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Umzug mit Freundin

Begonnen von Natsuno, 15. August 2024, 14:20:45

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Natsuno

Guten Tag,

Ich bin gerade etwas überfragt. Ich möchte gerne mit meiner Freundin zusammenziehen und weiß nicht, wie ich das anstellen soll. Sie hat ihr eigenes Einkommen, ich leider noch nicht. Ich weiß, dass ich sowas wie nen "Jahres-Test" verlangen kann und sie dann nicht angerechnet wird. Wie stelle ich dies an?

So, zweite Frage. Wie beantrage ich nun, dass ich umziehen möchte? Und wie gehe ich dabei vor? Hab da leider keinerlei Ahnung von.

Oberfrank



Grundsätzlich benötigt man für einen Umzug keinerlei Genehmigung.

Und das Probejahr beantragt man nicht - man teilt es mit und fertig.
Gruss aus Oberfranken
Frank

malsumis

lol es gibt weder nen "Jahres-Test" noch ein "Probejahr"

Sheherazade

Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 14:20:45Ich möchte gerne mit meiner Freundin zusammenziehen und weiß nicht, wie ich das anstellen soll.

Du zu ihr, nehme ich an? Dann ziehst du einfach um, machst eine entsprechende Kostenbeteiligungsvereinbarung mit ihr und reichst rechtzeitig vor dem Umzug eine Veränderungsmitteilung beim Jobcenter ein. Dabei weist du gleich darauf hin, dass ihr NOCH keine Bedarfsgemeinschaft seid.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Natsuno

Zitat von: malsumis am 15. August 2024, 15:25:37lol es gibt weder nen "Jahres-Test" noch ein "Probejahr"

,,lol" doch, gibt es. Genauere Bezeichnung weiß ich nicht mehr. Wurde mir aber am Telefon mitgeteilt. Hab nur nicht ganz verstanden, in welcher Form man denen das mitteilt. Dort wird das Einkommen meiner Freundin für 1 Jahr nicht mit angerechnet.

Zitat von: Oberfrank am 15. August 2024, 15:08:42Grundsätzlich benötigt man für einen Umzug keinerlei Genehmigung.

Und das Probejahr beantragt man nicht - man teilt es mit und fertig.

Muss ich dafür nichts ausfüllen? Die müssen die Wohnung doch genehmigen oder irre ich mich da? Bin leider erst seit kurzem im Bürgergeld und plane auch nicht lange dort zu bleiben. Hab im Internet nur gefunden, dass das Jobcenter die Wohnung genehmigen muss. Finde aber irgendwie kein passendes Formular.

Tomatenstude

Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14,,lol" doch, gibt es. Genauere Bezeichnung weiß ich nicht mehr.
In der Form gibt es das nicht. Die Bezeichnung ist nur landläufig. Im ersten Jahr des Zusammenwohnens und wenn man weder verheiratet ist, noch gemeinsame Kinder hat, gilt, dass man angeben kann, keine BG zu sein. Aber ein "Probejahr" gibt es so nicht.

Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14Wurde mir aber am Telefon mitgeteilt. Hab nur nicht ganz verstanden, in welcher Form man denen das mitteilt.
wie genannt, dass man keine BG ist. Und am Telefon ... kann je nach Formulierung auch ein Fallstrick sein.


Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14Dort wird das Einkommen meiner Freundin für 1 Jahr nicht mit angerechnet.
am Telefon gesagt?

Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14Muss ich dafür nichts ausfüllen? Die müssen die Wohnung doch genehmigen oder irre ich mich da?

Bin leider erst seit kurzem im Bürgergeld und plane auch nicht lange dort zu bleiben. Hab im Internet nur gefunden, dass das Jobcenter die Wohnung genehmigen muss. Finde aber irgendwie kein passendes Formular.
nein, nur wenn Du sicher sein willst, dass die Kosten komplett übernommen werden. Oder wenn Du Umzugskosten haben willst, aber da musst Du vorsichtig mit der Begründung sein.

Wenn es aber ohnehin von den Kosten passt, Du bei Deiner Freundin nicht mehr als jetzt zahlen wirst, benötigst Du keine Genehmigung.

Jeder im BG kann neue Mietverträge ohne Genehmigung abschließen und umziehen, so oft er will.

Rotti

Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 14:20:45So, zweite Frage. Wie beantrage ich nun, dass ich umziehen möchte? Und wie gehe ich dabei vor? Hab da leider keinerlei Ahnung von
so eine WG ist immer erwünscht, wenn man seine Wohnkosten verringern kann beim JC wenn das bei dir so sein sollte das wäre das auch ein Grund für deinen Zuzug ob Freundin oder Freund und wenn du den Zuzug auch noch aus deiner eigenen Tasche stemmst brauchts auch keine weiteren Anträgen.

Fettnäpfchen

Natsuno

Bist du Ü25?
Wohnst du noch bei den Eltern, oder ähnliches?

