Einstellung der Leistung - Leistungen an Kinder anderes JC (temporäre BG)

Begonnen von Frena, 31. August 2024, 21:21:33

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Frena

Guten Abend,

ich stehe vor einem dummen Problem.
Ich habe letzte Woche vom JC einen Brief bekommen in dem steht, dass durch einen Datenabgleich mit der Deutschen Rentenversicherung festgestellt wurde dass 2 meiner Kinder Leistungen von einem anderen JC bekommen.
Deswegen werden die Leistungen vorläufig eingestellt.

Es wurde der Bescheid von dem anderen JC gefordert und eine Stellungnahme meinerseits.
Frist bis zum 4.9.24.

Ich, blauäugig wie ich bin, dachte, dass ich bis zum 4.9. Zeit habe zu reagieren und erstmal nix passiert. Bis ich gestern gesehen habe, dass kein Geld eingegangen ist.
Das Problem ist, außer Miete (Dank Unterhaltsvorschuss) kann ich jetzt nichts mehr zahlen und hab kein Geld.

Zum Hintergrund:
Letztes Jahr im Juni habe ich dem JC pflichtgemäß mitgeteilt, dass mein noch Ehemann ausgezogen ist.
Seit September gehen die Kinder regelmäßig übers Wochenende und teilweise in den Ferien zu ihm. (Ich weiß nicht ob ich das auch hätte mitteilen müssen. Aber eigentlich ist das ja nicht Leistungsrelevant)

Ich hatte mir schon eine Antwort formuliert, weiß aber nicht ob die so gut und ausreichend ist.
Und ich weiß, ich hätte schneller reagieren müssen/sollen, aber wie gesagt, blauäugig. Außerdem lag ich die Woche flach (krank).

Ich dachte die Antwort in etwa so:
ZitatSehr geehrte Frau JC,

zu Ihrem oben genannten Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:

Ich kann Ihnen keinen Bescheid aus Papa JC vorlegen, da ich keinen habe.
Ich habe mit dem Jobcenter Papa nichts zu tun.
Meine Kinder 3 und 2 sowie 1 sind allerdings regelmäßig über das Wochenende bei Ihrem Vater in der nähe von JC Papa.
Dieser erhält, nach meinem Wissen, Leistungen vom Jobcenter Papa.
Auf seine Bescheide habe ich keinen Zugriff

Da ich keinen Bescheid vorlegen kann, sollte ich meiner Mitwirkungspflicht mit dieser Stellungnahme ausreichend nachgekommen sein und eine Einstellung der Leistung unnötig.


Mit freundlichen Grüßen

Ich würde mich freuen, wenn jemand bereit ist mir zu helfen.
Liebe Grüße
Frena

Frena

Guten Abend.
Ich hatte letzte Woche Montag den Brief in Kasten geworfen, also sollte das Amt den nun seit knapp einer Woche haben.
Bisher habe ich weder Geld noch eine Antwort bekommen.
Könnte/sollte ich einen Antrag auf vorläufige Zahlung stellen?
Ich hab denen ja alles gesagt was ich sagen konnte.

Außerdem hatte ich um den 23.7. dem Amt mitgeteilt, dass meine Miete erhöht wurde und um Erstattung der Nebenkostenabrechnung gebeten.
Dazu hab ich auch noch keine Reaktion bekommen.
Sollte das nicht unabhängig davon sein? Zumindest die Erstattung?
Im Brief vom Amt wegen den Kindern war allerdings auch irgendwie eine andere "Kundennummer" die ändert sich irgendwie in toller Regelmäßigkeit...

malsumis


Ottokar

Die Einstellung der dir zustehenden Leistung ist ganz klar rechtswdrig, den der Aufenthalts der Kinder beeinflusst deinen Leistungsansprch nicht.
Auch die Einstellung der den Kindern zustehenden Leistung ohne vorherige Prüfung des Aufenthalts der Kinder ist ganz klar rechtswdrig.
Das die Kinder bei einem anderen JC Leistungen bekommen, bedeutet nicht, dass diese Leistungen rechtmäßig erbracht werden.
Wenn die Kinder sich nur besuchsweise beim Kindsvater aufhalten, hat dieser i.d.R. keinen Anspruch auf Bürgergeld für die Kinder. Den gibt es nur bei einem wechselseitigen 50:50 Betreuungsmodell.

