Ausweispapiere

Begonnen von Marty, 22. August 2024, 12:22:42

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Ottokar

Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13Da gönnt der eine Loser dem Anderen nicht das Schwarze unterm Nagel. Armselig. Traurig.
Zur Info an diesen hier sich als sachkundig empfindenden elenden Haufen:
Inwiefern unterscheidet sich jetzt Deine "Aggressivität" von der der Anderen?

Die Antworten waren sicher unhöflich, was jedoch durchaus verständlich ist, wenn man die Ungleichbehandlung bedenkt, dass die Deutschen ständig als Schmarotzer beschimpft werden, jedoch gleichzeitig Ausländer nach immer "mehr" rufen und nicht selten auch mehr bekommen.
Darauf mit Beschimpfungen und Herabwürdigungen zu reagieren, wie Du es tust, bestätigt genau die Wahrnehmung, die zu dieser Reaktion geführt hat.
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Rotti

#16
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13Zur Info an diesen hier sich als sachkundig empfindenden elenden Haufen: in sogenannten Optionskommunen ersetzen die Sozialzentren die Jobcenter.
Sozialzentren haben bestimmt manche mit dem Kommunaler Sozialverband verwechselt und hat hier mit Bürgergeld nichts zu tun.
Eingliederungs- und Sozialhilfe, Leistungserbringer
Der Kommunale Sozialverband ist nach dem Landesrecht neben den Landkreisen und kreisfreien Städten sowohl Träger der Eingliederungshilfe als auch Träger der Sozialhilfe.

anne

Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat muss Sie das russische Dokument nicht verlängern.
wenn es denn so ist
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Die Frage ist also warum muss sie verlängern und warum hat sie hier Anspruch auf Stütze.
das würde mich tatsächlich auch interessieren
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Ich bin dagegen das bei uns Leute leben die unbedingt auch Ausländer bleiben wollen.
das bleibt sie auch mit einem deutschen Pass. Ganz ehrlich, hätte ich die Wahl... hätte ich auch lieber zwei Staatsbürgerschaften als nur eine :zwinker: Zudem gibt es in DE mehr als genug "deutsche" Staatsbürger mit Migrationshintergrund aus zum Bsp. Afrika oder Nahost... die sich nicht im geringsten integrieren. Da macht niemand ein Fass auf aber wenn manch Einer Russland hört
geht das gepöbel los.
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Ohne Bereitschaft zur Integration sollte es keine Stütze geben.
Einen Pass abzugeben wertest du als Bereitschaft zur Integration? Na wenns nur das wäre...
Zitat von: Ronald BW am 22. August 2024, 17:07:36Deutsche Fahrkosten um den russischen Ausweis zu verlängern schon gar nicht.
bekommt sie lt. Ottokar auch nicht. Von daher, ist doch alles gut.

malsumis

Zitat von: anne am 23. August 2024, 14:05:32Einen Pass abzugeben wertest du als Bereitschaft zur Integration?
Na sicher. Nicht dass die bei nächsten "Wahlen" wieder mal Schlange stehen, um für ihren Kriegstreiber, der uns mit Atomwaffen droht, die Stimme zu geben. Kannst dir ja mal auf YouTube das Video Fabian Köster als Russia-Today-Reporter bei den Putin-Wahlen heute-show vom 22.03.2024 angucken.

anne

#19
Es heißt, nur ein Bruchteil der Russen in Deutschland - auch die mit doppelter Staatsbürgerschaft - nehmen an der Präsidentenwahl teil. Ausserdem heißt es doch immer, die Wahlen fallen sowieso so aus, wie es Putin gefällt. Sollte dem nicht so sein, könnten Russen in Deutschland auch die Opposition wählen - wenn es denn Kandidaten gibt -. Das würde sich dann positv auf Deutschland auswirken.

Zitat von: malsumis am 23. August 2024, 15:23:18Kannst dir ja mal auf YouTube das Video Fabian Köster als Russia-Today-Reporter bei den Putin-Wahlen heute-show vom 22.03.2024 angucken.
Ja, diese Menschen gibt es auch. Wie auch die Erdogan Anhänger. Aber wie bereits erwähnt... anderen Wählern nimmst du dann auch die Möglichkeit, Opposition zu wählen.

Im Grunde ist es aber iwie richtig
eigentlich dürfte nur für das Land gewählt werden, in dem die wahlberechtigte Person lebt. Vllt. solltest du da mal die Ampel anschreiben... was die so davon halten würde...

Moment, die Frage wurde schon beantwortet
https://www.tagesschau.de/bundesrat-doppelpass-100.html
die Ampel, insbesondere die Grünen, begrüssen das doppelte Wahlrecht für Migranten.

Kopfbahnhof

Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13Zur Info an diesen hier sich als sachkundig empfindenden elenden Haufen
Einfach nur Ekelhaft, was du hier ablässt!

Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13in sogenannten Optionskommunen ersetzen die Sozialzentren die Jobcenter
Nur mal zur Info, das ist längst nicht überall so!

Bei den meisten Optionskommunen nennt sich auch ein JC, JC!

