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Gibt es ein Mitspracherecht wenn der LVR einen Gutachter beauftragt hat

Begonnen von Antonia, 17. August 2024, 08:05:48

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Antonia

Welche Rechte haben Betroffene, wenn der LVR einen Gutachter beauftragt hat, um den Grad der Schädigung zu bestimmen. Hat die Betroffene das Recht den Gutachter mit zu bestimmmen bzw. den derzeit bestellten Gutachter abzulehnen und einen neuen vorzuschlagen.

Fettnäpfchen

Antonia

Zitat von: Antonia am 17. August 2024, 08:05:48wenn der LVR einen Gutachter beauftragt hat, um den Grad der Schädigung zu bestimmen. Hat die Betroffene das Recht den Gutachter mit zu bestimmmen bzw. den derzeit bestellten Gutachter abzulehnen und einen neuen vorzuschlagen.
Was ist denn die LVR?

Wenn du ein Herzproblem hast solltest du auf einen Kardiologen bestehen da bringt dir ein Allgemeinarzt nichts.
Man kann ein Gutachten anzweifeln, ist aber auch nicht so einfach, meistens nur mit einem Gegengutachten oder wenn der Arzt wirklich nicht geeignet ist/war.
Vllt kannst du mit dem ersten Anhang so ab Seite 16 etwas anfangen.
Evtl ist auch der dritte Anhang besser  :weisnich:

MfG FN

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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 17:30:24Was ist denn die LVR?

Ich vermute der Landschaftsverband Rheinland, wobei ich jetzt nicht weiß, inwiefern bzw. wofür die Gutachten veranlassen können/wollen/dürfen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tomatenstude

Zitat von: Antonia am 17. August 2024, 08:05:48Welche Rechte haben Betroffene, wenn der LVR einen Gutachter beauftragt hat, um den Grad der Schädigung zu bestimmen. Hat die Betroffene das Recht den Gutachter mit zu bestimmmen bzw. den derzeit bestellten Gutachter abzulehnen und einen neuen vorzuschlagen.
Wurden bereits eigene fachärztliche Stellungnahmen eingereicht?

Ein/e Gutachter/in ist meist ein/e von Amts wegen dazu bestimmte/r Person, die sich mit dem Thema, hier medizinische Aspekte, auskennt.
Daher kann man nicht einfach selbst jemand anders als Gutachter benennen und wenn es ein behördeninterner ist, kann man nicht sagen, man möchte jemand anders haben.

Eingereichte eigene Gutachten können berücksichtigt werden. Das wäre aber z.B. die fachärztliche Stellungnahme.

Wäre mir nicht sicher, dass man den Allgemeinmediziner, der ja nur die Befunde sichtet und in Sache Innere Medizin fundierte Ahnung haben kann, ablehnen kann. :weisnich:

Sophiagirl

Moin,

Man kann wenn das erste Gutachten nicht passt, immer ein zweites einholen lassen. Das kostet meist nur richtig Geld.

Bisher hatte ich immer fast Glück und brauchte kein zweites
Aber von vorneherein ablehnen ist schon eher schwierig.

LG