Zitat von: Natsuno am 15. August 2024, 15:37:14,,lol" doch, gibt es. Genauere Bezeichnung weiß ich nicht mehr. Wurde mir aber am Telefon mitgeteilt. Hab nur nicht ganz verstanden, in welcher Form man denen das mitteilt. Dort wird das Einkommen meiner Freundin für 1 Jahr nicht mit angerechnet.
Es nennt sich schon "Jahr auf Probe".
Die meisten JC interessiert es aber nicht und es wird versucht von Anfang eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB zu unterstellen. Vllt. hält sich ja dein JC/SB an die telefonische Aussage wenn er/sie überhaupt davon wissen. Es könnte ja auch von einem CallCenter beantwortet worden sein oder es wird abgestritten.

Mitteilen je nach dem ob du
Zitat von: Tomatenstude am 15. August 2024, 16:25:24wenn Du sicher sein willst, dass die Kosten komplett übernommen werden. Oder wenn Du Umzugskosten haben willst,
ansonsten, wenn du Ü25 bist, reicht es wenn du
Zitat von: Sheherazade am 15. August 2024, 15:36:38Dann ziehst du einfach um, machst eine entsprechende Kostenbeteiligungsvereinbarung mit ihr und reichst rechtzeitig vor dem Umzug eine Veränderungsmitteilung beim Jobcenter ein
Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten bei dieser hat das JC kein Anrecht den Originalen MV zu fordern da er nicht erwähnt wird. Allerdings gibt es auch keine BK Nachzahlung erstattet da es eine Pauschale ist.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt Bei dieser KBV kann/wird das JC den Originalen MV verlangen dafür kann man auch BK Nachzahlungen geltend machen.

Überlegt es euch gut denn es sind schon Beziehungen an einer VuE die das JC unterstellt zugrunde gegangen. Daher auch den Ratgeber oben und unten aufmerksam lesen denn wenn es soweit ist muss deine Freundin mit Ihrem kompletten Einkommen auch für dich einstehen. Je nach Verdienst kann es sogar sein das DU nichts vom JC bekommst und dann erst zeigt es sich ob die Idee gut war.
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Natsuno

Sorry, dass ich erst so spät antworte.

Also, wenn ich jetzt aus meiner aktuellen Wohnung ausziehe und in die neue (die meine Freundin nun anmietet) umziehe, teile ich dem Jobcenter diese Änderung mit. Fülle dafür die oben genannten Schriftstücke aus. Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil? Hoffe, dass ich schnell genug wieder raus bin und dann diese Probleme nicht mehr habe. Geht mir nur um das kurze überbrücken, solange ich noch keinen Job habe.

Rotti

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Also, wenn ich jetzt aus meiner aktuellen Wohnung ausziehe und in die neue (die meine Freundin nun anmietet) umziehe, teile ich dem Jobcenter diese Änderung mit. Fülle dafür die oben genannten Schriftstücke aus. Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil?
deine eingereichte VÄM wird da genauestens auf Angemessenheit geprüft stell dich gleich darauf ein das du vielleicht weniger als die Hälfte bewilligst bekommst, wie in deiner früheren Wohnung und den Umzug musst du aus eigener Tasche bezahlen, weil bei dir kein wichtiger Grund vorliegt für einen Umzug.

Fettnäpfchen

Natsuno

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil?
Wie wäre es denn wenn du die Antworten mal liest anstatt die selbe Frage erneut zu stellen, wenn auch in abgeänderter Form  :weisnich:

MfG FN
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Natsuno

#11
Zitat von: Rotti am 22. August 2024, 16:48:43
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Also, wenn ich jetzt aus meiner aktuellen Wohnung ausziehe und in die neue (die meine Freundin nun anmietet) umziehe, teile ich dem Jobcenter diese Änderung mit. Fülle dafür die oben genannten Schriftstücke aus. Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil?
deine eingereichte VÄM wird da genauestens auf Angemessenheit geprüft stell dich gleich darauf ein das du vielleicht weniger als die Hälfte bewilligst bekommst, wie in deiner früheren Wohnung und den Umzug musst du aus eigener Tasche bezahlen, weil bei dir kein wichtiger Grund vorliegt für einen Umzug.


Das weiß ich, sollte auch weniger das Problem sein. Kosten sollten gleich bleiben, wenn nicht sogar weniger. Und Umzug beantragen lohnt sich laut Aussagen mancher eh nicht und benötige ich auch nicht.

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. August 2024, 16:52:48Natsuno

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 16:27:04Und das war's? Zahlen die dann erstmal für mich ,,meinen" Teil?
Wie wäre es denn wenn du die Antworten mal liest anstatt die selbe Frage erneut zu stellen, wenn auch in abgeänderter Form  :weisnich:

MfG FN

Ich habe deine Nachricht gelesen und Danke dir dafür. Ich hatte allerdings am Handy deine Links nicht gesehen.

