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wie geht es nach dem medizinischen Dienst weiter? Grundsicherung/Sozialhilfe?

Begonnen von zitronenkuchen, 19. August 2024, 15:46:05

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zitronenkuchen

Hallo,

ich würde gerne wissen, was möglicherweise auf mich zu kommen kann.

Vor einigen Jahren musste ich zum medizinischen Dienst und anschließend einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Wegen zu wenigen Vorversicherungsjahren wurde dieser abgelehnt und ich blieb beim Jobcenter.

Nun soll ich wieder zum medizinischen Dienst und diesmal teilte man mir mit, sollte ich weiterhin dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, würde man mich dann in die Grundsicherung/Sozialhilfe abschieben.

Jetzt frage ich mich, geht das einfach so oder muss man zuvor wieder erst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und erst wenn dieser wieder abgelehnt wird, einen Antrag auf Grundsicherung für Erwerbsgeminderte? Oder kann es jetzt direkt ohne Umwege zur Grundsicherung gehen?

Ich weiß auch gar nicht, ob ich das gut oder schlecht finden soll. Wieder eine neue Instanz, mit der ich keine Erfahrung habe.

Was sind eure Erfahrungen/Einschätzungen.

Besten Dank schon mal....

Kopfbahnhof

Wenn es keinen Anspruch auf EM Rente gibt, braucht man den Antrag gar nicht erst stellen.

Zitat von: zitronenkuchen am 19. August 2024, 15:46:05Jetzt frage ich mich, geht das einfach so
Wenn nicht arbeitsfähig, dann geht das.

Sollte man später wieder arbeitsfähig sein, kann man zurück zum JC.

zitronenkuchen

Und was ist mit dem Schonvermögen? Das sind beim Bürgergeld 15.000 und bei der Sozialhilfe nur 10.000.  Muss man die Differenz dann erst verwerten?

Kopfbahnhof


zitronenkuchen

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. August 2024, 18:07:31Sollte doch vorher möglich sein  :zwinker:



Gibt es da einen legalen Weg? Meine irgendwas im Kopf zu haben, dass man seine Bedürftigkeit nicht herbeiführen darf, indem man z.B. jetzt eine teure Golduhr kauft. Oder kann man mit seinem Vermögen machen was man will?

Kopfbahnhof

Zitat von: zitronenkuchen am 19. August 2024, 18:37:44Gibt es da einen legalen Weg?
PC Kühlschrank Anbauwand Wasserkocher Toaster Urlaub WM und jede Menge andere Möglichkeiten

zitronenkuchen


Kopfbahnhof

Zitat von: zitronenkuchen am 19. August 2024, 18:43:01Also Güter des täglichen Lebens.
Kannst auch mal gut Essen gehen :grins:

5000 € zu versenken ist nicht so schwer.
Allerdings sollte man damit auch nicht zu spät damit anfangen.

So ganz kurz vor Sozialhilfe wird es dann schon schwierig.

zitronenkuchen

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. August 2024, 18:47:05Allerdings sollte man damit auch nicht zu spät damit anfangen. So ganz kurz vor Sozialhilfe wird es dann schon schwierig.
Ich habe keine Ahnung wie schnell das von der Begutachtung beim medizinischen Dienst bis zur Antragstellung beim Sozialamt gehen könnte.


Rotti

Zitat von: zitronenkuchen am 19. August 2024, 18:37:44indem man z.B. jetzt eine teure Golduhr kauft.
Golduhr nicht, aber einen schicken Motorroller wirst du brauchen um zum Jobcenter zu fahren.  :grins:

zitronenkuchen

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. August 2024, 17:40:27Sollte man später wieder arbeitsfähig sein, kann man zurück zum JC.
Schickt einen das Sozialamt dann auch regelmäßig zum medizinischen Dienst?

Sensoriker

Lass dich hier nicht verrückt machen und dich verleiten dein Geld zu verprassen.

Zitat von: zitronenkuchen am 19. August 2024, 15:46:05Jetzt frage ich mich, geht das einfach so
Nein! So einfach geht das nicht.

Erstmal gibt es den Unterschied zwischen nicht arbeitsfähig und nicht erwerbsfähig.
Erst wenn der ÄD deine Erwerbsunfähigkeit feststellt kann dich das JC an das Sozialamt verweisen. (Bis das dann dort bewilligt ist, muss das JC weiter zahlen)
Stellt der ÄD allerdings fest, dass du weiterhin erwerbsfähig bist, bleibst du weiterhin beim JC.
Solange das alles nicht geklärt ist bleibst du ebenfalls beim JC.