Ich empfehle hier sofort Widerspruch gegen die klar rechtswidrige vorläufige Zahlungseinstellung einzulegen.
Zeitgleich sollte beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des dir und den Kindern zustehenden Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung jeweils wie oben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Frena

Hallo Ottokar, danke für deine Antwort.
In dem Brief steht aber nicht, dass ich die Option habe zu widersprechen. Sollte es da stehen?
Ich hatte ja gehofft, da ich kooperativ bin und alles dazu gesagt habe, was ich weiß, bearbeiten die das zügig und ich bekomme mein Geld.
Offensichtlich habe ich mich da geirrt.

Soweit ich weiß, bekommt mein noch-Mann irgendwelches Geld für die Fahrten und vielleicht auch um Essen zu kaufen. Er wollte vor ner Weile ne Liste wann er die Kinder hatte.
Aber selbst wenn, sind die Kinder ja fast die ganze Zeit hier.

Edit:
Ich hab mich an einem Widerspruch versucht.

Zitathiermit widerspreche ich der vorläufigen Leistungseinstellung.

Die Einstellung der mir zustehenden Leistungen ist ganz klar rechtswidrig, denn der Aufenthalt meiner Kinder beeinflusst meinen Leistungsanspruch nicht.
Auch die Einstellung der den Kindern zustehenden Leistungen ohne vorherige Prüfung des Aufenthalts ist rechtswidrig.
Sollten die Kinder Leistungen von einem anderen Jobcenter bekommen, so steht nicht fest, dass diese Leistungen rechtmäßig erbracht werden.
Sie selbst haben geschrieben, dass Ihnen nichts über die Leistungen aus PapaJC bekannt ist, somit auch nicht die Höhe oder Rechtmäßigkeit dieser Leistungen.


Zudem habe ich mit meinem Brief vom 28.08.2024 bereits erklärt, dass ich nicht weiß um welche Leistungen es sich handeln soll und ich keinen Bescheid vorlegen kann, da ich keinen Bescheid aus PapaJC habe.

Die Kinder und ich leben nach wie vor unter der Ihnen bekannten Adresse, durch die Einstellung der Leistungen ist unser Lebensunterhalt nicht mehr gesichert.

Das mit dem Gericht muss ich auch noch in Angriff nehmen.

Ottokar

Die Mitteilung einer vorläufigen Zahlungseinstellung ist kein Verwaltungsakt.
Einer Behördenhandlung zu widersprechen ist jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Rechtsmittel des Widerspruches gegen einen Verwaltungsakt. Das JC muss im Wege der Auslegung ermitteln, ob ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt vorliegt, oder nur eine gegen die Behördenhandlung gerichtete Stellungnahme.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Frena

Danke Ottokar für deine Mühen.
Allerdings hatte ich heute einen Bescheid im Briefkasten und Nachmittags auch Geld auf dem Konto.
Ich werde das alles morgen hochladen, sind 16 Seiten oder so, einiges zu anonymisieren.

Frena

Hier hab ich einen Aufhebungsbescheid und einen neuen Bescheid wegen temporärer BG.
Aber was bringt mir der Alleinerziehenden Mehrbedarf, wenn die mir fast alles davon wieder abziehen, weil die Kinder ab und zu beim Papa sind?
Scheinbar ist das rechtens, aber nachvollziehen kann ich das nicht wirklich.
Ja, Papa braucht auch bissi Geld. Aber er zahlt keine Klamotten und alles...


wenn ich wieder posten darf, lade ich die restlichen Sachen hoch.
Da ist noch was wegen einer Mieterhöhung.

Frena

Es gibt auch noch 2 Forderungen vom JC, einmal eine Umgangsvereinbarung und die Nebenkostenabrechnung.
Aber von der Abrechnung haben die das Anschreiben und die Aufstellung vom Vermieter, das einzige was noch fehlt ist die Abrechnung vom Heizung und Wasser Anbieter.
Aber was wollen die da prüfen? wie oft wir duschen?

Die Umgangsvereinbarung die wir haben sieht ungefähr so aus:
ZitatDie Kinder werden hauptsächlich von der Mutter betreut.
Wir vereinbaren die Betreuung/Umgangszeiten bei Bedarf z.B. Änderung der Umstände neu, wobei wir den groben Umfang beibehalten.

Der Vater betreut die Kinder alle 14 Tage über das Wochenende.
Er holt die Kinder am Freitag um 15:00 Uhr ab und bringt sie am Sonntag um 18:00 Uhr zurück.
Sollte das Wochenende ein langes Wochenende sein, z.B. Christi Himmelfahrt, so bleiben die Kinder entsprechend von Mittwoch bis Sonntag. Vergleichbares gilt wenn ein Feiertag am Vater-Wochenende auf Freitag oder Montag fällt.

