Einladung zur Gruppeninformation

Begonnen von Blade1982, 16. August 2024, 23:33:17

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Yasha

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 18:15:07Was glaubst du wie viel Ukrainer hier BG kassieren aber die meiste Zeit drüben sind oder zumindest mal zu besuch.

Dazu gibt es Regelungen. Und die sind nicht anders.

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr/reise-in-die-ukraine

Zudem benutzen Ukrainer Zugänge in das Portal der BA über eine spezielle App, die eine stetige Kommunikation mit dem SB ermöglicht, weil die App deutsche Anfragen in ukrainisch übersetzt.

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 18:15:07was spricht dagegen

Alles,aus vorgenannten Gründen. Mal ganz von Deiner Unterstellung abgesehen- hat das mit Deinem Einzelfall gar nichts zu tun.




Blade1982

Zitat von: Yasha am 07. September 2024, 18:49:51
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 18:15:07Was glaubst du wie viel Ukrainer hier BG kassieren aber die meiste Zeit drüben sind oder zumindest mal zu besuch.

Dazu gibt es Regelungen. Und die sind nicht anders.

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr/reise-in-die-ukraine

Zudem benutzen Ukrainer Zugänge in das Portal der BA über eine spezielle App, die eine stetige Kommunikation mit dem SB ermöglicht, weil die App deutsche Anfragen in ukrainisch übersetzt.

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 18:15:07was spricht dagegen

Alles,aus vorgenannten Gründen. Mal ganz von Deiner Unterstellung abgesehen- hat das mit Deinem Einzelfall gar nichts zu tun.

Da hast du natürlich recht. War auch von meiner Seite nicht böse oder abwertend gemeint. Dennoch hat das mit dem Login und dem weißen Inhalt nichts mit der VPN zu tun. Probleme haben auch andere, so wie ich hier stellenweise schon gelesen habe. Dieser online Zugang hat man mir auch einfach angelegt und mir die Login Daten in die Hand gedrückt.

Yasha

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 20:50:31mir die Login Daten in die Hand gedrückt.

Und diese Daten sind bei allen Usern unterschiedilich.Insofern kannst das nur Du gewesen sein, wenn ein Login gemeldet wird.

Du und dann eine fremde Verschlüsselung kann das Jobcenter aber mißtrauisch machen. Und dann kann eine Zuweisung oder die Absicht der Zuweisung zu einer AGH bzw einer Maßnahme mit ganzheitlichen Anteil auch mal gerne zur Überprüfung der Verfügbarket genutzt werden.

Mithin zur Abwehr und/oder Enttarnung möglicher Schwarzarbeit.

Sowas gibt es durchaus. Wenn dem so wäre- dann fùhrt Deine Vermeidungstaktik eher nur zu einem Gegenteil dessen.

Unabhängig dazu verstehe ich diese Taktik nicht, wenn Deine sonstigen Argumente doch so stichhaltig sind. Machtproben mittels Abschottung wird von vielen Jobcentern übrigens gerne auch mal als Verweigerung der Mitarbeit mit dem SB gedeutet.

Sowas läuft dann auf eine Machtprobe hinaus- mit dem Ziel der erneuten Anbindung an das Fallmanagement.

Kannst Du gerne versuchen, wenn Du genügend stichhaltige Argumente hast, die die Maßnahme als nicht bedarfsgerecht und auch nicht als notwendig erscheinen lassen.

Dann  möglicherweise bis vor Gericht. Dazu empfehle ich Dir aber das Vorhandensein von Schonvermögen.

Blade1982

Zitat von: Yasha am 07. September 2024, 21:13:00
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 20:50:31mir die Login Daten in die Hand gedrückt.

Und diese Daten sind bei allen Usern unterschiedilich.Insofern kannst das nur Du gewesen sein, wenn ein Login gemeldet wird.

Du und dann eine fremde Verschlüsselung kann das Jobcenter aber mißtrauisch machen. Und dann kann eine Zuweisung oder die Absicht der Zuweisung zu einer AGH bzw einer Maßnahme mit ganzheitlichen Anteil auch mal gerne zur Überprüfung der Verfügbarket genutzt werden.

Mithin zur Abwehr und/oder Enttarnung möglicher Schwarzarbeit.

Sowas gibt es durchaus. Wenn dem so wäre- dann fùhrt Deine Vermeidungstaktik eher nur zu einem Gegenteil dessen.

Unabhängig dazu verstehe ich diese Taktik nicht, wenn Deine sonstigen Argumente doch so stichhaltig sind. Machtproben mittels Abschottung wird von vielen Jobcentern übrigens gerne auch mal als Verweigerung der Mitarbeit mit dem SB gedeutet.

Sowas läuft dann auf eine Machtprobe hinaus- mit dem Ziel der erneuten Anbindung an das Fallmanagement.

Kannst Du gerne versuchen, wenn Du genügend stichhaltige Argumente hast, die die Maßnahme als nicht bedarfsgerecht und auch nicht als notwendig erscheinen lassen.

Dann  möglicherweise bis vor Gericht. Dazu empfehle ich Dir aber das Vorhandensein von Schonvermögen.

Das ist Bullshit, was du hier von dir gibts, sorry. Das wird mir jetzt hier echt zu viel des guten.  Möchte dich bitten dich hier rauszuhalten. Ich verlasse mich lieber auf Ottokar oder Fettnäpfchen, die haben nämlich tatsächlich Ahnung!