Also einfach mal abschieben ist nicht.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Zitat von: zitronenkuchen am 19. August 2024, 15:46:05Wegen zu wenigen Vorversicherungsjahren wurde dieser abgelehnt und ich blieb beim Jobcenter.
Die DRV hat den Antrag also direkt abgelehnt, ohne deine Erwerbsfähigkeit festzustellen?
Hattest du denn im Rentenantrag bei der Frage "Liegt der Rentenantragstellung eine Aufforderung der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters zugrunde?" nicht "Ja" angekreuzt?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


zitronenkuchen

#13
Zitat von: Ottokar am 20. August 2024, 09:52:38Die DRV hat den Antrag also direkt abgelehnt, ohne deine Erwerbsfähigkeit festzustellen?

Genau, ich wurde nicht von deren Arzt untersucht.

Zitat von: Ottokar am 20. August 2024, 09:52:38Hattest du denn im Rentenantrag bei der Frage "Liegt der Rentenantragstellung eine Aufforderung der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters zugrunde?" nicht "Ja" angekreuzt?

Das weiß ich nicht mehr, ob es damals ein Kreuz gab. War noch zu Hartz4 Zeiten, aber wenn, denke ich schon. Ich habe damals den Antrag direkt bei der RV gestellt, der dann abgelehnt wurde, weil zu wenig eingezahlt/zu wenig Jahre.

Zitat von: Sensoriker am 19. August 2024, 20:09:58Lass dich hier nicht verrückt machen und dich verleiten dein Geld zu verprassen


Ich habe Angst, dass das alles sehr fix gehen könnte, da ich schon so viele Jahre krank bin. Und es wäre ärgerlich, wenn ich dann wegen des Geldes ein Problem bekäme.

Zitat von: Sensoriker am 19. August 2024, 20:09:58Erstmal gibt es den Unterschied zwischen nicht arbeitsfähig und nicht erwerbsfähig.


Das Jobcenter meinte, sollte der Arzt weiterhin bescheinigen, dass ich nicht diese berühmten "3 Std. täglich" schaffe, das Sozialamt zuständig sein wird.

Ich bin halt verunsichert.

Ottokar

Zitat von: zitronenkuchen am 20. August 2024, 10:04:23Würde dieser aber gerne überlegt und in Ruhe machen und nicht unter Zeitdruck.
Die DRV benötigt im Schnitt 6 Monate, reicht das?

Zitat von: zitronenkuchen am 20. August 2024, 10:04:23Das Jobcenter meinte, sollte der Arzt weiterhin bescheinigen, dass ich nicht diese berühmten "3 Std. täglich" schaffe, das Sozialamt zuständig sein wird.
Das Verfahren wäre wie folgt:
1. Der äD stellt deine dauerhafte, oder vorraussichtlich länger als 6 Monate andauernde, volle Erwerbsminderung fest.
2. Das JC fordert dich dazu auf, Grundsicherung zu beantragen, was du auch tust. So lange muss das JC die Leistung weiter zahlen.
2.1. Sollte das JC unzulässigerweise die Bewilligung aufheben, musst du umgehend dagegen Widerspruch einlegen und die vorläufige Weiterzahlung bis zur Bewilligung der Grundsicherung beantragen.
Notfalls musst du dazu beim zuständigen Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
3. Das Sozialamt wird deinem Antrag entweder stattgeben, oder der Feststellung des äD widersprechen, wobei Letzteres warscheinlicher ist.
4. Hat das Sozialamt der Feststellung des äD widersprochen, muss die DRV entscheiden, ob du länger als 6 Monate oder auf Dauer voll erwerbsgemindert bist. An diese Feststellung sind dann JC und Sozialamt gebunden.

Wenn du dieses Chaos vermeiden möchtest, solltest du schnellstmöglich selbst einen Rentenantrag bei der DRV stellen und unbedingt bei der Frage "Liegt der Rentenantragstellung eine Aufforderung der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters zugrunde?" das "Ja" ankreuzen, denn dann ist die DRV verpflichtet, deine Erwerbsfähigkeit unabhängig von einem Rentenanspruch festzustellen.
Sobald dieser Antrag gestellt ist, ist die Einschaltung des äD zur Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit nicht mehr möglich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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