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GmbH Gründung - Selbständigkeit - mögliche Rückzahlungen

Begonnen von HansD, 05. September 2024, 12:54:04

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HansD

Hallo,
ich habe mit 2 Freunden eine GmbH gegründet. Wir sind noch nicht profitabel, daher habe ich Bürgergeld beantragt. Nun muss ich entsprechende Angaben machen, zb Einsicht ins Firmenkonto, geschätzte Ein- und Ausgaben für 6 Monate und "wie hoch Ihr monatliches Gesellschafteranteil sein wird".
Ich bin mit 35% an der GmbH beteiligt. Gehälter zahlen wir uns nicht aus. Auf dem Firmenkonto sind 50% der gesetzlich geforderten Einlage von 25.000€, also 12.500€.
Natürlich werde ich die kommenden 6 Monate entsprechend realistisch angeben. Mir ist allerdings nicht ganz klar, in wie weit man verpflichtet ist, sich ein Gehalt auszuzahlen. Also ein mögliches Szenario könnte zb sein:
1. Wir haben 10.000€ Ausgaben in den nächsten 6 Monaten und 5.000€ Einnahmen. Dann ist der Kontostand zum Ende der Bezugszeit 7.500€ (12.500-10.000+5.000). Wird das als Einkommen angesehen? Die Ausgaben waren ja höher als die Einkünfte und die 7.500€ ist ja der Rest der Einlage, die ich anteilig von meinem Privatkonto aufs Fimenkonto überwiesen habe. Ich hab also faktisch weniger Geld als vorher.

2. Wir machen Gewinn in den folgenden 6 Monaten und generieren 20.000€ Einnahmen. Dann wären am Ende des Bezugszeitraumes 22.500€ (12.500-10.000+20.000) auf dem Firmenkonto. Bin ich dann verpflichtet mir meinen Anteil der 22.500€ (also 35% davon) auszuzahlen?

Das würde ja bedeuten, das Firmenkonto müsste zum Ende der Bezugszeit (wenn man alleiniger Anteilseigner ist) immer genau 0 sein oder sogar im Minus, damit keine Leistungen zurückgefordert werden. Aber als Firma hat man ja, auch für zukünftige Investitionen, wenn möglich immer Guthaben auf dem Konto. Andererseits verstehe ich auch, dass man auf einem Firmenkonto nicht einfach Geld ansammeln und gleichzeitig Anspruch auf Bürgergeld hat.

Ich hoffe, ich konnten mich einigermaßen verständlich ausdrücken, sonst gerne nachfragen.

Danke schon mal für Antworten!


Sheherazade

Zitat von: HansD am 05. September 2024, 12:54:04ich habe mit 2 Freunden eine GmbH gegründet.

Und wer ist Geschäftsführer? Zumindest der darf bzw. muss ein Gehalt beziehen. Im übrigen habt ihr euch offenbar sehr schlecht informiert, die Geschäftsunterlagen einer GmbH gehen das Jobcenter NICHTS an - allerdings muss man für den Fall der Fälle auch gewisse Vorkehrungen treffen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

HansD

Alle drei Gesellschafter sind Geschäftsführer. Unserer Kenntnis und unserer Steuerkanzlei nach, muss man sich als GF kein Gehalt auszahlen, zumindest nicht wenn die GmbH Umsätze in den Größenordnungen der genannten Szenarien macht. Andere Größenordnungen sind im Bezugszeitraum nicht zu erwarten und daher erstmal irrelevant.

Folgende Unterlagen hat das Jobcenter schriftlich von mir angefordert:

- vollständig ausgefüllte, aktualisierte Anlage EKS mit den voraussichtlichen Betriebseinnahmen und -ausgaben für den Bezugszeitraum
- Steuernummer vom Finanzamt
- Gewerbeanmeldung der Gesellschaft als Ganzes
- Handelsregisterauszug der Gesellschaft
- Kopie notariel beurkundeter Gesellschaftervertrag
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Protokolle der Gesellschafterversammlung
- Kontoauszüge aller Konten, über welche die Ein- und Ausgaben abgewickelt werden
- Mitteilung, wie hoch Ihr monatliches Gesellschafteranteil sein wird
- Stellungnahme zur Höhe der erwarteten Betriebseinnahmen (ausführliche Darlegung der aktuellen Projekte und Aufträge und der erwarteten Arbeitszeit im vorgenannten Zeitraum; bitte stellen Sie die aktuelle und erwartete Auftragslage sowie die Hinter-gründe Ihrer Unternehmens- und Einkommensentwicklung

Sheherazade, deiner Aussage nach muss ich diese Unterlagen nicht oder nur teilweise einreichen? Wenn ja, worauf beziehst du dich da genau?
Und welche "Vorkehrungen" muss man für den Fall der Fälle treffen? 

Sheherazade

Zitat von: HansD am 05. September 2024, 15:17:34Alle drei Gesellschafter sind Geschäftsführer. Unserer Kenntnis und unserer Steuerkanzlei nach, muss man sich als GF kein Gehalt auszahlen, zumindest nicht wenn die GmbH Umsätze in den Größenordnungen der genannten Szenarien macht.

MUSS man nicht, vereinfacht die Angelegenheit aber erheblich, wenn einer oder mehre der geschäftsführenden Gesellschafter Sozialleistungen beantragen wollen/müssen. Dann ist jeder nur nachweispflichtig für sein Gehalt und seinen Beteiligungsanteil (= Vermögen). Entsprechende Inhalte sollte der Gesellschaftervertrag bzw. die Berufung des/der Geschäftsführer vorzuweisen haben.

So wie ihr das offenbar aufgesetzt habt, muss sich die gesamte GmbH nackig machen und die Ausgaben der gesamten GmbH werden auf den Prüfstand gestellt. Dennoch solltest du -auch im Interesse der anderen geschäftsführenden Gesellschafter- Rücksprache mit eurer Steuerkanzlei halten. Ein Forum wird dir nicht viel weiterhelfen, zumal hier niemand Einblick in die Gesellschafterverträge bzw. in die Bestellungen der Geschäftsführer hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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