Wohngeld Nachzahlung trifft auf Bürgergeldbezug

Begonnen von jesmuen, 04. September 2024, 14:58:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

jesmuen

Ein freundliches Hallo in die Runde und Danke für die Aufnahme ins Forum,
da mittlerweile die Bearbeitungszeit für Wohngeld, ab Antragsstellung ohne fehlende Dokumente, bei einem (1) Jahr liegt habe ich folgende Frage:
Wenn ich, nach erfolgter Wohngeld-Antragsstellung, letztlich erst nach dem Bewilligungszeitraum-Ende das Wohngeld für ein Jahr rückwirkend erhalte, und bin genau dann seit einem Monat im Bürgergeldbezug (also im 13. Monat nach Wohngeldantragsstellung).
Wird dann die Nachzahlung für den Zuflussmonat als Einkommen gerechnet und entsprechend kein Bürgergeld gezahlt?
Oder ist das Wohngeld als nachgezahlte Sozialleistung dann anrechnungsfrei?
Dass Wohngeld und Bürgergeld nicht zeitgleich / gleichzeitig (nebeneinander) gezahlt werden ist klar.
Zur Verdeutlichung noch folgendes:
Es geht hier um die RÜCKWIRKENDE NACHZAHLUNG von Wohngeld welches aus langen Bearbeitungszeiten resultiert und dem Bedürftigen quasi gesetzeswidrig durch die überlangen Bearbeitungszeiten vorenthalten wird.
Rutscht dieser zwischenzeitlich in hartz4 bzw. neudeutsch Bürgergeld, dann zählt diese Nachzahlung als Einkommen???
Wenn das wirklich so ist, dann grenzt das an Betrug!
Vielen Dank schon mal für erhellende Hinweise, Tipps, Ratschläge usw.!
Jes

TripleH

Das ist Einkommen und wird auf 6 Monate aufgeteilt.

OLD-MAN

Wohngeld und Bürgergeld schließen sich aus!

Was genau ist deine Hupteinnahmequelle?

jesmuen

Bisher Krankengeld, vorher Arbeitslohn. Die Kündigung erfolgte während der Krankschreibung durch eine Betriebsschließung. Das Krankengeld wurde durch den med. Dienst der Krankenkasse für beendet erklärt, also keine Aussteuerung! Jetzt Bürgergeldantrag - zur Besitzstandswahrung um nicht ohne Krankenvers. dazustehen, falls ALG I abgelehnt wird.
In der Krankengeldbezugsszeit wäre Wohngeld dazugekommen, aber die Bearbeitungszeit ist inzwischen bei 1 Jahr! Mittlerweile Klage + Erlass einer Anordnung.
Sollte jetzt tatsächlich der Bürgergeldbezug kommen, dann wäre das Wohngeld futsch - oder sehe ich da was falsch?

Ottokar

Eine Wohngeldnachzahlung ist im SGB II als einmaliges Einkommen zu berücksichtigen und ab dem auf den Zufluss folgenden Monat auf sechs Monate zu verteilen, wenn die Anrechnung im Zuflussmonat zum Wegfall des Leistungsanspruches führen würde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.