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Fragen zu Bürgergeld, 520€-Job und befristetem Arbeitsvertrag

Begonnen von Gregor_Samsa, 04. September 2024, 21:06:09

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Gregor_Samsa



Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig :)

Ich beziehe seit April 2024 Bürgergeld und habe parallel dazu einen 520€-Job. Jetzt habe ich die Chance auf einen Vollzeitjob ab Oktober, der jedoch befristet ist und nur drei Monate bis Ende Dezember 2024 läuft. Es besteht zwar eine Option auf Übernahme, aber das ist noch sehr ungewiss, daher gehe ich erstmal davon aus, dass der Job nach den drei Monaten endet.

Nun habe ich ein paar Fragen, die mich beschäftigen und ich hoffe, jemand von euch kann mir helfen:

1. **Bürgergeld während der ersten Gehaltszahlung:**

   Mein Vertrag startet im Oktober, aber das Gehalt kommt erst Ende Oktober. Bedeutet das, dass ich ab Oktober kein Bürgergeld mehr bekomme? Müsste ich also den ganzen Oktober ohne Geld (außer den 520€) auskommen? Das wäre für mich echt schwierig, da ich es mir nicht leisten kann, einen Monat ohne Geld zu überbrücken. Gibt es da irgendwelche Überbrückungshilfen, die auch bei befristeten Verträgen greifen?

2. **Anrechnung nach dem befristeten Job:**

   Da der Vertrag nur bis Ende Dezember läuft, frage ich mich, ob mir das verdiente Geld aus diesen drei Monaten angerechnet wird und ich dieses erst verbrauchen muss, bevor ich wieder normal Bürgergeld beziehen kann? Den 520€-Job möchte ich in der Zeit nämlich auch weiterhin behalten.

3. **Befristeter Job und Zustimmung des Jobcenters:**

   Jetzt die wichtigste Frage: Kann es sein, dass das Jobcenter sagt, ich darf den Job nicht annehmen, weil er nur so kurz befristet ist? Ich habe ein bisschen Angst, dass sie das als "nicht lohnend" einstufen, weil es sich nur um eine Aushilfsstelle für das Weihnachtsgeschäft handelt. Kann ich den Job einfach annehmen oder muss ich mir erst das Okay vom Jobcenter holen, bevor ich den Vertrag unterschreibe und zurückschicke?

Ich wollte erstmal hier nachfragen, bevor ich direkt zum Jobcenter gehe und vielleicht was falsch mache. Danke schonmal für eure Hilfe!


TripleH

Zitat von: Gregor_Samsa am 04. September 2024, 21:06:09Gibt es da irgendwelche Überbrückungshilfen, die auch bei befristeten Verträgen greifen?

Du kannst ein Darlehen nach § 24 Absatz 4 SGB II beantragen.

Zitat von: Gregor_Samsa am 04. September 2024, 21:06:09frage ich mich, ob mir das verdiente Geld aus diesen drei Monaten angerechnet wird und ich dieses erst verbrauchen muss, bevor ich wieder normal Bürgergeld beziehen kann?

Lohn wird immer nur im Zuflussmonat angerechnet. Wenn du mit Lohn mehr Einkommen hast als dein Bedarf ist, wird die Bewilligung des Bürgergeldes aufgehoben. Wenn du im Januar 25 dann tatsächlich nur noch die 520 Euro hast, wird auch nur damit gerechnet. Selbst, wenn der letzte Lohn am 30.12. auf dem Konto ist.

Zitat von: Gregor_Samsa am 04. September 2024, 21:06:09Kann es sein, dass das Jobcenter sagt, ich darf den Job nicht annehmen, weil er nur so kurz befristet ist?

Um Gottes Willen, natürlich kannst, darfst und sollst du den Job annehmen.

180

Zitat von: Gregor_Samsa am 04. September 2024, 21:06:091. **Bürgergeld während der ersten Gehaltszahlung:**    Mein Vertrag startet im Oktober, aber das Gehalt kommt erst Ende Oktober. Bedeutet das, dass ich ab Oktober kein Bürgergeld mehr bekomme? Müsste ich also den ganzen Oktober ohne Geld (außer den 520€) auskommen? Das wäre für mich echt schwierig, da ich es mir nicht leisten kann, einen Monat ohne Geld zu überbrücken. Gibt es da irgendwelche Überbrückungshilfen, die auch bei befristeten Verträgen greifen?
Einfach dem JC kurz vorher per 2-Zeiler mitteilen, dass du ab Oktober einen Job annimmst. Es reicht 1-2 Tage vorher per Fax oder Jobcenter digital. Damit handelst du vorbildlich (Veränderung vor Eintreten mitteilen), aber das JC hat keine Chance mehr die Zahlung für Oktober einzustellen.