Die Kinder werden 2-4 Wochen der gesetzlichen Schulferien beim Vater verbringen.
Die genauen Zeiten werden rechtzeitig vereinbart, damit die Ferienplanung stattfinden kann.



Dies entspricht der Minimalregelung. Der Vater kann nach Absprache die Kinder auch darüber hinaus betreuen.
Mit Namen und so. das könnte ich noch hin schicken.
Aber was ist dann mit den Ferien? ziehen die mir dann pauschal irgendwo auch nochmal 4 Wochen ab?
zb jetzt in den Sommerferien hatte der Papa die Kinder ca 2 Wochen aber dafür auch nicht die normalen Wochenenden. Im Endeffekt hatte er die Kinder nur 5 Tage mehr als wenn er sie die normalen Wochenenden gehabt hätte.

Für Hilfe bei allen Punkten bin ich dankbar.

Ottokar

Nach den letzten Infos von dir erfüllt eure Umgangsregelung die Bedingungen, die das BSG für eine temporäre BG normiert hat.
Die Kinder haben entsprechend ihrem Aufenthalt entweder bei dir oder beim Kindsvater Anspruch auf Leistungen des SGB II, dieser Aufenthalt sollte dokumentiert und monatlich dem JC eingereicht werden.
Für die Zeit, in welcher die Kinder nicht bei dir leben, sondern beim Kindsvater, stehen dir trotzdem die vollen Kosten für Unterkunft und Heizung zu.
Der Anspruch auf Alleinerziehendenmehrbedarf darf hier jedoch nicht gekürzt werden, da du überwiegend allein für die Kinder sorgst.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Sheherazade

Zitat von: Frena am 13. September 2024, 23:53:48Aber was bringt mir der Alleinerziehenden Mehrbedarf, wenn die mir fast alles davon wieder abziehen, weil die Kinder ab und zu beim Papa sind?

Ich verstehe das so, dass für deine Kinder anteilig der Regelbedarf (13€/Tag x 4 Tage mit mind. 12 Stunden) gekürzt wird, weil es das ist, was sie beim Vater erhalten. Dein Mehrbedarf und die KdU bleiben unangetastet.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Frena

Vielen Dank für eure Antworten.
Die Kinder bekommen ja aber gar keinen Regelsatz mehr. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld sind zumindest bei den großen genug um ihren Bedarf zu decken.
Deswegen überträgt das JC mir ja deren Kindergeld, teilweise.
Und ja, den Mehrbedarf kürzen die nicht. Aber ob das jetzt hier oder da abgezogen wird, im Endeffekt wird eben trotzdem ca 3/4 von dem was ich als Mehrbedarf bekommen wieder abgezogen. :-/

Also schicke ich dem JC diese Vereinbarung und erstmal fertig?



Wegen ner Nebenkostenabrechnung (ich weiß, eigentlich anderes Thema), muss ich denen die Abrechnung von der Heizung/Wasser Firma schicken? Das andere haben die ja... und weiß nicht wie die da was prüfen wollen.

turbulent

Zitat von: Frena am 15. September 2024, 01:00:45Wegen ner Nebenkostenabrechnung (ich weiß, eigentlich anderes Thema), muss ich denen die Abrechnung von der Heizung/Wasser Firma schicken? Das andere haben die ja... und weiß nicht wie die da was prüfen wollen.
Was fordern "die" denn?

Frena

@turbulent
Das hatte ich schonmal in Beitrag #8 angehängt, aber vermutlich ist das zu viel Zeug.

turbulent

Zitat von: Frena am 15. September 2024, 01:00:45Wegen ner Nebenkostenabrechnung (ich weiß, eigentlich anderes Thema), muss ich denen die Abrechnung von der Heizung/Wasser Firma schicken? Das andere haben die ja... und weiß nicht wie die da was prüfen wollen.
Die Frage finde ich eindeutig: die Anlagen, die Du zur Nebenkostenabrechnung bekommen hast. Wenn da keine waren, hättest Du die vom Vermieter anfordern müssen, denn ohne Anlagen konntest Du ja nicht prüfen, ob alles richtig ist. (Du musst sie für Dich anfordern, nicht fürs JC. Du musst die Abrechnung überprüfen (bzw. überprüfen lassen, wenn Du das selbst nicht kannst), nicht das JC.)