Ottokar

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:09:40Mit dem ÖPNV wäre ich für eine Strecke zum Termin 1 Stunde und 36 Minuten unterwegs. Das allein wäre ja schon unzumutbar laut Fachliche Weisungen § 10 SGB II..
§ 10 SGB II umfasst die Meldepflicht nicht, es gibt hier keine Unzumutbarkeit, nur zulässige oder unzulässige Meldegründe, die wiederum in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend genannt werden.
Wenn in der Meldeaufforderung als Meldegrund "Gruppeninfo" steht, würde ich gegen die Meldeaufforderung Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III keinen Meldegrund "Gruppeninfo" kennt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Blade1982

Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 08:43:33
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:09:40Mit dem ÖPNV wäre ich für eine Strecke zum Termin 1 Stunde und 36 Minuten unterwegs. Das allein wäre ja schon unzumutbar laut Fachliche Weisungen § 10 SGB II..
§ 10 SGB II umfasst die Meldepflicht nicht, es gibt hier keine Unzumutbarkeit, nur zulässige oder unzulässige Meldegründe, die wiederum in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend genannt werden.
Wenn in der Meldeaufforderung als Meldegrund "Gruppeninfo" steht, würde ich gegen die Meldeaufforderung Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III keinen Meldegrund "Gruppeninfo" kennt.

Danke, dass behalte ich mal im hinterkopf und falls eine dritte Einladung kommt, werde ich das anwenden. Ich bin erstmal noch gewillt es auf Vernünftig und friedlich abzuwehren. Ich berufe mich wie gesagt jetzt auf die Plegestufe meines Opas und mein Gutachten vom medizinischen Dienst. Ausserdem habe ich eh nicht die vorraussetzungen für ein online Seminar. Selber habe ich gar keine Internet und den von meiner Mutter der hat nicht mal ansatzweise 6 Mbit. Aber das spielt auch keine Rolle. Ich selber habe keinen, und das zählt. Mir gehts eigentlich nur noch um diesen Termin, weil das für mich Zeitverschwendung ist dort hinzugehen um dann im nachhinein sagen zu müssen, habe kein Internet usw....
Ausserdem bettle ich jetzt schon seit Monaten auf einen Zuschuss bei einer möglichen Arbeitsaufnahme, dass ich ein KFZ kaufen kann, um den Arbeitsplatz zuverlässig zu erreichen. Anstatt Geld für irgendwelche Sinnfreien Seminare auszugeben, wäre es doch sicherlich zielführender wenn ich eine Zusage bekommen würde über so einen Zuschuss. Hätte ich diesen, könnte ich bei einer Bewerbung oder Vorstellungsgespräch ganz anders argumentieren. Aber ohne die, muss ich jedes Mal wenn die Frage wie ich den Arbeitsplatz erreichen kann mit einem" ich kann auf die Fahrzeuge dritter zugreifen, sofern diese nicht selber gebraucht werden" antworten. Das ist für die Arbeitgeber aber zu unsicher und entscheiden sich dann für jemand anderen.

Das ist aber jetzt wieder ein eigenes Thema, was hier nichts rein passt. Bzw. so eine Maßnahme verursacht doch bestimmt auch kosten. Lasst mich raten, diese sind geheim und wenn ich danach frage habe ich kein recht auf Auskunft?

Und wegen diesem online Portal. Mir ist jetzt nichts bekannt, dass man deswegen sanktioniert werden kann. Ich habe diesen Teil das die Schreiben ,Dokumente, Bescheide usw... nur noch Digital übermittelt werden nicht aktiviert. Ich bekomme weiterhin alles per Briefpost. Wie ich Yasha breits mitgeteilt habe, sehe ich dort zwar den Termin inkl. Örtlichkeit, jedoch sonst steht da nichts dabei. Es steht noch dabei, dass die Einladung mit RFB ist, aber die RFB selber ist nicht dabei und somit kann auch aufgrund eines Termins den man über diese Portal gesehen hat und nicht wahrgenommen hat meiner Meinung nicht saktioniert werden.

Ich werde jetzt mein Schreiben fertig stellen und wenn ich auf Probleme stöße, würde ich mich gerne hier wieder melden. Wäre das so okay?

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yasha

Zitat von: Blade1982 am 08. September 2024, 08:17:13Ich verlasse mich lieber auf Ottokar oder Fettnäpfchen, die haben nämlich tatsächlich Ahnung!

Das kannst Du gerne tun.trotzdem kenne ich mich bestens aus,was Login Daten betrifft und deren Einzigartigkeit, die mir so schriftlich mitgeteilt wurde- mit der Zusendung der Login - Daten.

Wenn Du das bezweifelst- Deine Sache.Aber kein Grund zur Diffamierung meiner Person!


Yasha

Zitat von: Blade1982 am 08. September 2024, 09:40:53so eine Maßnahme verursacht doch bestimmt auch kosten. Lasst mich raten, diese sind geheim

FALSCH. Die Bundesdurchschnittskostensätze, die Du wissen willst, die sind in der folgenden Verlinkung einsehbar.

Dazu darin die fünfte Tabelle, von oben gerechnet, downloaden.

Dann ist es darin die erste Position,, von oben - Stundensatz.-gilt nur für nicht kommunale Jobcenter.

https://www.azav.com.de/neues-zur-azav/downloads.html

Fettnäpfchen

Blade1982

Zitat von: Blade1982 am 08. September 2024, 08:17:13Möchte dich bitten dich hier rauszuhalten. Ich verlasse mich lieber auf Ottokar oder Fettnäpfchen, die haben nämlich tatsächlich Ahnung!
Aufgrund der Beiträge die ich bis jetzt von Yasha gelesen habe kann ich dich beruhigen, dass was sie schreibt hat Hand und Fuß. Vllt. mal ein Ausrutscher aber aber das passiert jedem mal.
Ich hatte sicherlich schon mehr Beiträge die ich oder andere nachgebessert habe(n).

MfG FN
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