht wegen dem hier.

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Ersteres schmetterte sie ab, da der Job ja keine Zukunft hätte und kaum gefragt sei.
und das hast du dir gefallen lassen.

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Letzteres, weil, warum auch immer, bei mir vermerkt ist, dass ich keine Schichtarbeit machen soll.
Das geht nur wenn einmal eine Amtsärztliche Untersuchung gemacht wurde und das im Teil B steht.

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Ist nun so weit, dass beim nächsten Termin die Teamleitung anwesend ist.
Das ist ja noch schlimmer. Nimm auf jeden Fall einen Beistand mit ansonsten bist du verloren.
Und extra für dich etwas Lesestoff ganz unten damit du wenigstens das Grundlegende weißt.

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Habe aktuell nicht das beste Verhältnis zu meiner Schwester,
Dann lass das in Zukunft.  Entweder hat sie einen auf den Deckel bekommen oder war der Meinung das sie was zu sagen hat was andere SB sicher nicht so mögen, dann geht der Schuss nach hinten los.

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53Ich möchte einfach meinen Teil dazu beitragen und wenns sein muss, dann eben leider übers Jobcenter.
Du MUSST die hälftige Miete (KbV) übernehmen ansonsten hat sich das mit dem JC und einer Bewilligung schon erledigt.

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Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
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Natsuno

Oh, hatte ich dann tatsächlich überflogen und dachte, dass es klar sei, da ich ja davon schrieb, dass ich aktuell meine eigene Wohnung habe. Ja, ich bin ü25 und nein, ich wohne schon Ewigkeiten nicht mehr bei meiner Mama  :lachen:

Ich bin was das Jobcenter angeht sehr zwiegespalten. Ich hör halt oft, dass wenn man was falsches sagt, ist man am Arsch. Demnach sage ich nur im Notfall etwas gegen das Wort der Vermittlerin oder wie in diesem Fall die Tante von der Weiterbewilligung. Sie bat mich drum, dass ich mich mehr mit dem Thema Weiterbildung auseinandersetzen soll und ihr auflisten soll, weshalb und warum ich das machen möchte. Pros und Contras etc. Ich tat dies, sie sagte dann trotzdem, dass ich mich nicht damit beschäftigt habe. Sagte dann, dass gewisse Träger nur aufs Geld achten und dies nicht Seriös wirkte etc.

Also heißt es jetzt KBV oder Unter-MV, richtig? 

Birgit63

Wenn deine Freundin so viel Geld hat, warum suchst du dir dann nicht einfach einen Ausbildungsplatz zum "Kaufmann im Gesundheitswesen" und machst eine Ausbildung? Evtl. kannst du dir ja noch einen Nebenjob suchen und bist dann gar nicht vom JC abhängig. Meine Tochter hat auch Kauffrau im Gesundheitswesen gelernt und dieser Beruf ist sehr gefragt.

Fettnäpfchen

Natsuno

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 20:14:02Also heißt es jetzt KBV oder Unter-MV, richtig?
Es gibt beides und wenn die Freundin (so nennst du die nie beim JC) die neue Whg. kauft anstatt mietet geht da nur eine KbV.
Muster wären ja vorhanden.

Wie ist die momentane Sachlage zwischen JC und dir und was weiß es von deinem Umzugsgedanken und deiner Freundin?
Was kostet die jetzige Whg?
was wird die Hälfte der neuen Whg kosten?
und hattest du schon einen Amtsarzttermin der das mir der Schichtarbeit attestiert hat?

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 20:14:02und dachte, dass es klar sei, da ich ja davon schrieb, dass ich aktuell meine eigene Wohnung habe.
da es bei Unterstützung gegen das JC auf jede Kleinigkeit ankommt ganz besonders bei deinem Vorhaben ist diese Aussage
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Also, wenn ich jetzt aus meiner aktuellen Wohnung ausziehe
nicht so klar wie du dachtest sonst hätte ich auch nicht nachgefragt. "aus meiner aktuellen Wohnung" kann durchaus bei Mutti oder Bekannten oder einer WG sein.

Ein schönes WE
FN

Edit
Zitat von: Birgit63 am 23. August 2024, 06:24:05"Kaufmann im Gesundheitswesen" und machst eine Ausbildung? Evtl. kannst du dir ja noch einen Nebenjob suchen und bist dann gar nicht vom JC abhängig. Meine Tochter hat auch Kauffrau im Gesundheitswesen gelernt und dieser Beruf ist sehr gefragt.
Aber das geht doch überhaupt nicht laut SB und vereitelt hat es diese Fachkraft auch noch:
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 19:13:53+ Festanstellung (Erst Kaufmann im Gesundheitswesen und dann Lager) Ersteres schmetterte sie ab, da der Job ja keine Zukunft hätte und kaum gefragt sei.
Soviel zum Thema Jobvermittlung vom SB
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Birgit63

Jeder kann eine Ausbildung machen. Dazu braucht man keine Genehmigung vom JC. Natürlich nur, wenn man nicht auf das JC angewiesen ist. Deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass der TE sich vielleicht noch einen Nebenjob zur Ausbildung suchen könnte, damit er noch etwas zum Ausbildungsgehalt dazu verdienen kann. Meine Tochter hat gar nicht so schlecht verdient in der Ausbildung und hatte auch noch einen Nebenjob am WE. Das beides zusammen dürfte nicht viel weniger sein, wie das Geld vom JC.

Fettnäpfchen

Birgit63

Ist ja auch gut dein Tipp.
Auch und besonders für den TE.
Was er macht  :weisnich: auf jeden Fall hat er ein bißerl Aufklärung bekommen das es beim JC nicht so abläuft wie es vom "Kunden" gern gesehen wird sondern auch das Gegenteil davon sein kann.

In meinem letzten Post habe ich nach dem FN das  :ironie: vergessen.

Er hat ja jetzt vier Tage WE, mal schauen was als Antwort kommt und ob die Fragen noch beantwortet werden.

MfG FN
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