Was empfiehlst du zutun? Die Sorge, dass es die Beziehung scheitern könnte, halte ich für gering. Ich möchte ja nicht für immer beim Jobcenter bleiben, am liebsten sofort raus. Leider sind die was ein neuer Job angeht, nicht so kooperativ wie oft behauptet und ich muss mir eigenständig was suchen. Das sollte aber kein Problem sein.

Meine Schwester arbeitet beim Jobcenter (leider anderes Bundesland) und auch sie sagte, dass es dieses Jahr gibt und ich darauf bestehen soll. Habe jetzt lediglich die Sorge, dass sie sagen werden, sie muss für mich bezahlen.

Harald53

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Die Sorge, dass es die Beziehung scheitern könnte, halte ich für gering.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Habe jetzt lediglich die Sorge, dass sie sagen werden, sie muss für mich bezahlen.

Ja das sind die besten Vorrausetzungen für eine lange Beziehung, wenn man sorge hat, dass der Partner für einen einstehen muss  :lachen:

Natsuno

Zitat von: Harald53 am 22. August 2024, 17:41:26
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Die Sorge, dass es die Beziehung scheitern könnte, halte ich für gering.
Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Habe jetzt lediglich die Sorge, dass sie sagen werden, sie muss für mich bezahlen.

Ja das sind die besten Vorrausetzungen für eine lange Beziehung, wenn man sorge hat, dass der Partner für einen einstehen muss  :lachen:


Sie macht das jetzt schon grob gesagt. Ich bin aber typisch Mann und finde sowas überhaupt nicht angenehm :lachen: Sie hat kein Problem damit und sagt mir immer, dass sie es gerne macht aber ich schäme mich totally.

Fettnäpfchen

Natsuno

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Was empfiehlst du zutun?
Wie wäre es mit Fragen beantworten, sind ja nur 2, damit man weiß welche Hilfestellung möglich ist.

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Und Umzug beantragen lohnt sich laut Aussagen mancher eh nicht und benötige ich auch nicht.
Letzteres kann man akzeptieren aber ersteres "laut Aussagen mancher".... Aber in deinem Fall ist es besser keinen Antrag zu stellen. Einziger anerkennbarer Grund wäre eine billigere Miete als die die das JC jetzt bezahlt. Natürlich noch die "Familienzusammenführung*" aber damit wäre das Thema eh erledigt denn das soll ja vermieden werden.

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08Leider sind die was ein neuer Job angeht, nicht so kooperativ wie oft behauptet und ich muss mir eigenständig was suchen.
Das ist blauäugig!
Dafür sind die JC/SB nicht wirklich zuständig kannst ja mal deine Schwester fragen aber dann:
Warum hat mir meine SB noch keinen Job vermittelt.
Nicht das sie sich angegriffen fühlt oder es einfach leugnet.
Was sie machen sind VV, oder Stelleninformationen, oder Maßnahmen, oder 1.-Jobs zu vermitteln bzw. zu versenden.

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:19:08dass es dieses Jahr gibt und ich darauf bestehen soll. Habe jetzt lediglich die Sorge, dass sie sagen werden, sie muss für mich bezahlen.
Dann frage auch gleich was du machen kannst wenn das JC das Probejahr nicht (aner)kennt.

Deine Sorge ist durchaus gerechtfertigt denn darauf läuft es aller spätestens nach dem Probejahr* raus. Ab da müsst Ihr beweisen warum ihr keine VuE seid.

Du und deine Freundin wisst hoffentlich das mit Zusammenzug sich deine Freundin auch "nackig" machen muss.
(Was man mit den verlinkten KbV verhindern kann.)
Und was nicht verlangt werden darf solange das Probejahr akzeptiert wird.

Zitat von: Natsuno am 22. August 2024, 17:58:09Sie hat kein Problem damit und sagt mir immer, dass sie es gerne macht aber ich schäme mich totally.
Wenn sie so viel verdient das die komplette Miete und deine Lebenshaltungskosten + dem was sie zum Leben braucht dann ist das in Ordnung. Also ohne Miete geschätzte 1200 pro Person bei mittlerem Standard.
Früher ging auch nur einer Arbeiten und hat für die Familie gesorgt.

Je nach JC/SB ein Worst Case Szenario:
Allerdings wirst du bis du nach dem Widerspruch kein Recht und vor dem SG Recht bekommen hast keine Leistungen vom JC bekommen
und sie darf dich nicht Unterstützen denn sonst hat sich das Probejahr automatisch erledigt.
Das nur am Rande mit Geduld und Darlehensverträgen anderer kann man da auch noch was Überbrücken. Wenn es das JC darauf anlegt und nach Frist bearbeitet kann es schon mal ein oder zwei Jahre dauern bis man weiß was dann Sache ist.

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