Wenn die Frau halt einen russischen Pass hat, ist es schon ihr Problem wie sie diesen verlängern lassen kann.
Deutsche müssen auch oft in die nächste Stadt dafür fahren.
Auch die müssen die Fahrkarte selber zahlen.
Warum nur wollen Ausländer ständig eine Sonderbehandlung haben?

Fahrkarte für einen ICE + Übernachtung, noch andere Wünsche?

Und NEIN wir können nichts dafür, dass nicht in jeder Stadt eine russische Botschaft vorhanden ist.

Ottokar

Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13in sogenannten Optionskommunen ersetzen die Sozialzentren die Jobcenter
Nur um das abschließend noch klarzustellen: deine Aussage ist nachweislich falsch.
§ 6d SGB II schreibt vor, dass auch Optionskommunen die Bezeichnung "Jobcenter" führen müssen.
Hier wäre das im Übrigen das Jobcenter Nordfriesland.
Zumindest die 60jährige kranke Russin sollte doch wissen, wer ihr die Leistung verweigert hat und das Jobcenter ist nunmal kein Sozialzentrum.
Was mich zu der Vermutung führt, dass die Russin ebenso wie deren Problem frei erfunden sind und du hier lediglich herumpöbeln willst.
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TripleH

Sozialzentrum scheint ein Behördenkonglomerat dort zu sein:

https://www.husum.org/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Sozialzentrum-Husum-und-Umland-mit-Jobcenter-/Grundsicherung-f%C3%BCr-Arbeitsuchende-nach-dem-SGB-II-Arbeitslosengeld-II-Hartz-IV-.php?object=tx,3215.2&ModID=10&FID=38.3.1&NavID=2214.73&La=1&call=1&ort=38.1

ZitatAn wen muss ich mich wenden?

An das örtlich zuständige Jobcenter.

In den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg an die Jobcenter in den Sozialzentren.l

Ansonsten ist die Antwort doch klar: es gibt nichts, jedenfalls keine Beihilfe:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_09_12_B_04_AS_33_17_R.html

ZitatDie Kosten für die Beschaffung eines Passes sind auch für ausländische Arbeitslosengeld II-Bezieher vom Regelbedarf grundsätzlich umfasst.

Aber mal rein interessehalber an den TE:

Wieso "Klientin"?
Welcher Aufenthaltsstatus?
Warum in Deutschland?
Keine Verwandten hier?

Tomatenstude

Zitat von: TripleH am 23. August 2024, 22:12:08Ansonsten ist die Antwort doch klar: es gibt nichts, jedenfalls keine Beihilfe:
und damit endet der sachliche Teil der Antwort. Ja, es ist rechtens, dass es nichts gibt. Punkt.

Und mit der Abgabe eines Passes ist niemand gleich "integriert" und noch weniger sozialisiert.

Ottokar

ZitatIn den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg an die Jobcenter in den Sozialzentren
Soweit hatte ich das gar nicht gelesen.
Als Sozialzentrum bezeichnet man dort also ein Gebäude, in welchem verschiedene Sozialleistungsbehörden gemeinsam ihre Kunden empfangen.
Ein Sozialzentrum ist aber keine Behörde und auch keine definierte Bezeichnung, Sozialzentren findet man deshalb auch in Krankenhäusern, beim ASB, der Diakonie uvm. - auch in Norddeutschland.
Man muss also zwingend nachfragen, ob eine Behörde gemeint ist und welche.
Und die Behauptung
Zitat von: Marty am 22. August 2024, 21:45:13in sogenannten Optionskommunen ersetzen die Sozialzentren die Jobcenter
ist und bleibt inkompetenter Unfug.
Wer selbst absolut keine Ahnung hat und Andere als Loser, Armselig, Traurig und elenden Haufen bezeichnet, ist selbst all das, was er da Anderen unterstellt, und damit hier definitiv falsch.
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TripleH

Zitat von: Ottokar am 25. August 2024, 10:16:08Man muss also zwingend nachfragen, ob eine Behörde gemeint ist und welche.

Natürlich. Sollte nur als Ergänzung dienen, weil der Vorwurf kam, der Sachverhalt wäre gefakt. Im Prinzip ist der Sachverhalt angesichts des hohen ausländischen Personenkreises, der inzwischen von deutschen Sozialleistungen profitiert, nicht so selten und Gott sei Dank bereits sowohl durch den AS Senat als auch den SO Senat des BSG höchstrichterlich geklärt, dass es dafür keine Beihilfe gibt.

Zu beantworten, ob ein Darlehen in Frage käme, fehlen die notwendigen Angaben zum Aufenthaltstitel, Schonvermögen usw.


 

OLD-MAN

Was ist ein AS Senat?
Was ist ein SO Senat?

TripleH

AS = SGB II
SO = SGB XII

Das sind die Buchstaben in den Urteilen.

Z. B.

Bundessozialgericht
Urteil vom 12.09.2018, B 4 AS 33/17 R
Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Kosten für die Beschaffung eines ausländischen Reisepasses

und

Bundessozialgericht Urt. v. 29.05.2019, Az.: B 8 SO 14/17 R
Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach dem SGB XII; Keine Übernahme der Kosten für die Passbeschaffung

Ottokar

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